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12-Tonner+Maut???

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  • 12-Tonner+Maut???

    Habe da eine Frage die mir ein Bekannter gestellt hat....habe persönlich selber noch nie über sowas nachgedacht.
    Viele Unternehmer haben ja 7,5ter mit Anhänger oder 12ter die laut Zulassung aber nur 11,9t sind.....in beiden Fällen kommt man ja unter die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht.Was passiert aber wenn man theoretisch minimal überladen wäre und damit dann insgesamt über die 12t Grenze käme??Zählt dann immer noch das was in den Papieren steht oder zählt dann das tatsächliche Gewicht??Weil viele Lkw die sonst ja nicht unter die Maut fallen haben ja keine Obus.
    Wie ist die Regelung in solchen Fällen in Deutschland bzw. wegen Vignetten im Ausland oder gibts da eine europaweite Einheitliche Regelung??Weil 12t sind doch eigentlich 12t egal wie oder??

    lg Speedy
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Bin nicht sicher. Früher war es so, wenn Du mit Klasse 3 den 7,49 Tonner überladen hast, war das Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Warum sollte es bei einem 12 Tonner nicht ähnlich bestraft werden? Denn Du unterschlägst damit ja die zu zahlende Maut. Wie das mit den heutigen Führerscheinen ist weiß ich nicht.

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    • #3
      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
      Habe da eine Frage die mir ein Bekannter gestellt hat....habe persönlich selber noch nie über sowas nachgedacht.
      Viele Unternehmer haben ja 7,5ter mit Anhänger oder 12ter die laut Zulassung aber nur 11,9t sind.....in beiden Fällen kommt man ja unter die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht.Was passiert aber wenn man theoretisch minimal überladen wäre und damit dann insgesamt über die 12t Grenze käme??Zählt dann immer noch das was in den Papieren steht oder zählt dann das tatsächliche Gewicht??Weil viele Lkw die sonst ja nicht unter die Maut fallen haben ja keine Obus.
      Wie ist die Regelung in solchen Fällen in Deutschland bzw. wegen Vignetten im Ausland oder gibts da eine europaweite Einheitliche Regelung??Weil 12t sind doch eigentlich 12t egal wie oder??

      lg Speedy
      Hier in Senden aufm Autohof stehen eine Menge MAX-Fahrer mit 11,9 Tonnern...
      Ich habe die mal gefragt und die einheitliche Antwort war,das man nur die Strafe wegen Überladung bezahlt...aber keine Maut...

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      • #4
        Warum auch, gilt die Maut nicht für Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht >12t? Und nicht für das tatsächliche Gewicht?!
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
          Warum auch, gilt die Maut nicht für Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht >12t? Und nicht für das tatsächliche Gewicht?!
          so steht es geschrieben...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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