Ich möchte hier mal alle Zahlen auflisten womit ein Kraftfahrer zu Rechnen hat.
Wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen möchte.
Lenkzeiten.
Maximal 90h Lenkzeit Doppelwoche
Maximal 56h Lenkzeit Woche
Maximal 10h Lenkzeit 2 mal die Woche
Maximal 9h Lenkzeit 4 mal dieWoche
Maximal 4,5h Lenkzeit (Block)
Arbeitszeit:
Maximal 10h pro Tag
Maximal 60h pro Woche
Maximal 768h innerhalb der letzten 16Wochen.
Wochenruhezeit.
Normal mindestens 45h
Verkürzt mindestens 24h Ausgleich für die Differenz auf 45h vor Ende der 3. Woche nach der betreffenden Woche erforderlich.
Wochenruhezeiten die im LKW verbracht werden gelten als Verkürzte Wochenruhezeiten auch wenn sie 45h betragen.
Nach einer Verkürzten Wochenruhezeit muss eine Normale Wochenruhezeit erfolgen.
Tagesruhezeit
Normal mindestens11h
Verkürzt mindestens 9h kein Ausgleich erforderlich.
Gesplittet 3h + 9h = 11h (nicht lachen so wird in den LuR gerechnet.)
Lenkzeitpausen
mindestens 45min
bei Teilung: erster teil 15 min.zweiter teil 30min.
Arbeitszeitpausen
nach 6h Arbeit mindestens 30min Pausebei Beschäftigung von 6-9h
nach 6h Arbeit mindestens 45min Pausebei Beschäftigung von mehr als 9h
Bereitschaft
da sind keine maximal und minimal Zeiten vorgeschrieben.
Bereitschaftszeiten werden je nach Einzelfall als Arbeitszeit bzw. als Pause gerechnet.
((( Ich persönlich rechne so: Wenn mir ein verbindliches Ende der Bereitschaftszeit zugesagt wird ist es für mich Pause.
Sollte mir kein verbindliches Ende zugesagt werden rechne ich diese Zeit zur Arbeitszeit hinzu.
Sollte ich länger warten müssen als die Zeit die mir zugesagt wurde. Ist die Zeit vor der zugesagten Zeit Pause und die Zeit danach Arbeitszeit.
Das ist meine persönliche vorgehensweise und muß nicht zwingend mit dem Gesetz übereinstimmen.)))
Und es gibt den „24 stunden Zeitraum“
sowie den 24 stunden Tag.
es sind maximal 6. "24 stunden Zeiträume" die Woche zulässig. dann muss eine Wochenruhezeit eingefügt werden.
die Schichtzeit gibt es laut Gesetz nicht. Es ist nur eine berechnete Größe aus dem 24 stunden Zeitraum und den Tagesruhezeiten.
Besonderheitender Doppelbesatzung:
bei einer Doppelbesatzung gilt ein "30stunden Zeitraum". in der eine Ruhezeit von mindestens 9h vorhanden sein muss. (der lkw darf sich dabei nicht bewegen).
Die Regelungen der Doppelbesatzung kann man nur für sich beanspruchen wenn der zweite Fahrer innerhalb einer stunde zugestiegen ist sowie die ganze fahrt mit zwei Fahrern gefahren wurde.
Sollte ich noch zahlen vergessen haben bitte ich um Vervollständigung.
Aber bitte nur wenn es um zahlen geht. Die Rechtlichen Auslegungen und zusammenhänge kommen später wenn alle zahlen die dafür notwendig sind aufgelistet sind.
Ziel des ganzen: Sich in den LuR und Arbeitszeitgesetz auszukennen ohne wirklich jeden Paragrafenzukennen.
Wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen möchte.
Lenkzeiten.
Maximal 90h Lenkzeit Doppelwoche
Maximal 56h Lenkzeit Woche
Maximal 10h Lenkzeit 2 mal die Woche
Maximal 9h Lenkzeit 4 mal dieWoche
Maximal 4,5h Lenkzeit (Block)
Arbeitszeit:
Maximal 10h pro Tag
Maximal 60h pro Woche
Maximal 768h innerhalb der letzten 16Wochen.
Wochenruhezeit.
Normal mindestens 45h
Verkürzt mindestens 24h Ausgleich für die Differenz auf 45h vor Ende der 3. Woche nach der betreffenden Woche erforderlich.
Wochenruhezeiten die im LKW verbracht werden gelten als Verkürzte Wochenruhezeiten auch wenn sie 45h betragen.
Nach einer Verkürzten Wochenruhezeit muss eine Normale Wochenruhezeit erfolgen.
Tagesruhezeit
Normal mindestens11h
Verkürzt mindestens 9h kein Ausgleich erforderlich.
Gesplittet 3h + 9h = 11h (nicht lachen so wird in den LuR gerechnet.)
Lenkzeitpausen
mindestens 45min
bei Teilung: erster teil 15 min.zweiter teil 30min.
Arbeitszeitpausen
nach 6h Arbeit mindestens 30min Pausebei Beschäftigung von 6-9h
nach 6h Arbeit mindestens 45min Pausebei Beschäftigung von mehr als 9h
Bereitschaft
da sind keine maximal und minimal Zeiten vorgeschrieben.
Bereitschaftszeiten werden je nach Einzelfall als Arbeitszeit bzw. als Pause gerechnet.
((( Ich persönlich rechne so: Wenn mir ein verbindliches Ende der Bereitschaftszeit zugesagt wird ist es für mich Pause.
Sollte mir kein verbindliches Ende zugesagt werden rechne ich diese Zeit zur Arbeitszeit hinzu.
Sollte ich länger warten müssen als die Zeit die mir zugesagt wurde. Ist die Zeit vor der zugesagten Zeit Pause und die Zeit danach Arbeitszeit.
Das ist meine persönliche vorgehensweise und muß nicht zwingend mit dem Gesetz übereinstimmen.)))
Und es gibt den „24 stunden Zeitraum“
sowie den 24 stunden Tag.
es sind maximal 6. "24 stunden Zeiträume" die Woche zulässig. dann muss eine Wochenruhezeit eingefügt werden.
die Schichtzeit gibt es laut Gesetz nicht. Es ist nur eine berechnete Größe aus dem 24 stunden Zeitraum und den Tagesruhezeiten.
Besonderheitender Doppelbesatzung:
bei einer Doppelbesatzung gilt ein "30stunden Zeitraum". in der eine Ruhezeit von mindestens 9h vorhanden sein muss. (der lkw darf sich dabei nicht bewegen).
Die Regelungen der Doppelbesatzung kann man nur für sich beanspruchen wenn der zweite Fahrer innerhalb einer stunde zugestiegen ist sowie die ganze fahrt mit zwei Fahrern gefahren wurde.
Sollte ich noch zahlen vergessen haben bitte ich um Vervollständigung.
Aber bitte nur wenn es um zahlen geht. Die Rechtlichen Auslegungen und zusammenhänge kommen später wenn alle zahlen die dafür notwendig sind aufgelistet sind.
Ziel des ganzen: Sich in den LuR und Arbeitszeitgesetz auszukennen ohne wirklich jeden Paragrafenzukennen.
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