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  • LuR zahlen

    Ich möchte hier mal alle Zahlen auflisten womit ein Kraftfahrer zu Rechnen hat.
    Wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen möchte.

    Lenkzeiten.
    Maximal 90h Lenkzeit Doppelwoche
    Maximal 56h Lenkzeit Woche
    Maximal 10h Lenkzeit 2 mal die Woche
    Maximal 9h Lenkzeit 4 mal dieWoche
    Maximal 4,5h Lenkzeit (Block)

    Arbeitszeit:
    Maximal 10h pro Tag
    Maximal 60h pro Woche
    Maximal 768h innerhalb der letzten 16Wochen.

    Wochenruhezeit.
    Normal mindestens 45h
    Verkürzt mindestens 24h Ausgleich für die Differenz auf 45h vor Ende der 3. Woche nach der betreffenden Woche erforderlich.

    Wochenruhezeiten die im LKW verbracht werden gelten als Verkürzte Wochenruhezeiten auch wenn sie 45h betragen.
    Nach einer Verkürzten Wochenruhezeit muss eine Normale Wochenruhezeit erfolgen.

    Tagesruhezeit
    Normal mindestens11h
    Verkürzt mindestens 9h kein Ausgleich erforderlich.
    Gesplittet 3h + 9h = 11h (nicht lachen so wird in den LuR gerechnet.)

    Lenkzeitpausen
    mindestens 45min
    bei Teilung: erster teil 15 min.zweiter teil 30min.

    Arbeitszeitpausen
    nach 6h Arbeit mindestens 30min Pausebei Beschäftigung von 6-9h
    nach 6h Arbeit mindestens 45min Pausebei Beschäftigung von mehr als 9h

    Bereitschaft
    da sind keine maximal und minimal Zeiten vorgeschrieben.
    Bereitschaftszeiten werden je nach Einzelfall als Arbeitszeit bzw. als Pause gerechnet.

    ((( Ich persönlich rechne so: Wenn mir ein verbindliches Ende der Bereitschaftszeit zugesagt wird ist es für mich Pause.
    Sollte mir kein verbindliches Ende zugesagt werden rechne ich diese Zeit zur Arbeitszeit hinzu.
    Sollte ich länger warten müssen als die Zeit die mir zugesagt wurde. Ist die Zeit vor der zugesagten Zeit Pause und die Zeit danach Arbeitszeit.
    Das ist meine persönliche vorgehensweise und muß nicht zwingend mit dem Gesetz übereinstimmen.)))

    Und es gibt den „24 stunden Zeitraum“
    sowie den 24 stunden Tag.

    es sind maximal 6. "24 stunden Zeiträume" die Woche zulässig. dann muss eine Wochenruhezeit eingefügt werden.
    die Schichtzeit gibt es laut Gesetz nicht. Es ist nur eine berechnete Größe aus dem 24 stunden Zeitraum und den Tagesruhezeiten.

    Besonderheitender Doppelbesatzung:
    bei einer Doppelbesatzung gilt ein "30stunden Zeitraum". in der eine Ruhezeit von mindestens 9h vorhanden sein muss. (der lkw darf sich dabei nicht bewegen).
    Die Regelungen der Doppelbesatzung kann man nur für sich beanspruchen wenn der zweite Fahrer innerhalb einer stunde zugestiegen ist sowie die ganze fahrt mit zwei Fahrern gefahren wurde.

    Sollte ich noch zahlen vergessen haben bitte ich um Vervollständigung.
    Aber bitte nur wenn es um zahlen geht. Die Rechtlichen Auslegungen und zusammenhänge kommen später wenn alle zahlen die dafür notwendig sind aufgelistet sind.

    Ziel des ganzen: Sich in den LuR und Arbeitszeitgesetz auszukennen ohne wirklich jeden Paragrafenzukennen.
    Zuletzt geändert von celader; 09.07.2011, 20:27. Grund: ergänzung doppelbesatzung: wochenendruhezeit.

  • #2
    Maximal 9 h Lenkzeit 4 mal die Woche???......5 mal 9 macht 45 h Lenkzeit pro Woche....und 90 sind in einer Doppelwoche ja erlaubt.....also wie kommst du auf 4 mal die Woche??
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      du darfst maximal 6 schichten "24 stunden zeiträume" die woche fahren. dann musst du die wrz einlegen.
      du darfst maximal 2 mal die woche 10stunden am tag fahren.
      somit kommst du auf maximal 4 mal die woche auf 9h.

      damit kommst du auf eine lenkzeit von 56h in einer woche. Dann darfst du aber in der folge woche nur noch 34h fahren, weil du sonst über die 90h der doppelwoche kommst.
      die 45h die du ansprichst ist ein berechneter schnittwert. Solange du diese nicht überschreitest brauchst du dir ja keine sorgen machen wegen der doppelwoche.


      zusatz:
      wenn man in einer woche 56h lenkzeit hat. dann darf man in der vorhergehenden woche nur 34h gefahren haben. sowie in der nachfolgenden woche nur 34h fahren.

