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  • #16
    wenn man nichts zu tun hat warum nicht

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    • #17
      Leppi, natürlich wird vermutlich auch kein Anwalt sagen, dass Du wenig bis keine Chancen hättest, ( mal nur gestützt auf die Beiträge der anderen User )wenn Du in einer Rechtsschutzversicherung bist oder Du das Ding unbedingt durchziehen willst.

      Solltest Du den Rechtsweg wählen, wäre es schön, wenn Du das Ergebnis der Gerichtsverhandlung hier kundtun würdest ! Viel Erfolg !

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      • #18
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Mir schwirrt da dieses im Kopf herum:
        Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt........80€/ 1 Punkt

        Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277).............70€/ 1 Punkt

        Wenn er also noch zu langsam war, dann kostet's 10€ mehr.....
        Na hoffentlich nimmt die Bußgeldstelle nicht beide Tatbestände

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        • #19
          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
          Na hoffentlich nimmt die Bußgeldstelle nicht beide Tatbestände
          und. dann kommt in tateinheit und du zahlst nur eines von beiden, meist das teuere ticket das andere verfällt.

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          • #20
            Lass uns mal wissen was dabei raus kommt.Ich wüsste da keine hieb und stichfeste Antwort drauf.

            Normal hat das Schild (Überholverbot) bestand.Auf der (A43) soll damit wohl der Verkehrsfluss verbessert werden. Nur ist ein Stau eine besondere Verkehrsituation,wo es kein Verkehrsfluss gibt. Wenn Links alles frei war,und alle "Lämmer" rechts gestanden haben,obwohl sie(PKW,Transporter) die möglichkeit hätten auch links zu fahren,hast du dir ja kein Vorteil verschafft. *Vielleicht hast du ja auch die Verkehrsituation richtig erkannt*

            Vielleicht hast du Erfolg,viel Glück.
            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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            • #21
              er wird berichten wenn er nicht gleich in knast kommt:rofl2[1]:

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              • #22
                Tateinheit geht nicht, ich bin mit ca. 20 - 30 kmh an den stehenden oder in Schrittgeschwindikgeit rollenden Fahrzeugen vorbeigefahren, habe mich nicht reingedrängelt sonder vor einem schweren LKW, der nicht aus dem Quark kam am Stauanfang eingeordnet, also niemanden wirklich behindert. Ich werde auch vor Gericht den reumütigen spielen, und sagen gelernt, mach ich nicht wieder sondern habs nur aus dem Grund Umweltbewusstes fahren gemacht, und ein wenig weil ich nur noch 12 minuten fahrzeit hatte, und nicht wusste, wann der nächste Parkplatz kommt und mein Navi mir sagte, 7 minuten bis zum ziel. Ich wollte entweder an der nächsten Parkmöglichkeit oder an der Ladestelle Pause machen, da ich nicht, wie schon oft beoabachtet dann auf den seitenstreifen stelle......

                Ich werd das mit meinem Anwalt durchsprechen, hab ja leider auch letztens ne Rote ampel mit Fotoapparat erwischt........

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                • #23
                  Offenbar nur eine Frage der Zeit, dass ich auch mal Punkte kassiere..

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                  • #24
                    Ich bin bei meiner Frau schon am Oberlimit. :)

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                    • #25
                      :rofl2[1]: ja ich auch.

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                      • #26
                        Zitat von celader Beitrag anzeigen
                        und. dann kommt in tateinheit und du zahlst nur eines von beiden, meist das teuere ticket das andere verfällt.
                        Bei Tateinheit bekommst du m.W. nur Rabatt...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #27
                          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                          Bei Tateinheit bekommst du m.W. nur Rabatt...
                          Das ist nicht richtig:
                          Man muss unterscheiden zwischen Tateinheit und Tatmehrheit.

                          Wenn ich überhole und das zu langsam, ist das eine tateinheit. weil: ich dieses im gleichenmoment gleichzeit vollziehe.

                          Wenn ich bei rot über die Ampel fahre und dann einen unfall auf der Kreuzung baue, ist das Tatmehrheit. weil: der Unfall und das rot über die ampelfahren nicht im gleichen moment geschhen.

                          Bei Tateinhat bezahlt man in der regel die höhere strafe.
                          Bei Tatmehrheit, sofern sie durch einen vorgang abgestraft werden, eine gesamt Strafe.
                          Die dann geringer ist als wenn man alle taten einfach adiren würde. manche richter sprechen da auch von der 2/3 Regel.

                          Dies ist keine rechtsauskunft!!!

