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Wann Scheibe wechseln?

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  • Wann Scheibe wechseln?

    Moin zusammen,

    hab ja im Parallelthread schon erzählt, daß ich meine erste 2-Tagestour vor mir habe ...

    meine Frage: wann muß ich die Scheibe wechseln (also kein Digi-Tacho).
    konkret:
    ich fahr nach Hamburg, Abfahrt morgens 8Uhr, Stadtrundfahrt, zum Abendessen fahren, etc., d.h. abends ca. 22Uhr steht das Fahrzeug.
    Weiterfahrt am nächsten Morgen ca. 10Uhr ... kann ich die Scheibe drin lassen für die Ruhezeit bis zum nächsten Morgen oder nehm ich die am Abend raus und lege morgens die neue Scheibe ein? oder leg ich am Abend gar die neue Scheibe ein?

    vielen Dank und viele Grüße,
    Walter

  • #2
    Da du dann 14 Stunden Schichtzeit hast,zählt deine Pause nur als verkürzte 9 Stunden Tagesruhezeit,egal,ob du auch länger stehst...
    Wenn du die Tachoscheibe drin läßt,mußt du sie vor 8 Uhr des nächsten Morgen wechseln,Überschneidungen sind nicht zulässig...
    du kannst sie aber auch abends,nach Arbeitsende wechseln...wichtig ist,das du einen lückenlosen Nachweis für die Zeit hast...

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    • #3
      Dem würde ich mich so anschließen. Obwohl ich einmal 700,- DM Strafe dafür in Italien dafür zahlen sollte. Aber die Polizei ist dort eh korrupt. Zumindest damals wo wir noch die gute alte DM hatten.

      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Da du dann 14 Stunden Schichtzeit hast,zählt deine Pause nur als verkürzte 9 Stunden Tagesruhezeit,egal,ob du auch länger stehst...
      Wenn du die Tachoscheibe drin läßt,mußt du sie vor 8 Uhr des nächsten Morgen wechseln,Überschneidungen sind nicht zulässig...
      du kannst sie aber auch abends,nach Arbeitsende wechseln...wichtig ist,das du einen lückenlosen Nachweis für die Zeit hast...

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      • #4
        ich hab da auch mal ne frage:
        Was ist mit einer sogenannten Pausenscheibe.

        Bei Schichtende die "Pausenscheibe" rein
        Bei Schichtbegin die "Pausenscheibe" raus.
        Natürlich nur wenn es ansonsten eine überschneidung geben würde.

        Kommentar


        • #5
          Grundsätzlich heißt es: pro 24 Stunden-Zeitraum eine Scheibe. Damit sollte das Thema Pausenscheibe vom Tisch sein...
          Pro 24-Stunden-Zeitraum heißt auch, dass eine Tachoscheibe nicht länger als 24 Stunden im Gerät verbleiben darf, um, wie Stefan schon bemerkte, Überschneidungen in den Aufzeichnungen zu vermeiden.
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
            Grundsätzlich heißt es: pro 24 Stunden-Zeitraum eine Scheibe. Damit sollte das Thema Pausenscheibe vom Tisch sein....
            Dann sage mir, Tommy, wann würdest du die Scheibe wechseln, wenn du so arbeiten musstest:

            Du fängst am Montag 5 Uhr früh an zu arbeiten:

            Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Pause 9 St., Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Pause 16 St., Fahrt 4 St., Pause 9 St., Entladen 3 St., Pause ...

            Ich habe am Montag eine 4,5m breite Ladung begleitet. Wir mussten auf der A14 auf dem Standstreifen anhalten , weil er die Scheibe wechseln musste!!!!! Angeblich solte die 24 Stunden drinne sein!!! So ein Unsinn.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              Da du dann 14 Stunden Schichtzeit hast,zählt deine Pause nur als verkürzte 9 Stunden Tagesruhezeit,egal,ob du auch länger stehst......
              Also, wenn du irgendwo 17 Stunden stehen musst, und da eine Geliebte hast, darfst du mit ihr nur 9 Stunden verbringen, dann zurück zum Fahrzeug fahren, die Scheibe wechseln und dann wieder mit der Geliebten weiter machen? Ja so, und ab dem wechsel zählt es dazu noch als Arbeit, nicht schlecht :).
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

              Kommentar


              • #8
                Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Schichtpause 9 St., Schicht.
                Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Schichtpause 16 St.,
                Fahrt 4 St., Schichtpause 9 St.,
                Entladen 3 St., Schichtpause ... (11h)

                Oder wie großer meint:

                Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Schichtpause 9 St., Schicht.
                Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Schichtpause 16 St.,
                Fahrt 4 St., Pause 9 St., Entladen 3 St., Schichtpause ... (9h)

                Hier stellt sich die Frage ob eine 9h Pause Automatisch als eine verkürzte TRZ zählt oder nicht.
                Wenn ja dann hast du eine Schicht mit 4h Fahrt.

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                • #9
                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Dann sage mir, Tommy, wann würdest du die Scheibe wechseln, wenn du so arbeiten musstest:

                  Du fängst am Montag 5 Uhr früh an zu arbeiten:

                  Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Pause 9 St., Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Pause 16 St., Fahrt 4 St., Pause 9 St., Entladen 3 St., Pause ...

