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Kenntlichmachung der Schwertransporte

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  • #16
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    In der Richtlinie für Kenntlichmachung steht, dass die Warntafeln bis um 10 cm weniger rausgezogen werden dürfen. Wenn aber gleichzeitig die Begrenzungsleuchten dranne sind, müssen die mit der Ladung genau abschließen!
    Nee.

    Warntafeln:
    RiLi Pkt. 2.1.1.1.: Die Warntafeln müssen mit dem Umriss des Fahrzeugs, der Ladung oder der hinausragenden Teile davon abschließen. Abweichungen bis 100 mm nach innen können zur Vermeidung gefährlich herausragender scharfer Kanten zugestanden werden.
    Bedeutet:
    - Warntafeln müssen dort angebracht werden, wo sich der Ladungsüberstand tatsächlich befindet (keine Anbringungshöhe festgelegt)
    - Warntafeln müssen mit dem Umriss abschließen - dürfen (!) aber zur Vermeidung von scharfen Kanten bis zu 10 cm nach inne versetzt werden.

    Begrenzungsleuchten:
    § 22(5) StVO:Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.
    Bedeutet:
    - Begrenzungsleuchten dürfen nicht höher als 1,5 m angebracht werden
    - Begrenzungsleuchten dürfen bis zu 40 cm vom äußeren Rand der Ladung nach inne versetzt werden
    - Warntafeln müssen (!) bei Überstand immer angebracht werden, Begrenzungsleuchten nur

    § 17(1) StVO: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern ...

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    • #17
      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
      Schwer zu sagen, wenn man nicht dabei war.
      Wenn es eine "Rundumleuchte" war und diese sich nicht oder zu langsam gedreht hat, wurde zu Recht beanstandet.
      Ansonsten eher "Ja".
      Im heutigen Sprachgebrauch gibt es keine "Rundumkennleuchte" mehr. Sie heißen nur noch "Kennleuchten". Deswegen werden jetzt auch die Frontblitzer zugelassen weil es "Kennleuchten" sind.

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      • #18
        Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
        Im heutigen Sprachgebrauch gibt es keine "Rundumkennleuchte" mehr. Sie heißen nur noch "Kennleuchten". Deswegen werden jetzt auch die Frontblitzer zugelassen weil es "Kennleuchten" sind.
        Danke für den Hinweis - aber den Begriff "Rundumkennleuchte" habe ich m.W. nicht verwendet sondern den Begriff "Rundumleuchte"

        Sprachgebrauch ist ansonsten das eine - der Gesetzestext das andere.
        Im Gesetzestext § 52 StVZO findet sich die Formulierung so:
        Kennleuchten für ... (Rundumlicht)
        Der Verordnungsgeber verwendet das Wort "Rundumlicht" bewußt um die Abstrahlrichtung - also geometrische Sichtbarkeit der Kennleuchten - genau festzulegen. Wenn dass nicht so wäre, könnten überall Kennleuchten mit fester Abstrahlrichtung montiert werden ...

        Die Zulässigkeit von Kennleuchten mit fester Abstrahlrichtung wird in bestimmten Fällen ausdrücklich erwähnt. So z.B. hier:

        § 52(2) StVZO Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind ... zulässig, doch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

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        • #19
          Sorry Bigfoot- da hatte ich Deine Post etwas verkehrt gelesen.
          Wir haben einige SZM die nur mit Blitzlampen auf dem Dach ausgestattet sind. Diese strahlen in alle Richtungen.

          Was ist den mit den Frontblitzern? Ich muß sie haben da sie in Dänemark Vorgeschrieben sind. In Deutschland werden sie nicht eingetragen aber sehr viele fahren schon damit. Ich halte sie für sehr sinnvoll da ich in Höhe der Sichtweite von PKW angebracht sind.

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          • #20
            Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
            Sorry Bigfoot- da hatte ich Deine Post etwas verkehrt gelesen.
            Kein Problem.

            Wir haben einige SZM die nur mit Blitzlampen auf dem Dach ausgestattet sind. Diese strahlen in alle Richtungen.
            Dazu hatte ich weiter unten schon geschrieben:

            Diese "Rundumleuchten" sind "Kennleuchten für gelbes oder blaues Blinklicht" im Sinne von §52 StVZO und müssen selbstverständlich bauartgenehmigt sein (E-Prüfzeichen).
            Wie der Hersteller das Blinken hinkriegt, ist sein Problem. Es kann ein in alle Richtungen gleichzeitig wirkendes "Blitz - Blinken" sein oder aber aber auch ein drehendes Licht welches innerhalb bestimmter Zeitabstände (Frequenz) an einem Punkt sichtbar ist.
            Der Trend geht eindeutig zu den in alle Richtungen wirkenden Blitzleuchten...
            Was ist den mit den Frontblitzern? Ich muß sie haben da sie in Dänemark Vorgeschrieben sind. In Deutschland werden sie nicht eingetragen aber sehr viele fahren schon damit. Ich halte sie für sehr sinnvoll da ich in Höhe der Sichtweite von PKW angebracht sind.
            Hier muss ich dir erst mal eine halbe Antwort (internationales Recht) schuldig bleiben. Nach deutschem Recht sind "Frontblitzer" - also Kennleuchten für Blinklicht - nach vorn nur in blau erlaubt. Vergleiche dazu mal die Absätze 3 und 4 des § 52 StVZO:

            Absatz 3:
            Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein ....
            Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig...
            Absatz 4:
            Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein ...
            Die "Hauptabstrahlrichtung nach vorn" gibt es bei gelbem Licht also nach deutschem Recht nicht.

