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    Ich bräuchte mal eure hilfe ich hatte bis gestern urlaub und bin gegen 21 uhr losgefahren nach england und komme warscheinlich am montag erst nach hause. Meine frage kann ich nach 24 std pause wieder 6 tage fahren oder ist fur mich am mittwoch schluss.

  • #2
    Moin.
    Wenn Du ne Verkürzte einlegst, beginnen die nächsten sechs 24h-Zeiträume. Nur die nächste WRZ darfst Du dann nicht im LKW verbringen.

    Gruß
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Entscheidend für die nächsten 6 24-Stunden-Zeiträume ist die eingelegte WRZ, dabei ist es unerheblich, ob verkürzt oder regulär.Zu beachten ist aber trotzdem noch die Lenkzeit in der Doppelwoche. Die darf 90 Stunden nicht überschreiten. Und, wie Elo schon erwähnt hat... die nächste WRZ muss eine reguläre (also mind. 45 Stunden) sein - und, du darfst sie nicht im LKW verbringen, da sie dann automatisch als verkürzte WRZ zählt. Gemäß VO (EG) 561/2006 dürfen nur tägliche Ruhezeiten und verkürzte Wochenruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Naja, im Sommer kann man sich ja ein Feldbett neben dem Führerhaus aufstellen...in meinen Augen ist das ein unnützer Wischiwaschiparagraph.

        Abgesehen davon, habe ich in einem anderen Fred schon geschrieben: Wer kann dir 1 Tag später nachweisen, im LKW gepennt zu haben. Wie ist das eigentlich, wenn ich mir eine Matratze in dem Auflieger aufschlage?

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        • #5
          Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
          Wer kann dir 1 Tag später nachweisen, im LKW gepennt zu haben. Wie ist das eigentlich, wenn ich mir eine Matratze in dem Auflieger aufschlage?
          Das ist ganz einfach anhand des Tourenplanes und der Personaleinteilung ersehbar. Muss jede Disposition ordnungsgemäß führen. Alle Manipulationen darin gehen in den Bereich Urkundenfälschung. Müsstest Du aber eigentlich wissen.
          Auf ner Matratze im Auflieger ist kein Problem, solange z.B. eine Hotelrechnung nachgewiesen wird.

          Ich sehe diese Verordnung alles andere als einen Wischiwaschiparagraphen an. Die 561 ist nicht zum Wohl des Unternehmers, sondern zum Schutz des Arbeitnehmers gedacht.
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
            Naja, im Sommer kann man sich ja ein Feldbett neben dem Führerhaus aufstellen...in meinen Augen ist das ein unnützer Wischiwaschiparagraph.

            Abgesehen davon, habe ich in einem anderen Fred schon geschrieben: Wer kann dir 1 Tag später nachweisen, im LKW gepennt zu haben. Wie ist das eigentlich, wenn ich mir eine Matratze in dem Auflieger aufschlage?
            Von Campingurlaub steht nix in der VO...

            Zitat 561/2006 Artikel 8

            (8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht
            am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte
            wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden,
            sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für
            jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
            Hier wird allgemein von "Fahrzeug" gesprochen... daher: Definition "Fahrzeug" im Sinne der 561/2006:

            Zitat 561/2006 Artikel 4

            b) „Fahrzeug“ ein Kraftfahrzeug, eine Zugmaschine, einen
            Anhänger oder Sattelanhänger oder eine Kombination
            dieser Fahrzeuge gemäß den nachstehenden Definitionen:
            — „Kraftfahrzeug“: jedes auf der Straße verkehrende
            Fahrzeug mit Eigenantrieb, das normalerweise zur
            Personen- oder Güterbeförderung verwendet wird,
            mit Ausnahme von dauerhaft auf Schienen verkehrenden
            Fahrzeugen;
            — „Zugmaschine“: jedes auf der Straße verkehrende
            Fahrzeug mit Eigenantrieb, das speziell dafür
            ausgelegt ist, Anhänger, Sattelanhänger, Geräte oder
            Maschinen zu ziehen, zu schieben oder zu bewegen,
            mit Ausnahme von dauerhaft auf Schienen verkehrenden
            Fahrzeugen;
            — „Anhänger“: jedes Fahrzeug, das dazu bestimmt ist,
            an ein Kraftfahrzeug oder eine Zugmaschine
            angehängt zu werden;
            — „Sattelanhänger“: ein Anhänger ohne Vorderachse,
            der so angehängt wird, dass ein beträchtlicher Teil
            seines Eigengewichts und des Gewichts seiner
            Ladung von der Zugmaschine oder vom Kraftfahrzeug
            getragen wird;
            Also... wenn der Anhänger oder Auflieger über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt, darfst du auch darin nur verkürzte WRZ und TRZ verbringen...

            Wie schon weiter oben angemerkt... Campingurlaub neben dem LKW ist nicht explizit erwähnt, also auch nicht ausgeschlossen... Wenn mich aber nicht alles täuscht, darfst du dein Zelt nach deutschem Recht aber nicht überall aufschlagen... oder? :36_1_72[1]:
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Elo und Tommy,

              trotzdem Wischiwaschi. Wie kann die BAG oder ausländische Kollegen anhand des Tourenplanes erkennen, ob der Fahrer nicht doch in einem Hotel gepennt hat....der kann ja auch selbst ohne Quittung da gewesen sein.

