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  • Arbeitszeit auf der Karte nachtragen

    Hallo zur späten Stunde!

    Angenommen, ich stelle meine Mühle Freitag Abend auf dem Firmenhof ab und entnehme meine Karte. Am Samstag verdonnert mich der Chef dazu, den Hof zu fegen und anderen Krempel zu machen.
    Kann ich diese "Schicht" am Montag Morgen nachtragen? In der Bed.Anl. des Kontrollgerätes wird das nicht ganz klar. So wie ich das verstanden hab, kann ich nur direkt VOR oder NACH einer "Schicht" einen Nachtrag machen.
    Ich könnte also nicht nachträglich eine Arbeitszeit am Samstag von 0700-1200 nachtragen, da ich meine Karte an diesem Tag gar nicht gesteckt hatte...

    Bliebe doch nur, ganz im Geheimen meine Karte einzulegen - und wenn's nur 5min sind, und an diesen Zeitblock weitere Arbeitszeit anzudocken...oder?

    Wie seht Ihr das?

    Viele Grüße

    PapaFox

  • #2
    Für solche Fälle muss Dir der AG die EU-Bescheinigung für lenkfreie Tage ausstellen, und das Kreuzchen an Punkt 18 machen.
    Ganz einfach. Sollte aber jeder Unternehmer wissen.
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Sehe ich eigentlich auch so. Aber dann passt das mit den 45h Wochenruhezeit nicht mehr. Um das zu umgehen, müsste er mir dann eine Bescheinigung vorlegen, bei der Feld 16 angekreuzt ist, und mir "nahelegen", diese zu unterschreiben. Und solange die Karte an dem Tag nicht gesteckt gewesen ist, merkts ja auch keiner. Man hat dann eben ein paar "Gratisstunden" gemacht...
      Tatsächlich ists natürlich eine falsch ausgestellte Bescheinigung...

      Darum hab ich eben gefragt, ob man eine Arbeitszeit für einem Tag nachtragen kann, an dem die Karte nicht gesteckt war.

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      • #4
        Moin.
        Du brauchst keine Arbeitszeit nachtragen, weil sonstige Hofarbeiten nichts mit dem Güterkraftverkehr zu tun haben. Darum auf der Bescheinigung die 18. Und natürlich geht es dann von der WRZ ab, darum sind diese Bescheinigungen ja da, um lückenlose Zeitnachweise aufzuzeigen. In deinem Fall wäre eine reguläre WRZ theoretisch um 9:00 Uhr am Montag rum.
        Natürlich musst Du auch geltende Arbeitszeitgesetze beachten.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
          Moin.
          Du brauchst keine Arbeitszeit nachtragen, weil sonstige Hofarbeiten nichts mit dem Güterkraftverkehr zu tun haben. Darum auf der Bescheinigung die 18. Und natürlich geht es dann von der WRZ ab, darum sind diese Bescheinigungen ja da, um lückenlose Zeitnachweise aufzuzeigen. In deinem Fall wäre eine reguläre WRZ theoretisch um 9:00 Uhr am Montag rum.
          Natürlich musst Du auch geltende Arbeitszeitgesetze beachten.
          Das sehe ich etwas anders:

          Artikel 4e) definiert "andere Arbeiten" wie folgt:

          alle in Artikel 3 Buchstabe a der
          Richtlinie 2002/15/EG als
          Arbeitszeitdefinierten
          Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie
          jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber,
          sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors



          Somit stehen m.E. beide Wege offen - die Bescheinigung und der Nachtrag.
          Dokumentationspflicht besteht grundsätzlich immer/ für jeden Tag. Für Tage, an denen im Zeitraum von 0:00 - 24:00 Uhr keine Aufzeichnungen der LuRZ vorhanden sind, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum es Diese nicht gibt. Das kann im nationalen Güterverkehr auch durch einen manuellen Nachtrag oder bei analogem Tachographen auf die Rückseite einer Diagrammscheibe* erfolgen. (*Nicht, wenn nur Fahrzeuge mit Digitacho gefahren werden.) Im Internationalen Güterverkehr ist immer eine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage mitzuführen. Diese Möglichkeiten sollten aber nicht kombiniert werden. (Also nicht nachtragen und eine Bescheinigung...)
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Erstmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

            Da war mein Riecher ja vielleicht richtig: ICh fasse zusammen *räusper*:
            Wenn ich am Samstag für meine Firma arbeite, egal was es ist, muss ich einen Nachweis über diese Arbeitszeit haben. Entweder als Daten auf meiner Karte ODER als Bescheinigung, richtig?
            (für den Sonntag gibts eh eine, das setze ich natürlich voraus)

            Wenn mach ich aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, mir eine korrekte Bescheinigung auszustellen? Dann bleibt mir nur die Karte, und wenn ich die NICHT einlege (bzw. nicht einlegen darf) und auf "Arbeitszeit" stelle, dann habe ich keinen Nachweis über diese Tätigkeiten. Eben quasi Gratis-Dienst.