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                          • #28
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Das ist nicht richtig:
                            Stimm, ich habe mich gerade belesen (und meine bessere Hälfte gefragt... als Reno sollte die das grob wissen...)
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Man muss unterscheiden zwischen Tateinheit und Tatmehrheit.
                            Jepp, das stimmt... Ich habe das wohl gewusst, aber: falsche Antwort ist falsche Antwort... ich lag daneben...

                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Wenn ich überhole und das zu langsam, ist das eine tateinheit. weil: ich dieses im gleichen moment gleichzeit vollziehe.
                            Es geht darum, ob die selbe Handlung (nicht die gleiche Handlung...) mehrere oder das gleiche Strafgesetz mehrmals verletzt... (vgl. StGB § 52) Rechtsfolge: Es wird nur eine (die schwerste) Strafe erkannt...

                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Wenn ich bei rot über die Ampel fahre und dann einen unfall auf der Kreuzung baue, ist das Tatmehrheit. weil: der Unfall und das rot über die ampelfahren nicht im gleichen moment geschhen.
                            Nein, das sehe ich anders... Es ist Tateinheit! Der Rotlichtverstoß ist in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall zu sehen (oder umgekehrt [Ursache-Wirkung]).

                            Daher kommen dann auch mehrere Verfahren auf den Verursacher des Unfalls hinzu...

                            1. Der Rotlichtverstoß (Bußgeldverfahren):
                            Das ist eine bußgeldbewehrte Ordnungwidrigkeit!
                            kostet:

                            200€ + 1 Monat Fahrverbot (Grundsatz... wenn länger als 1 Sekunde Rot...)

                            und: aufpassen!!! kommt es zum Unfall:

                            360€ + 1 monat Fahrverbot (bei Sachbeschädigung)

                            Die BKatV packt alles schon mal in einen Rucksack...

                            Hast du allerdings noch Personenschaden dabei, dann wird's interessant:

                            2. Die Körperverletzung:
                            Das ist eine Straftat! Also: Es droht ein Stafverfahren! (Auf anzeige oder wegen öffentlichen Interesses...)
                            Der 17te Abschnitt des StGB (§§ 223 - 227 wären hier wohl interessant...) beschäftigt sich ausführlich nur mit der Körperverletzung...

                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Bei Tateinhat bezahlt man in der regel die höhere strafe.
                            Genau so ist es...

                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            Bei Tatmehrheit, sofern sie durch einen vorgang abgestraft werden, eine gesamt Strafe.
                            Die dann geringer ist als wenn man alle taten einfach adiren würde. manche richter sprechen da auch von der 2/3 Regel.
                            Das ist grundsätzlich auch so... wobei aber das Bußgeldverfahren gesondert zu betrachten ist...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #29
                              Also ich gehe auch im Falle des Überholens von einer Tateinheit aus. Er bekommt sicherlich "nur" das Überholen im Überholverbot aufgebrummt.

                              Bei Rot über eine Ampel mit Unfall und verletztem Unfallgegner:

                              Hier wird in der Unfallanzeige seitens der Polizei eine Straftat, hier im einfachsten Fall, die fahrlässige Körperverletzung, angenommen. Da hier eine Straftat vorliegt, geht diese Anzeige zur Staatsanwaltschaft, die über das weitere Verfahren weiter entscheidet. ( von verschiedenen Voraussetzungen abhängig)
                              Hat sie kein Interesse, geht die Anzeige weiter zur Bußgeldstelle, weil ein Unfall normalerweise durch einen Verstoß des Unfallverursachers entsteht und nur dieser Verstoß ( Ordnungswidrigkeit ) dann von der Bußgeldstelle noch geahndet wird.

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                              • #30
                                Kurze Frage, sind Polizisten anwesend? Dann kann ich endlich mal meine lang gehütete Frage stellen :D
                                Ist es okay wenn man in einer Baustelle wo 80 erlaubt ist, links fährt um einen LKW rechts fahren zu lassen? Also an dem Tag war kaum was los bis auf einige Lkws und da ich gnadenlos genau 80 fahre wenn da ein schild steht und der lkw etwas mehr als geschoben hat, habe ich gedacht da kann ich ihn auch gleich durchlassen... wer weiß wo der noch hin musste

                                was meint ihr?
                                Ein Exmoorpony ist so selten wie ein sibirischer Tiger...


                                ... ein Katzenklo zu säubern, ist mindestens so spannend wie im Meer nach Gold zu suchen...man findet was und doch ist es nur Scheisse...

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