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Verstöße auf der Fahrerkarte...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenRainer, bist du dir sicher, das dies über den Digi-Tacho passiert???
Das Navi mit Fleetboard liest die Tacho-Infos aus und schickt sie an die Dispo. Die beiden Geräte sind zusammengeschaltet.
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Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigenJa. Wie sonst sollte die Dispo an die aktuellen Lenkzeit-Daten kommen?!?
Das Navi mit Fleetboard liest die Tacho-Infos aus und schickt sie an die Dispo. Die beiden Geräte sind zusammengeschaltet.
das hat mit dem Digi-Tacho nix zu tun...es ist eigenständig...
wenn es nicht verboten wäre,würde ich mal vorschlagen ohne eingesteckte Fahrerkarte zu fahren...auch dann sieht die Firma,wo der LKW ist,wo er losgefahren ist und wieviele Stunden er fährt...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenwenn es nicht verboten wäre,würde ich mal vorschlagen ohne eingesteckte Fahrerkarte zu fahren...auch dann sieht die Firma,wo der LKW ist,wo er losgefahren ist und wieviele Stunden er fährt...
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Man kann über das Fleetboard o. Qualcom Gerät alles genau aufzeichnen.Bei uns sehe ich auf dem Bildschirm genau die tägliche Lenkzeit und auch die Wochen u.Monatsarbeitszeit.Das man am vorbeifahren diese Daten abrufen kann,kann ich mir nicht vorstellen.Eher würde ich sagen,man kann an Hand von den Mautbrücken erkennen wieviel std.man am stück gefahren ist.Die abstände zwischen den Brücken sind genau bekannt und die BAG kann bei Tollcollect abfragen wann der LKW gestartet ist.Aber ob sie es dürfen weiss ich auch nicht.
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Zitat von Boris Beitrag anzeigenIst nicht verboten. Musst nur einen manuellen Ausdruck machen, und diesen 28 Tage mit führen. Man kann die Karte ja auch mal zu Hause vergessen haben, oder sie ist verloren gegangen. Natürlich ist dazu nicht zu raten, da es wieder Erklärungsnot gibt, bei einer Kontrolle.
Ohne Karte darf nur gefahren werden, wenn diese gestohlen oder beschädigt wurde sowie wenn sie in Verlust geraten ist. Zur Zeit haben wir das Problem, dass "Verlust" auf Grund der Kontrollrichtlinie des BAG durch viele Kontrolleure sehr eng ausgelegt wird. Zu Hause liegengelassen oder vergessen zählt da nicht. Die Fahrt darf in so einem Fall die nicht angetreten werden.
Ich sehe dass ein wenig anders und habe mich zusammen mit einem Kollegen aus Niedersachsen dieser Sache angenommen. Nach Stand der Dinge wird die Frage dann eventuell im Herbst auf der Länderreferentenbesprechung thematisiert - vorher rate ich von Experimenten ab.
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