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Reifenplatzer auf der A5

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  • Reifenplatzer auf der A5

    Donnerstag hatte ich nen Reifenplatzer auf der A5 , 1000 m vorm Parkplatz LIMES .
    Ich hab mich vielleicht erschrocken . Seh im Rückspiegel noch wie der Kotflügel auf die Fahrbahnmitte geschleudert wird . Ach ja - an der linken letzten Achse am Auflieger . Hab gleich die Polizei angerufen . Ich dachte gleich knallts , wie die PKW dem Teil ausgewichen sind . Auf einmal hält ein Lkw auf dem Mittelstrich , steigt in aller Seelenruhe aus und räumt den Kotflügel von der Fahrbahn .Hut ab kann ich da nur sagen - entweder sehr mutig oder dumm ( was meint ihr ) 076.jpgDann kam die Rennleitung und hat mich die 1000 m bis zum Parkplatz im schritttempo abgesichert . Nach einer Stunde hat ich nen neuen Reifen drauf .
    078.jpg
    Zuletzt geändert von Lutz; 30.07.2011, 17:27.
    Kein Bier für Schröter



    Gruß Lutz

    Der Waldgeist

  • #2
    Ich würde sagen, dem kotflügelbeseitigendem LKW-Fahrer war sein Leben egal....oder er steht auf Nervenkitzel...

    Mit Mut hat das für mich jedenfalls nichts zu tun.

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    • #3
      Vor allem hätte er die A.....karte , wenn dem eine hinten drauf gefahren wäre . Oder wer hätte da Schuld ?
      Kein Bier für Schröter



      Gruß Lutz

      Der Waldgeist

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      • #4
        Mit einem plötzlich in die Eisen bis zum Stillstand gehenden LKW auf einer BAB kann und muss man nicht rechnen...auch wenn er etwas wegräumen will...die Gefährdung für andere ist ebenfalls da. Gut gemeint, aber völlig wahnwitzig....In aller Regel entsteht bei größeren Teilen sowieso ein Stau und die Polizei war verständigt...Ich würde den anhaltenden LKW als Verursacher des Unfalls annehmen. ( Schuldig spricht nur der Richter ;-) )

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        • #5
          Oha so nen Reifenplatzer ist natürlich nicht schön! Zum Glück blieb mir das bisher erspart, aber ist wahrscheinlich nur ne Frage der Zeit, bis es einen erwischt..

          Dass der andere Fahrer dann aber einfach mitten auf der Bahn anhält, finde ich total unverantwortlich! Wenn nen PKW über nen Plastekotflügel fährt ist das sicher weniger schlimm, als Bekanntschaft mit nem stehenden 40 Tonner zu machen...

          Aber wenn ich mir die Bilder so ansehe, hab ich noch ne Frage speziell an BAB2:
          Wie wird denn das nun mit der LaSi bei euch gehandhabt? Zurrpunkte wurden nicht benutzt und die Gurte wurden in den Rahmen eingehangen. Ist ja nicht erlaubt, soweit ich weiss?!

          @Lutz das ist nix gegen dich, ich würde nur einfach mal ne Meinung von BAB2 dazu hören..
          V8 - Aus Freude am Tanken....

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          • #6
            Ich hab mich noch ne ganze weile mit den netten Beamten Unterhalten - musten ja noch die Papiere ansehen -
            da sagte der eine : Gut gesichert , aber das ist ja bei den Doka-Fahrern normal .
            Kein Bier für Schröter



            Gruß Lutz

            Der Waldgeist

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            • #7
              Es gibt solche und solche Aussagen. Die einen sagen, es ist grundsätzlich nicht zulässig, am Rahmen einzuhängen, weil der Rahmen verformt werden könnte und dann nicht mehr die erforderliche Stabilität gibt, es sei denn, es sind vom Hersteller dafür ausgelegte Rahmen.

              Andere sagen, es ist zulässig unter bestimmten Voraussetzungen, zB wenn die richtigen Klauen verwendet, seitlicher Formschluß besteht und die Sicherung der Ladung senkrecht über die Ladebordwand verläuft, die ist ja aber im Bild nicht vorhanden.

              Das Wichtige scheint zu sein, dass der Zurrpunkt für das Gewicht ausgelegt ist. Es gibt das auch ein Portal im www., welches sich mit Ladungssicherung beschäftigt.

              Ich bin aber kein Ladungssicherungsexperte, sorry. Ich schicke Dir aber trotzdem mal einen Link.
              Zuletzt geändert von BAB2; 30.07.2011, 21:28.

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              • #8
                Danke Dir...
                V8 - Aus Freude am Tanken....

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                • #9
                  Hallo zusammen,

                  das Einhängen der Zurrgurte in den Fahrzeugrahmen wird tatsächlich teilweise äußerst skeptisch betrachtet.
                  Nicht zu beanstanden ist es grundsätzlich dann, wenn
                  - der Rahmen einen ausreichenden Materialquerschnitt besitzt um die Kräfte aufzunehmen. Beginnende oder bereits vorhandene Verwerfung des Untergurtes des außeren Hilfsrahmens deuten immer auf mangelnde Eignung hin.
                  - das Zurrmittel mit dem Klauenboden (Hakenboden) sicher eingehängt ist (Vermeidung der Aufweitung)
                  - nicht mehr als 4 Zurrgurte pro lfd. Meter Ladefläche verwendet werden.

                  In den Rahmen eingehängte Zurrgurte dürfen nur zum Niederzurren verwendet werden (Kraftschluss). Alle Formen des Formschlusses (dazu gehören auch Kopf- und Buchtlashing) sind untersagt - hier dürfen nur klar definierte Zurrpunkte verwendet werden.

                  Gruß aus Berlin
                  Bigfoot

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