                  Ich habe am Montag eine 4,5m breite Ladung begleitet. Wir mussten auf der A14 auf dem Standstreifen anhalten , weil er die Scheibe wechseln musste!!!!! Angeblich solte die 24 Stunden drinne sein!!! So ein Unsinn.
                  Helena, ich möchte hier noch einmal deutlich machen: Ein 24-Stunden-Zeitraum ist maximal 24 Stunden lang. Ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt immer nach einer gültigen täglichen/ wöchentlichen Ruhezeit. Ich würde die Scheibe wahrscheinlich vor Beginn der Ruhezeit wechseln, da es zu diesem Zeitpunkt stressfreier ist als nach der Ruhezeit. Eine Tachoscheibe darf nicht länger als 24 Stunden im Gerät verbleiben, und pro 24 Stunden-Zeitraum darf nur eine Scheibe verwendet werden, soweit - so gut... Aber wann genau gewechselt wird, das obliegt dem Fahrer... war das etwas verständlicher? Es sollte eigentlich unnötig sein, auf der Standspur eine Tachoscheibe zu wechseln.
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    Da du dann 14 Stunden Schichtzeit hast,zählt deine Pause nur als verkürzte 9 Stunden Tagesruhezeit,egal,ob du auch länger stehst...
                    Wenn du die Tachoscheibe drin läßt,mußt du sie vor 8 Uhr des nächsten Morgen wechseln,Überschneidungen sind nicht zulässig...
                    du kannst sie aber auch abends,nach Arbeitsende wechseln...wichtig ist,das du einen lückenlosen Nachweis für die Zeit hast...
                    Ne, bei 14 Stunden Schichtzeit zählt die Ruhezeit wohl eher 10 Stunden... aber verkürzt ist richtig... aber wohl (rein rechnerisch...) 10 Stunden...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Schichtpause 9 St., Schicht.
                      Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Schichtpause 16 St.,
                      Fahrt 4 St., Schichtpause 9 St.,
                      Entladen 3 St., Schichtpause ... (11h)

                      Oder wie großer meint:

                      Fahrt 2 St., Laden 4 St., Pause 1St. Laden 1St., Schichtpause 9 St., Schicht.
                      Fahrt 4 St. Pause 1 St., Fahrt 4 St., Schichtpause 16 St.,
                      Fahrt 4 St., Pause 9 St., Entladen 3 St., Schichtpause ... (9h)

                      Hier stellt sich die Frage ob eine 9h Pause Automatisch als eine verkürzte TRZ zählt oder nicht.
                      Wenn ja dann hast du eine Schicht mit 4h Fahrt.
                      Grundsätzlich hast du für deine Schichtpause 3 Möglichkeiten...

                      1. regulär: mindestens 11 Stunden
                      2. verkürzt: mindestens 9 - maximal 10:59 Stunden...
                      3. gesplittet: 1. Abschnitt mind. 3 Stunden/ 2. Abschnitt mind. 9 Stunden

                      Wenn irgendetwas davon eintritt, dann ist die Unterbrechung gültig und ein neuer 24 Stunden-Zeitraum beginnt.
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Grundsätzlich heißt es: pro 24 Stunden-Zeitraum eine Scheibe. Damit sollte das Thema Pausenscheibe vom Tisch sein....
                        Nur lieber Tommy, mit dieser Aussage irritierst du mich. Und wahrscheinlich werden auch meine Kollegen bei den Schulungen irritiert, denn dann hätten die nicht solche Dummheiten gemacht, wie den Wecker zu stellen, um nach 3 Stunden Schlaf die Scheibe zu wechseln!!!!

                        Wenn die Pause 17 St. dauert, kann es, meiner Meinung nach, dann auch eine Pausenscheibe geben!!

                        Und nehmen wir an, dass mit einem Fahrzeug 2 Fahrer in Schichtrhythmus fahren, ich meine nicht in Doppelbesatzung. Wie können die es dann wohl machen?
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          auf die antwort bin ich jetzt mal gespannt.

                          ich kann zur zeit nicht antworten. muss erstmal meine geisteskrankheit in eine schublade bekommen. lol

                          Kommentar


                          • #14
                            Hallo zusammen,

                            mir war ja absolut nicht klar, was ich da mit meiner Frage lostrete :-) ... ich bin jetzt so verwirrt ;-) , daß ich mal versuche, mir selbst eine Antwort zu geben:

                            Sinn der Aktion ist doch, einen lückenlosen Nachweis meiner Tätigkeiten führen zu können, damit ich nicht in Verdacht gerate, die gesetzliche LuR nicht einzuhalten.

                            Dazu kann ich doch im Prinzip alle fünf Minuten eine Scheibe einlegen, Hauptsache, die nachgewiesene Zeit ist lückenlos ... bis auf die Wechselzeit für die Scheibe. Ich kann also immer, wenn ich weiß, daß die nächste Aktion (d.h. die nächste Möglichkeit, die Scheibe zu wechseln) länger als die Restzeit auf der laufenden Scheibe ist, einfach eine neue einlegen.

                            Und wenn die Zeit länger als 24Stunden ist, dann habe ich Urlaub, arbeite einen Tag auf dem Betriebshof, etc. und brauche vom Chef eine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie (bzg. der LuR) Tage ...

                            Komm ich dann in eine Kontrolle, kann ich die komplette Zeit nachweisen ... oder habe ich was übersehen?

                            die Idee, den Wecker zu stellen, um die Scheibe zu wechseln, finde ich komisch, die hätten doch vor dem Schlafengehen einfach eine neue Scheibe einlegen können?? ...

                            so, jetzt bin ich auch auf eure Antworten gespannt! :-)
                            Walter

                            Kommentar


                            • #15
                              Moin.
                              Ob ich in der Woche 5,6 oder gar 8 Tachoscheiben drinne hatte, weil meine Pausenzeiten evtl. etwas quer lagen ist doch absolut Mumpe.
                              Gefordert wird eine lückenlose Aufzeichnung. Und nur das zählt in erster Linie.

                              Gruß
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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