      Kommentar


      • #4
        Hinzufügen könntest du noch:

        bei Doppelbesatzung: mind. 9 Stunden Ruhezeit in max. 30 Stunden
        V8 - Aus Freude am Tanken....

        Kommentar


        • #5
          Zitat von celader Beitrag anzeigen
          Wochenruhezeit.
          Normal 45h
          Verkürzt 24h Ausgleich erforderlich.
          Auch verkürzt, wenn 45h außerhalb im LKW eingelegt werden. Nur dafür ist logischer Weise kein Ausgleich notwendig.
          Die darauf folgende Wochenruhezeit muss dann eine Reguläre sein, also außerhalb des LKW.
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

          Kommentar


          • #6
            danke elo habe ich hinzugefügt
            auch danke absorber habe ich hinzugefügt.

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            • #7
              Das kann man fast so stehen lassen...

              Wochenruhezeit.
              Normal 45h
              Verkürzt 24h Ausgleich erforderlich.
              Wochenruhezeit.
              Normal mindestens 45h
              Verkürzt mindestens 24h Ausgleich für die Differenz auf 45 Stunden vor Ende der 3. Woche nach der betreffenden Woche erforderlich.


              Tagesruhezeit
              Normal 11h
              Verkürzt 9h kein Ausgleicherforderlich.
              Gesplittet 3h + 9h = 11h (nicht lachenso wird in den LuR gerechnet.)
              Tagesruhezeit
              Normal mindestens 11h
              Verkürzt mindestens 9h kein Ausgleich erforderlich.
              Gesplittet 3h + 9h = 11h (nicht lachenso wird in den LuR gerechnet.) Daher sind die Regeln der Mathematik nicht in Frage gestellt, sondern, 3+9 darf auch 12 sein...

              Arbeitszeitpausen
              nach 6h Arbeit 30min Pause.



              Arbeitszeitpausen
              nach 6h Arbeit mindestens 30min Pause bei Beschäftigung von 6-9 Stunden.

              nach 6h Arbeit mindestens 45min Pause bei Beschäftigung von mehr als 9 Stunden.


              Bereitschaft
              da sind keine maximal und minimal Zeiten vorgeschrieben.
              Bereitschaft

              Hier muss ich der Einfachheit halber schon mal mal zitieren, weil es so einfach in keinem Fall funktioniert:

              ArbZG 3 21a.

              (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
              1.die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
              2.die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
              3.für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
              Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.


              1. Du kannst die Bereitschaftszeiten nicht pauschalisieren.
              2. Die wenigsten Bereitschaftszeiten gelten als Ruhepause, damit bist du automatisch bei einem Maximum von 13/ 15 Stunden.
              3. Ist der Zeitraum der Bereitschaftszeit nach Satz 1 Nr. 1 und 2 nich t vorher bekannt, ist der betreffende Zeitraum Arbeitszeit. damit gilt ein Maximum von regelmäßig 8/ max. 10 Stunden.



              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                hallo tommyk schaue jetzt mal oben nach. bitte danke.

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                • #9
                  Zitat von celader Beitrag anzeigen
                  hallo tommyk schaue jetzt mal oben nach. bitte danke.
                  Na, was hab ich da denn zitiert... uups... na dann viel Spaß noch...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Änderungen und ergänzungen werde ich im eingangspost verwenden. ohne irgend welchen auf den fuss treten zu wollen oder gar sein geistiges eigentum stehlen zu wollen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Ehm, 3+9 Gibt es nicht mehr an 3 Tagen in der Woche. Siehe Neuregelung AETR. Danach kann ich an allen Tagen in der Woche 3+9 machen. Gibt es widersprüche?

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                      • #12
                        Ne, keine Widersprüche... 3+9 gilt nicht als verkürzte Ruhezeit.
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Das habt ihr sehr schön zusammengefast. Wäre es möglich, als eine kompakte Information irgendwo zu plazieren, wo es mit der Zeit nicht irgendwo hinten verschwindet? Vielleicht auf der Hauptseite unter Hilfen?
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                            Das habt ihr sehr schön zusammengefast. Wäre es möglich, als eine kompakte Information irgendwo zu plazieren, wo es mit der Zeit nicht irgendwo hinten verschwindet? Vielleicht auf der Hauptseite unter Hilfen?
                            Ich habe das Thema jetzt hier im Anfängerforum oben festgehalten,damit es nicht verschwindet...

                            Kommentar


                            • #15
                              Super
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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