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Kabotage - Regelungen, Verbote

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  • Kabotage - Regelungen, Verbote

    Kabotage ist ja die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern in EU-Ländern, in denen das Transportunternehmen keinen Firmensitz hat.
    Zum Beispiel: Das deutsche Transportunternehmen befördert in Polen Güter von Poznan nach Lodz.

    Nun meine Fragen:

    1. Ist dies erlaubt, sobald das Transportunternehmen in Besitz der EU-Gemeinschaftslizenz ist? Oder benötigt man eine extra Kabotageerlaubnis?
    2. Welche Beschränkungen gibt es? Soll heissen: Nach wieviel Transporten/Tagen/Tonnen muss das Land wieder verlassen werden?
    3. Wie sieht es bei Neuzugängen in der EU aus? Bsp. Bulgarien/Rumänien: Gilt diese 5 Jahres Sperrfrist noch? Soll heissen: Wir dürfen in Bulgarien/Rumänien bereits Kabotage fahren, diese beiden Länder aber erst ab ... ???
    V8 - Aus Freude am Tanken....

  • #2
    Das hast du aber ein interessantes Thema angefangen. Ich glaube, viele Kollegen wissen nicht mal, was Kabotage ist, sogar Polizisten habe ich dabei ertappt, dass die das nicht wussten. Ich habe es so begriffen, dass man bis zu 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen ausführen darf und dann muss man hinter die Grenze verschwinden. Ich glaube weiter, eine EU Lizenz reicht. Wirst wahrscheinlich googlen müssen, auf der Seite von BAG steht nicht viel, leider.

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Hallo Helena!
      Eigentlich hatte ich mir hier etwas Hilfe bzw Informationen dazu erhofft. Aber wahrscheinlich hast du Recht.

      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      Das hast du aber ein interessantes Thema angefangen. Ich glaube, viele Kollegen wissen nicht mal, was Kabotage ist.
      Aber danke schonmal für deine Info, das ist ja schon mal was!

      Ich habe es so begriffen, dass man bis zu 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen ausführen darf und dann muss man hinter die Grenze verschwinden.
      Danke!


      Edit: Habe gerade nochmal die Suche hier bemüht, und doch noch etwas gefunden, was mir weiterhilft.

      V8 - Aus Freude am Tanken....

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      • #4
        Ich probiere auch was dazu fragen. Vielleicht findet sich jemand, der die Antwort weiß. Also wenn per Bahn Betonteile nach D aus CZ transportiert werden und anschließend eine tschechische Firma die zur Baustelle fährt. Fällt es unter Kabotage, oder nicht?
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Es scheint nicht so einfaches Rätsel zu sein. Habe die BAG angerufen und gefragt, waren ganz nett und haben sich wirklich viel Mühe gegeben mir zu helfen. Aber die Antwort kommt erst per e-mail.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Gestern um 16.18! habe ich eine ausgiebige Antwort bekommen. Also wenn die Ladung im grenzüberschreitendem kombiniertem Verkehr transportiert wird, so, dass das es nicht als Kabotage gesehen wird, müsste die Ladung mit einem Teil des Fahrzeugs den ganzen Weg verbringen. Also müsste es schon per Bahn im Container, Wechselbehälter, auf dem Anhänger u.Ä. sein. Ich möchte mich damit bei der BAG bedanken .
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              642cd87e-d298-11e2-4d37-001ec9b05a14.jpg