            Der Unterschied gelb / blau hat aber einen banalen Grund: Gelb soll nur allgemein vor Gefahrenstellen warnen. Blau soll (in Verbindung mit dem Signalhorn) die Strecke räumen.

            Hast du eine dänische Zugmaschine?

            Die Frontblitzer müssen auf jeden Fall ein Zulassungszeichen (E-Prüfzeichen) haben. Ob du sie hier nun betreiben darfst oder abdecken musst, kriege ich noch raus.

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            • #21
              Die Zugmaschine hat eine deutsche Zulassung. Sie war aber 8 Tage in Dänemark angemeldet und kam "gebraucht" nach Deutschland.
              Ich habe einige Besonderheiten dran wie z.B. die in Deutschland verbotenen Luftabsperrhähne zu Auflieger/Anhänger, Aufnahme für die zusätzliche Einsteckachse und halt die Frontblitzer. Die Frontblitzer sind von Hella. Die gleichen Blitzer hat die Polizei in blau und das E-Prüfzeichen ist vorhanden.
              Einer Deier Kollegen von der Schwerlastgruppe der Polizei in Bremerhaven versucht in einem Arbeitskreis das die Blitzer auch bei Schwertransporten zugelassen werden.
              Abschleppwagen haben die Blitzer auch zu Hauf.

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              • #22
                § 22(5) StVO:Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.
                Am Mittwoch habe ich einen Transport von Magdeburg begleitet. Der Kollege hatte zu kurze Kabel für die Begrenzungslichter und hatte die um die Warntafeln umgeknickt. Die Polizei war der Meinung, ist gefährlich, könnte um die scharfe Kante durchscheuern. Ich dachte, vielleicht werden die Lichter gar nicht gebraucht, wenn der seitliche Überhang keine 40 cm ist. Habe die Antwort bekommen, der §22 gilt nur für normale LKW, nicht für Schwertransporte. Irgendwie verstehe ich es nicht :).

                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #23
                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen

                  Habe die Antwort bekommen, der §22 gilt nur für normale LKW, nicht für Schwertransporte.
                  Unfug.
                  §22 StVO ist eine gefahrenabwehrende Verhaltensvorschrift und keine Bau- oder Betriebsvorschrift. Wenn die Ladung der Maßgabe dieser Vorschrift entspricht, ist sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht (§17(1)StVO) durch zusätzliche Leuchten kenntlich zu machen. Die Vorschrift unterscheidet dabei nicht zwischen "normalen" und "unnormalen" Fahrzeugen.

                  Die Warntafeln im Sinne der RiLi zur Kenntlichmachung von Schwertransporten sind bei erreichen bestimmter Maße hingegen immer anzubringen.

                  Immer wieder erstaunlich, was da so passiert ....

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                  • #24


                    Das war auf der letzten Seite einer Genehmigung, für einen 20,5m langen Transport ohne Überhang :). Mal sehen, wann es der Genehmigungsbehörde so toll gefallen wird, dass es auch bei z.B. Flügeln vorgeschrieben wird .
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #25
                      "Die Ladung, insbesonders deren hintere Enden, sind durch Spanngurte oder sonstige Vorrichtungen ausreichend zu sichern"

                      Vorne ist also nicht so wichtig?

                      "Es darf nur abgebogen werden, wenn das Ausschenken der Ladung ohne Gefährdung, inbesondere des nachfolgenen oder Gegenverkehrs möglich ist."

                      Typische deutsche Beamtensprache......

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                      • #26
                        Hier was lustiges :), die linke Warntafel ist das beste, Streifen verschieden breit!!

                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #27
                          ...und eine weiße Ecke ich oben außen. Ich habe deswegen schonmal gezahlt....:-/

                          Kommentar


                          • #28
                            Hallo an alle,
                            ich habe mal eine Frage an die spezialisten hier im Forum,

                            wir fahren öfters nach Holland / Belgien / Österreich Schweiz und holen dort Raumzellen mit 3 mtr breite,

                            jetzt meine Frage, wo kann ich nachlesen wie in welchen Länder eine Kenntlichmachung erfolgen mus, ebenso welche BEschilderung des LKW s erfolgen mus

                            Vielen Dank für eure Mithilfe

                            Kommentar


                            • #29
                              Thorsten, ich müsste mich erkundigen. Ich gebe mir Mühe die deutsche Vorschriften zu verstehen und nach 5 Jahren habe ich da schon einiges begriffen :). Kenne leider keine Quelle im Internet, die es qualifiziert für andere Länder erklären würde. Wenn du mir ein Paar Tage Zeit gibst, frage ich unsere Partner in Holland (also Benelux) und Österreich.
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                              • #30
                                HAllo Helena,damit würdest du mir sehr helfen,vielleicht sollte ich meine Frage etwas konkreter fassen,wir fahren Pritschenfahrzeuge welche unbeladen im normalen Rahmen sind, also 2,55 breit, 18,75 lang,als Ladung haben wir dann meistens Raumcontainer etc drauf welche eben 3 mtr breit sind, Höhe haben wir meistens kein Problem.Es geht mir jetzt darum wie muß ich derartige Transporte kenntlich machen, und wo brauch ich welche Genehmigung.Bei uns in der Firma gibt es da unterschiedliche Meinungen, deswegen möchte ich mich mal selbst informieren.im besonderen geht es mir um die LänderBelgeinHollandLuxemburgFrankreich Schweiz ÖsterreichEs wäre wirklich super wenn ich da Informationen bekommen würde.Vielen DankThorsten

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