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Michelin Remix

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  • Michelin Remix

    Darf man mit Michelin Reifen mit dem Zusatz ´Remix´auf der Antriebsachse mit Gefahrgut fahren oder nicht? Remix steht meines Wissens nach für runderneuert.Unser Fuhrparkleiter meint nun, dass man mit diesen Michelin mit Gefahrgut fahren darf. Kennt jemand von euch die genaue Rechtslage dazu?
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Soweit ich weiß,darf man auf der Vorderachse keine runderneuerten Reifen fahren...
    für die Antriebsachse gibt es keine genaue Vorschrift...
    Hier mal ein Bericht...
    Da wir zu 90% Gefahrgut fahren,gibt es bei uns nur neue Reifen

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    • #3
      Gefahrguttransporter

      Bonn, im Januar 2006
      Bereifung an Gefahrguttransportern

      In der BRV-Geschäftsstelle wird immer wieder nachgefragt, inwieweit es ggf. Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von bestimmten Reifen (hier insbesondere runderneuerter Reifen) an Gefahrguttransportern gibt. Deshalb an dieser Stelle nochmals unsere grundsätzliche Stellungnahme dazu:

      Aus der einschlägigen internationalen und insbesondere nationalen Gesetzgebung - Straß enverkehrzulassungsverordnung (StVZO) und der Gefahrguttransportverordnung (GGTV) sind keinerlei besonderen Anforderungen oder ggf. gar Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Bereifungen ableitbar. Insofern sind alle E/ECE-gekennzeichneten Reifen - Neureifen oder runderneuerte Reifen - unabhängig von deren Montage auf der jeweiligen Achsposition eines Gefahrguttransportes grundsätzlich zulässig. Inwiefern allerdings zum Beispiel die Montage runderneuerter Reifen auf der Vorderachse eines Gefahrguttransporters - auch aus Sicherheitsgründen - zu empfehlen ist, ist eine andere Ebene und bleibt dem Runderneuerer, dem montierenden Fachbetrieb und dem Spediteur überlassen. Dies betrifft gleichfalls nachgeschnittene Reifen. In diesem Zusammenhang muss noch einmal darauf hingewiesen, das es nach wie vor nur Einschränkungen hinsichtlich der Bereifung an Kraftomnibussen gibt, die für 100 km/h zugelassen sind. Hier gilt nach wie vor die "Feststellung der Eignung von 100 km/ h-Kraftomnibussen gemäß § 18 StVZO" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 24. Januar 1997 ()StV 12/36, 42.18-02), nach der runderneuerte oder nachgeschnittene Reifen nur auf Achsen mit Zwillingsbereifung sowie an den so genannten Nachlauf- oder Vorlaufachsen verwendet werden dürfen, wobei an nachgeschnittenen Reifen die in der "Richtlinie für das Nachschneiden von Reifen an Nutzfahrzeugen" genannten Bedingungen erfüllt sein müssen.

      Wir bitten um entsprechende Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

      Hans-Jürgen Drechsler Geschäftsführer

      (Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)
      Quelle: http://www.tyresystem.de/Reifen/Info...guttransporter


      Falls es etwas neueres gibt, weiß ich es nicht...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

      Kommentar


      • #4
        @Tommyk...na,da warst du wohl langsamer als ich:D

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          @Tommyk...na,da warst du wohl langsamer als ich:D
          aber deutlich zu langsam...! :36_1_7[1]:
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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