              Offensive der ETF gegen weitere Marktöffnung in der EU
              16.5.2013 +++ Der Verkehrskommissar der EU Siim Kallas erhielt am 14. Mai sehr viel Post. Die Mitgliedsgewerkschaften der ETF haben an diesem Tag in einer konzertierten Aktion gegen die weitere Öffnung des Güterkraftverkehrsmarktes in der EU protestiert, indem sie Protest-E-Mails und -Faxe sowie Postkarten an Kallas sandten. „NEIN zur weiteren Liberalisierung im Straßengüterverkehr!“, sagten sie. Denn die EU-Kommission will, drei Jahre nach Inkrafttreten der Kabotage-Regelungen, die Verordnung über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in Europa erneut auf den Prüfstand heben. Ihr Vorhaben: Die möglichst komplette Freigabe des Marktes. Doch schon heute sind Wettbewerbsverzerrung und Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Lkw-Fahrer Folgen der Kabotage. Kabotage ist der Transport per Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts innerhalb eines EU-Landes durch gebietsfremde Unternehmen. Derzeit dürfen im Regelfall im Anschluss an grenzüberschreitende Beförderung nach vollständiger Entladung der Güter bis zu drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tage mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden. Der Protest hat gewirkt. Laut Kallas ist eine weitere Liberalisierung der Verordnung 1072/2009 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in Europa und die Beseitigung der Kabotageregelung erst einmal vom Tisch.

              http://psl.verdi.de/weltweit/nachrichten

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              • #8
                Die Prediger und illegitimen Reregulierer der "freien Märkte" müssen umweltbedingt, da Sie auch meine Ressourcen (Luft, Wasser, Boden) ungefragt mitnutzen, mit nichtzahlenwertiger Heilung rechnen. Damit sind keine Polizeiaktionen gemeint ;-)

                Mir mag sich der Zweck der Maximierung von Leerfahrten ebensowenig erschließen wie die Egalität vieler Fahrer und Menschen in deren Umfeld innerhalb der EU bzgl Lohndumping und generell asozialer Behandlung inklusive deren Folgen.

                Hatte mal in ner Bude in HB Sommer letzten Jahres die Bürotante gefragt ob ich dort duschen dürfte, wg sowiso Mindestens 2 std warten bis Entladung. Da kam Abteilungsleiter und meinte nö. Daraufhin die Tante "naja, duschen ist ja auch sowieso nicht so wichtig" mit nem breiten Grinsen.

                Seitdem frag ich schlicht nicht mehr, basta. Wer nen Problem damit hat kann mich ja zum fairen Faustkampf einladen...
                Aus Momo von M. Ende:

                "Aber Zeit ist Leben.
                Und das Leben wohnt im Herzen.
                Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

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                • #9
                  Zitat von Nordlicht78 Beitrag anzeigen
                  Die Prediger und illegitimen Reregulierer der "freien Märkte" müssen umweltbedingt, da Sie auch meine Ressourcen (Luft, Wasser, Boden) ungefragt mitnutzen, mit nichtzahlenwertiger Heilung rechnen. Damit sind keine Polizeiaktionen gemeint ;-)

                  Mir mag sich der Zweck der Maximierung von Leerfahrten ebensowenig erschließen wie die Egalität vieler Fahrer und Menschen in deren Umfeld innerhalb der EU bzgl Lohndumping und generell asozialer Behandlung inklusive deren Folgen.

                  Hatte mal in ner Bude in HB Sommer letzten Jahres die Bürotante gefragt ob ich dort duschen dürfte, wg sowiso Mindestens 2 std warten bis Entladung. Da kam Abteilungsleiter und meinte nö. Daraufhin die Tante "naja, duschen ist ja auch sowieso nicht so wichtig" mit nem breiten Grinsen.

                  Seitdem frag ich schlicht nicht mehr, basta. Wer nen Problem damit hat kann mich ja zum fairen Faustkampf einladen...
                  Hi, netter Beitrag, aber kann es sein, dass du diesen Beitrag irgendwo anders posten wolltest? Mir erschließt sich nicht, was er mit Kabotageregeln zu tun haben könnte.

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                  • #10
                    jo stimmt sorry war OT, Asche auf mein Haupt...
                    Aus Momo von M. Ende:

                    "Aber Zeit ist Leben.
                    Und das Leben wohnt im Herzen.
                    Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

                    Kommentar


                    • #11
                      Interessantes Thema. Bin mir sicher das die meisten keine genaue Vorstellung haben worum es geht. Kabotage ist bei uns alltag. Zu unterscheiden ist große und kleine Kabotage. Die Große Kabotage ist jedem im gewissen Umfang erlaubt, wenn der Firmensitz innerhalb der EU liegt (jeweils eine gewisse Anzahl von Transporten). Die kleine Kabotage ist in der Regel verboten, zum Schutz der heimischen Spediteure und nur im Ausnahmefall zulässig. Ich kenne nur den Fall Frankreich, wo für jeden Transport eine Genehmigung des franz. Verkehrministeriums notwendig ist. Darum hat sich der VERSENDER zu bemühen. Ein Verstoß zieht 5 stellige Bussgelder nach sich.