            Daher kam ja auch meine Eingangsfrage: Ist das technisch möglich, diese Zeit nachzutragen, wenn ich Montags wieder Zugang zu meinem Kontrollgerät habe?

            Allen eine gute Nacht!

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            • #7
              Um mal son bißchen bei der Realität zu bleiben...
              wenn ich samstags etwas machen muß für die Firma,ein gutes Verhältnis zum Chef habe und der mir das dann auf irgendeine Art und Weise honoriert,dann werde ich mich hüten,dies als Arbeitszeit zu berechnen...
              Ein Beispiel:
              Ich habe den LKW mit zu Hause...spare also jede Menge Sprit für mein PKW...
              Ich bin Freitagnachmittag meistens zu Hause,da kein anderer mit dem Lkw fährt,drücke ich beim Digi dann auf "Ende Land" und "D"...
              da meine Frau meistens einen Tag,wenn nicht sogar beide Tage am WE arbeitet,fahr ich dann zum LKW,mache mein Bürokram fertig,räume auf und putze...
              da müßte ich dann ja auch auf "Arbeitszeit" stellen...mache ich aber nicht,um den Vorteil weiterhin zu genießen,das ich den LKW mit zu Hause hab und das ich freitags relativ zeitig zu Hause bin

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              • #8
                @papafox: ja, du kannst die Arbeitszeit am Montag nachtragen... Details? Wenn ja, welche brauchst du...?
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Hey tommyk, sorry, dass ich erst heut antworte - war außerhäusig unterwegs...
                  Also, ich hab nochmal die Anleitung von dem Tachographen gelesen. Aber soweit ich das darin verstehe, kann ich nur "Aktivitäten einer Schicht voranstellen" oder eine "Arbeitsschicht fortsetzten", also Aktivitäten nachstellen. Und diese Aktivitäten liegen immer unmittelbar entweder vor dem Stecken oder nach der Entnahme der Fahrerkarte.
                  So wie ich das verstehe, kann ich also nicht einen Zeitraum nachtragen, bei dem nicht das Stecken der Karte ein "Eckpunkt" ist.
                  Vielleicht hab ich das ja auch missverstanden...oder es ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich (ich hatte jetzt die Anleitung für'n SiemensVDO vor der Nase)?

                  @Großer: Klar, wenn das so ist, wie du das beschreibst, dann ist das was anderes. Wenn du den LKW am Wochenende mit zuhause hast, dann isses ja immer noch deine Sache, was du am Wochenende machst. Wenn du das Auto putzen willst, dann tust du das, und wenn nicht, dann nicht. Es schreibt dir keiner vor, das Wochenende bleibt deine Freizeit. Da würde sicher keiner die Karte stecken, denn es ist ja freiwillig.
                  Mir gings ja um Zeit, die eben auf dem Firmengelände mit Arbeiten am und mit den Autos verbracht wird, für die man dann aber eine Bescheinigung bekommt, auf der steht, man habe das Wochenende frei gehabt. Das halte ich für ungerecht - und im übrigen ungesetzlich, wenn ich die Verordnungen richtig verstanden habe.
                  Wenn man aber die Möglichkeit hätte, diese Zeit auf der Karte nachträglich einzutragen, könnte der Chef eine solche Bescheinigung nicht mehr ausstellen, und er muss wohl oder übel diese Zeit als Arbeitszeit berechnen.


                  Schonmal vielen Dank für die Antworten
                  VG vom PapaFox

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                  • #10
                    Zitat von Papafox Beitrag anzeigen
                    Hey tommyk, sorry, dass ich erst heut antworte - war außerhäusig unterwegs...
                    Also, ich hab nochmal die Anleitung von dem Tachographen gelesen. Aber soweit ich das darin verstehe, kann ich nur "Aktivitäten einer Schicht voranstellen" oder eine "Arbeitsschicht fortsetzten", also Aktivitäten nachstellen. Und diese Aktivitäten liegen immer unmittelbar entweder vor dem Stecken oder nach der Entnahme der Fahrerkarte.
                    So wie ich das verstehe, kann ich also nicht einen Zeitraum nachtragen, bei dem nicht das Stecken der Karte ein "Eckpunkt" ist.
                    Vielleicht hab ich das ja auch missverstanden...oder es ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich (ich hatte jetzt die Anleitung für'n SiemensVDO vor der Nase)?

                    Schonmal vielen Dank für die Antworten
                    VG vom PapaFox
                    Du hast Recht, der Eckpunkt ist immer das Entnehmen oder Stecken der Karte... (oder was du daraus machst...) Wenn du deine Karte steckst, wirst du gefragt, ob du zum Zeitpunkt der Entnahme der Karte Schichtende hattest. Wenn du das mit "Nein" beantwortest, dann kannst du direkt ab dem Zeitpunkt der Entnahme mit dem Nachtragen beginnen. Sagst du "Ja", dann wirst du gefragt, wann du mit der neuen Schicht angefangen hast. Diesen Zeitpunkt kannst du bis auf den Zeitpunkt des Schichtendes zurückverlegen... (jedenfalls bei den älteren Geräten...)Wenn du mehr Datails brauchst... frage einfach weiter...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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