              Dann noch die Frage:
              Auf einem Grabenkackerparkplatz (entschuldigt die Ausdrucksweise) stelle ich mein Zelt 3m neben dem LKW auf...was ist denn nu?

              Der Auflieger hat keinen geeigneten Schlafplatz, ist aber außerhalb des LKW`s. Alles Schrott.

              Da hinkt der Gesetzgeber wieder meilenweit hinter der Realität hinterher.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                Wer kann dir 1 Tag später nachweisen, im LKW gepennt zu haben. Wie ist das eigentlich, wenn ich mir eine Matratze in dem Auflieger aufschlage?
                Falscher Ansatz...Ich,als Fahrer muß nachweisen,das ich nicht im LKW geschlafen habe...und das funktioniert nur mit einer Hotelrechnung...
                Und Wischiwaschi ist die VO 561/2006 bestimmt nicht...
                wie Elo schon schrieb...die ist für den Fahrer und nicht gegen ihn...

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                • #9
                  Stop, du hast den falschen Ansatz

                  In der Rechtsprechung ist es immer noch so, dass einem die Schuld nachgewiesen werden muss und nicht der Angeschuldigte verpflichtet ist, vorab seine Unschuld zu beweisen.

                  Abgesehen davon, ich will hier keine Lanze für gesetzeswidrige Machenschaften brechen, aber sehe die Realität.

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                  • #10
                    Da gebe ich Sky in allen Punkten Recht .
                    Ich habe auch schon ein WE bei Verwandten in Karst verbracht - sollen die mir nun ne Eidesstatliche Versicherung schreiben , das ich da auch geschlafen habe ?
                    Wo leben wir denn ?
                    Kein Bier für Schröter



                    Gruß Lutz

                    Der Waldgeist

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                      Dann noch die Frage:
                      Auf einem Grabenkackerparkplatz (entschuldigt die Ausdrucksweise) stelle ich mein Zelt 3m neben dem LKW auf...was ist denn nu?
                      Du versuchst da zu Polemisieren. Theoretisch ist Dein Beispiel machbar, aber doch nicht praktisch durchführbar.
                      Oder würdest Du deinen Fahrern, die das 2. WE draußen sind sagen, die sollen sich ihr Zelt aufbauen???
                      Fakt ist, wenn ein Fahrer ein 2. WE draußen ist, muss er ein Hotel beziehen, ne Quittung dafür dabei haben, sonst ist das ein Verstoß. Was gibt es denn dagegen anzustinken??? Ist doch ganz einfach.

                      Ne 2. Möglichkeit wäre, wenn dem Fahrer in irgendeiner Niederlasssung ein Fahrerraum angeboten wird.
                      Zitat von Robert Lyndt:
                      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                      • #12
                        Hallo. War ja auch schon mehrmals eine zweites WE draussen,hab auch schon im Hotel geschlafen,wenns direkt am Parkplatz war. Hab ich z.B. in Südfrankreich. Aber wo ich wann im Hotel oder im LKW geschlafen hab,hat bis jetzt bei einer Kontrolle noch nie jemanden interessiert. Schöne Grüße Andi.

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                        • #13
                          Elo,

                          ich polemisiere nicht und lapa bestätigt es:

                          Ist eine Wiederholung, aber die Kontrollbehörde bzw. deren Ausführungsorgan muss dir nachweisen, 2 Wochen lang im LKW gepennt zu haben. Du sagst "hab ich nicht" und das wars. Die Beweispflicht liegt beim Ankläger.

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                          • #14
                            Hatte deswegen auch noch nie eine Frage bei einer Kontrolle.Ist auch Fern ab von jeder Realität diese Vorschrift. Kaum ein Arbeitgeber würde seinen Fahrern ein Hotel bezahlen.Und bei den derzeitigen Hungerlöhnen in der Speditionsbranche kann man sich doch nich dauernd ein Hotel leisten nur weil man Fernverkehr fährt.....Die Löhne die man bräuchte um allen Vorschriften gerecht zu werden die zahlt doch kein Mensch. Man kann ja schon froh sein wenn man nen AG findet der überhaupt dazu bereit ist die Module zu zahlen....was soll man denn als Fahrer noch alles selber zahlen nur um den Job ordnungsgemäss ausführen zu können?....
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich glaube ihr versteht nicht, oder wollt einfach nicht verstehen...
                              Es wird immer um menschlichere Arbeitsbedingungen geschrien, aber wenn Verordnungen erlassen werden dieses z.T. zu erreichen, wird gequängelt: "wischiwaschi...", "fern ab jeder Realität", "Die Beweispflicht liegt beim Ankläger".
                              Frage mich wirklich so langsam wie blöd man eigentlich noch sein muss....

                              Andersrum wird doch ein Schuh draus. Einfach mal sagen: "bis hier und nicht weiter!"
                              Oder wie sollen die Verordnungen zum Schutz der Fahrer realisiert werden? Durch Umfragen oder Fragebögen?

                              Aber wer gerne wie die Russen zig Wochen draußen ist, der soll es machen. Der kann dann auch zwischendurch unterwegs zelten.
                              Ist ja wohl Realitätsnäher und wird dem einen oder anderen auch Spaß machen. Sonst kämen solche Diskussionen hier gar nicht auf.
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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