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    In der Zeitung Berufskraftfahrer 6, die es an den Autohöfen kostenlos gibt, lese ich etwas zu den Wöchentlichen Ruhezeiten, das ich nicht ganz verstehe.

    Wärend im AETR alt noch genau steht das eine reguläre Wöchentlichen Ruhezeit mindestens 45 Stunden beträgt finde ich in den Neuregelungen keine Angabe zur Länge einer wöchentlichen Ruhezeit. Es wird sich hier nur auf die verkürzte von 24 Stunden bezogen aber wie lang eine reguläre Wöchentliche Ruhezeit ist, kann ich nirgends lesen.

    Auch finde ich keinen Hinweis mehr wo ich eine ungekürzte Ruhezeit einlegen darf? Früher wurde es nicht anerkannt 45 Stunden Pause im LKW zu machen. Diese Pause wurde als 24 Stunden Pause gewertet und mußte dementsprechend zu Haus oder am Betriebssitz nachgeholt werden. Wer ist denn hier mal auf dem neuesten Stand und macht mir den Knoten aus meinem Kopf?

  • #2
    Moin.
    Mal ne Frage: fährst Du denn eigentlich öfters gem. Aetr?

    Gruß
    Detlef
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Hallo alterelch,

      guckst du hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i8/0.822.725.22.de.pdf

      Die Definition zur Länge der wöchentlichen Ruhezeit findest du in Art. 1 Buchst. "p".
      Ob die WRZ im LKW gemacht werden darf, regelt Art. 8 Abs. 8. Die reguläre WRZ von 45 h darf nicht im LKW absolviert werden.

      Bigfoot

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