Kabotage ist ja die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern in EU-Ländern, in denen das Transportunternehmen keinen Firmensitz hat.
Zum Beispiel: Das deutsche Transportunternehmen befördert in Polen Güter von Poznan nach Lodz.
Nun meine Fragen:
1. Ist dies erlaubt, sobald das Transportunternehmen in Besitz der EU-Gemeinschaftslizenz ist? Oder benötigt man eine extra Kabotageerlaubnis?
2. Welche Beschränkungen gibt es? Soll heissen: Nach wieviel Transporten/Tagen/Tonnen muss das Land wieder verlassen werden?
3. Wie sieht es bei Neuzugängen in der EU aus? Bsp. Bulgarien/Rumänien: Gilt diese 5 Jahres Sperrfrist noch? Soll heissen: Wir dürfen in Bulgarien/Rumänien bereits Kabotage fahren, diese beiden Länder aber erst ab ... ???
Zum Beispiel: Das deutsche Transportunternehmen befördert in Polen Güter von Poznan nach Lodz.
Nun meine Fragen:
1. Ist dies erlaubt, sobald das Transportunternehmen in Besitz der EU-Gemeinschaftslizenz ist? Oder benötigt man eine extra Kabotageerlaubnis?
2. Welche Beschränkungen gibt es? Soll heissen: Nach wieviel Transporten/Tagen/Tonnen muss das Land wieder verlassen werden?
3. Wie sieht es bei Neuzugängen in der EU aus? Bsp. Bulgarien/Rumänien: Gilt diese 5 Jahres Sperrfrist noch? Soll heissen: Wir dürfen in Bulgarien/Rumänien bereits Kabotage fahren, diese beiden Länder aber erst ab ... ???
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