                      Eine genaue Erklärung zu den Begriffen gibt's hier:



                      Gruss Tim
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        Zitat von Tim Beitrag anzeigen
                        Interessantes Thema. Bin mir sicher das die meisten keine genaue Vorstellung haben worum es geht. ...
                        Ja Tim, da hast du Recht. Ich frage immer wieder letzte Zeit viele Kollegen (egal welche Nation) und die meiste kennen das Wort Kabotage tatsächlich nicht. Hast interessantes Link reingesetzt, ich habe mir den Kabotagegesetz gedruckt und studiere es gelegentlich. Also diese schöne Vereinfachung mit den Begriffen große und kleine Kabotage gefällt mir sehr. Ich habe auch schon ein Paar Nachfragen an die BAG gestellt, immer schnell eine freundliche Antwort bekommen, aber es ist mir immer noch vieles wirklich nicht klar. Wer Lust hat sich weiter zu bilden, also maßgebend ist die Verordnung 1072/2009:



                        Die ist in das deutsche nationale Recht mit der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) übernomenn:



                        Zur Zeit diskutieren wir mit den tschechischen Kollegen, welche Angaben in den Frachtdokumenten sein müssen. Laut der Verordnung sind es:

                        Die in Unterabsatz 1 genannten Belege müssen für jede Beförderung folgende Angaben enthalten:


                        a) Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders;
                        b) Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmers;
                        c) Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Lieferung dessen Unterschrift und das Datum der Lieferung;
                        d) Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Lieferadresse;
                        e) die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpa*ckung sowie bei Gefahrgütern ihre allgemein anerkannte
                        Beschreibung, die Anzahl der Packstücke sowie deren besondere Zeichen und Nummern;
                        f) die Bruttomasse der Güter oder eine sonstige Mengenangabe;
                        g) das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und des Anhängers.
                        Es wird immer nur über Unterschriften geredet, keine Stempel. In CZ sind aber viele 'Stempelsüchtig' . Deswegen verlangen viele Tschechen bei deutschen Entladestellen einen Stempel. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen aus anderen Staaten?
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          In Frankreich bin ich von den Kontrollorganen schon ab und an mal wegen einem Firmenstempel angesprochen worden,aber nicht generell.
                          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                          Kommentar


                          • #14
                            Helena, fehlt da nicht die Nummer der EG Genehmigung?

                            Kommentar


                            • #15
                              Alterelch, die Eurolizenz müssten normaler Weise die Kontrollorgane extra kontrollieren, also neben der Frachtdokumente auch einsehen. Auch in dem GüKGrKabotageV steht nur das hier:

                              (3) Bei Kabotagebeförderungen im Sinne von Absatz 1 hat der Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz
                              noch Niederlassung in Deutschland hat, dafür Sorge zu tragen, dass Nachweise für die grenzüberschreitende
                              Beförderung und jede einzelne durchgeführte Kabotagebeförderung während der Dauer der Beförderung
                              mitgeführt werden, die folgende Angaben enthalten:
                              1. Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders,
                              2. Name, Anschrift und Unterschrift des Güterkraftverkehrsunternehmers,
                              3. Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Entladung die Unterschrift des Empfängers mit
                              Datum der Entladung,
                              4. Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle,
                              5. die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung,
                              6. das Bruttogewicht der Güter oder eine sonstige Mengenangabe,
                              7. amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Aufliegers.
                              Die Nachweise können mittels Begleitpapier oder eines anderen geeigneten Beförderungsdokumentes, auch in
                              elektronischer Form, erbracht werden.
                              Alterelch, hat das bei dir schon jemand verlangt?
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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