Habe da eine Frage die mir ein Bekannter gestellt hat....habe persönlich selber noch nie über sowas nachgedacht.
Viele Unternehmer haben ja 7,5ter mit Anhänger oder 12ter die laut Zulassung aber nur 11,9t sind.....in beiden Fällen kommt man ja unter die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht.Was passiert aber wenn man theoretisch minimal überladen wäre und damit dann insgesamt über die 12t Grenze käme??Zählt dann immer noch das was in den Papieren steht oder zählt dann das tatsächliche Gewicht??Weil viele Lkw die sonst ja nicht unter die Maut fallen haben ja keine Obus.
Wie ist die Regelung in solchen Fällen in Deutschland bzw. wegen Vignetten im Ausland oder gibts da eine europaweite Einheitliche Regelung??Weil 12t sind doch eigentlich 12t egal wie oder??
lg Speedy
Viele Unternehmer haben ja 7,5ter mit Anhänger oder 12ter die laut Zulassung aber nur 11,9t sind.....in beiden Fällen kommt man ja unter die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht.Was passiert aber wenn man theoretisch minimal überladen wäre und damit dann insgesamt über die 12t Grenze käme??Zählt dann immer noch das was in den Papieren steht oder zählt dann das tatsächliche Gewicht??Weil viele Lkw die sonst ja nicht unter die Maut fallen haben ja keine Obus.
Wie ist die Regelung in solchen Fällen in Deutschland bzw. wegen Vignetten im Ausland oder gibts da eine europaweite Einheitliche Regelung??Weil 12t sind doch eigentlich 12t egal wie oder??
lg Speedy
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