...welche weiter denken, vor allem zum Wohl des Mitarbeiters.
Ich habe ja ein Transportunternehmen mit einem LKW, einem festen Fahrer (plus Aushilfe für Urlaubsvertretung) und wir fahren fast rund um die Uhr. Aus steuerlichen Gründen habe ich den gewerblichen Gütertransport dieses Jahr von meinem Einzelunternehmen in eine 60 Jahre alte GmbH verlegt, in der ich geschäftsführender Gesellschafter bin.
Da hat sich mir aber folgende Frage gestellt:
Was ist, wenn ich morgen vom Himmel falle und mein Fallschirm sagt: Out of Order
Den Befähigungsnachweis (Sachkundigenachweis) habe ich auf meinen Namen. Die erforderliche Genehmigung (Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr) ist auf die GmbH ausgestellt. Nach dem finalen Einschlag in die gute Mutter Erde hätte mein Fahrer/Partner ein Problem.
Die Gesellschaft würde zwar weiter bestehen, mein Erbe wäre automatisch Gesellschafter, aber hätte 1. keine Ahnung vom Transportgeschäft und 2. würde es niemand geben, der diesen Sachkundenachweis inne hat. Bei einer solchen Konstellation hat man 6 Monate Zeit um diesen nachzureichen und auf Antrag noch eine Verlängerung der Sperrfrist bis auf ein Jahr.
Ich werde meinem Fahrer demnächst Prokura geben.
Zum einen ist er damit legitim Weisungsbefugt, wenn ich im Urlaub bin, zum Anderen kann er die Gesellschaft unterschriftsberechtigt im Falle meines finalen Ganges weiter führen und hat Zeit, den Lehrgang zur Sachkunde zu machen. Meine Frau arbeite ich demnächst in die Sachen wie z.B. Kalkulation, Rechnungsschreibung etc. ein und der Betrieb könnte weiter laufen.
Ich mache das nur aus einem Grund: Wenn es so kommen sollte, hat mein Partner weiterhin einen Arbeitsplatz und könnte das Geschäft sozusagen auf eigene Rechnung machen.
Nach über 30 Jahren Treue hat es sich jeder Mitarbeiter verdient.
Ich habe ja ein Transportunternehmen mit einem LKW, einem festen Fahrer (plus Aushilfe für Urlaubsvertretung) und wir fahren fast rund um die Uhr. Aus steuerlichen Gründen habe ich den gewerblichen Gütertransport dieses Jahr von meinem Einzelunternehmen in eine 60 Jahre alte GmbH verlegt, in der ich geschäftsführender Gesellschafter bin.
Da hat sich mir aber folgende Frage gestellt:
Was ist, wenn ich morgen vom Himmel falle und mein Fallschirm sagt: Out of Order
Den Befähigungsnachweis (Sachkundigenachweis) habe ich auf meinen Namen. Die erforderliche Genehmigung (Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr) ist auf die GmbH ausgestellt. Nach dem finalen Einschlag in die gute Mutter Erde hätte mein Fahrer/Partner ein Problem.
Die Gesellschaft würde zwar weiter bestehen, mein Erbe wäre automatisch Gesellschafter, aber hätte 1. keine Ahnung vom Transportgeschäft und 2. würde es niemand geben, der diesen Sachkundenachweis inne hat. Bei einer solchen Konstellation hat man 6 Monate Zeit um diesen nachzureichen und auf Antrag noch eine Verlängerung der Sperrfrist bis auf ein Jahr.
Ich werde meinem Fahrer demnächst Prokura geben.
Zum einen ist er damit legitim Weisungsbefugt, wenn ich im Urlaub bin, zum Anderen kann er die Gesellschaft unterschriftsberechtigt im Falle meines finalen Ganges weiter führen und hat Zeit, den Lehrgang zur Sachkunde zu machen. Meine Frau arbeite ich demnächst in die Sachen wie z.B. Kalkulation, Rechnungsschreibung etc. ein und der Betrieb könnte weiter laufen.
Ich mache das nur aus einem Grund: Wenn es so kommen sollte, hat mein Partner weiterhin einen Arbeitsplatz und könnte das Geschäft sozusagen auf eigene Rechnung machen.
Nach über 30 Jahren Treue hat es sich jeder Mitarbeiter verdient.
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