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  • Genehmigung richtig beantragen

    Bigfoot, habe wieder mal eine Frage an dich. Wir beantragen schon einige Zeit Genehmigungen für eine Firma, die fährt lange, aber leichte Ladungen. Bis jetzt haben wir eine Genehmigung beantragt mit allen Kennzeichen drauf, für die Länge 26 m und davon 1,3m Überhang. Waren nicht alle so lang, das war die längste Kombination. Bis 40 Tonen. Jetzt ist ein Transport kontrolliert worden, Gesamtlänge war weniger, aber Überhang 1,5m. War großes Problem und wir mussten uns anhören, dass wir Sch..... Genehmigungen machen.

    Wie siehst du es so? Machen wir es vielleicht doch falsch?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    Wie siehst du es so? Machen wir es vielleicht doch falsch?
    "Ja".
    Solange lediglich auf normalen Fahrzeugen übergroße Ladungen transportiert werden, wird nur eine 46 iger benötigt. Die Fahrzeuge spielen dann nur eine untergeodnete Rolle.
    Ist das Fahrzeug selbst aber auch zu lang oder zu breit, wird auch eine 70iger und eine 29iger benötigt. Werden nun Fahrzeuge mit unterschiedlichen Längen eingesetzt, braucht eigentlich jedes Fahrzeug für seine Länge eine eigene Erlaubnis (29iger).
    Das kann umgangen werden, indem im Erlaubnisbescheid eine Formulierung steht wie z.B.
    "Bis zu einem Gesamgewicht von 40 to und Einhaltung der allgemein zulässigen Achslasten können Fahrzeuglänge und Achsabstände bis zu einer maximalen Gesamtlänge von .... frei gewählt werden."

    Ich würde das übrigens nicht beanstanden ....

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    • #3
      Danke Bigfoot, wir probieren, ob dieser Spruch als Allgemeinauflage eingearbeitet werden kann.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Mal ne Frage an euch... Wollte dazu nicht extra nen Thread eröffnen.

        Für welchen Zeitraum wird eine Dauergenehmigung für Großraum- und Schwertransporte maximal erteilt?

        Habe die Info: 3 Jahre. Ist das noch korrekt so?
        V8 - Aus Freude am Tanken....

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        • #5
          Ja. Ist aber unterschiedlich, bei welcher Behörde die beantragt wird. In Sachsen ist es möglich, in Bayern z.B. nicht, da bekommt man eine Dauergenehmigung für max. 1 Jahr. Dafür aber ohne jegliche Einschränkungen und Auflagen. Im Sachsen wird in der Hauptferienzeit grundsätzlich nur Nachtfahrt genehmigt.

          Jede Firma darf aber nur da beantragen, wo die den Firmensitz hat.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Danke für die schnelle Antwort Helena!
            Bin ja aus Sachsen, also ist das so korrekt. Danke dir!

            Ist übrigens eine IHK-Prüfungsfrage, deswegen fragte ich. ;)
            V8 - Aus Freude am Tanken....

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            • #7
              Nicht zu danken. Wann hast du den die Prüfung? Mir ist heute Arbeit abgefallen, kann schreiben ohne Ende . Frag mal ruhig noch was.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Habe am 17.05. meine Theorieprüfung.
                Sehe da auch keine Probleme. Versuche nur die letzten Lücken zu schliessen.
                Manchmal stellt man sich aber die Frage, ob man ein wandelndes Gesetzbuch oder Berufskraftfahrer wird.

                Bsp. eine Frage von heute: "Welche Transporte benötigen eine Erlaubnis nach § 29 Abs 3 StVO?"

                Habe zwar die richtige Antwort gehabt (Abmessungen, Achslasten, Gesamtmassen), aber jeden Paragraphen kann man ja nun echt nicht auswendig können.
                V8 - Aus Freude am Tanken....

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                • #9
                  Dann werde ich am 17. die Daumen drücken. Einfach ist es wirklich nicht, alles rund um dieses Beruf zu kennen.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                    Dann werde ich am 17. die Daumen drücken. Einfach ist es wirklich nicht, alles rund um dieses Beruf zu kennen.
                    Dankeschön!
                    V8 - Aus Freude am Tanken....

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                    • #11
                      Wir haben immer wieder Probleme mit der Beantragung: Konvoi JA Fahrzeuge 1. Jedes Bundesland versteht es anders. Ein Bundesland gibt uns die Möglichkeit mehr Kennzeichen einzutragen, wenn die Fahrzeugkombinationen gleich sind, so, dass die Transportfirma dann eins wählen kann, was gerade zu Verfügung steht und das alleine auch tatsächlich dann fährt. Also definitiv fährt von dieser Genehmigung nur ein Fahrzeug. Es gehen aber den gleichen Tag die gleiche Strecke mehrere unterschiedliche Ladungen, also wollen wir der Firma die Möglichkeit geben 2 Fahrzeuge zu Konvoi zu nehmen. Manchmal steht auf der Genehmigung auch nur ein Kennzeichen, trotz dem beantragen wir JA und 1. Einige Bundesländer mögen es nicht und wollen unbedingt wissen, welche Vemags Nr. mitfahren soll.

                      Wenn ich aber eine Genehmigung für 2 Fahrzeuge beantrage und Konvoi ja, eins davon eine Pane hat, wenn einmal Konvoi genehmigt ist, kann ich doch auch ein ganz fremdes, was auch Konvoi genehmigt hat dazu nehmen, oder nicht?
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #12
                        Hier ein Beispiel. Hier konnte definitiv nur ein Fahrzeug eingetragen werden, aber sollte mit einem anderem mit eigener Genehmigung fahren:



                        Die Hamburger Behörde konnte sich dann diese Bemerkung nicht verkneifen:

                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Eine Transportgenehmigung ist grundsätzlich eine Einzelverfügung: Das bedeutet, es darf immer nur ein Fahrzeug auf Achse sein - es sei denn eine Konvoifahrt ist genehmigt.
                          Wenn ein Konvoi genehmigt ist, geht nach meinem Verständnis (!) folgendes:
                          - mehrere Fahrzeuge sind in einer Genehmigung erlaubt und aus diesen wird ein Konvoi gebildet
                          - es liegen unterschiedliche Einzelgenehmigungen vor und die Genehmigungsbehörde genehmigt den Konvoi mit Nennung der jeweiligen Genehmigungsnummer.

                          Warum in deinem Antrag nur 1 Fahrzeug einzutragen ging, weiss ich auch nicht. Sicher ist aber, dass in diesem Bereich eine 70 iger erforderlich ist und die Fahrzeuge bei Gesamtgewichten ab 41,8 to absolut (Achsbild!) baugleich sein müssten. Wenn das der Fall ist, müssten sich mehrere Kennzeichen eintragen lassen und dann auch die Anzahl der Fahrzeuge mehr als 1 möglich sein.

                          Eine zu große Flexiblität bei der Konfiguration der Konvois widerspricht aber in jedem Fall dem restriktiven Anliegen der Schwertransportgenehmigung:
                          Die Belastungen durch diese Fahrzeuge sollen auf das unbedingt nötige Mass beschränkt werden und Konvois nur dort gestattet werden wo diese zu keiner vermeidbaren Gefahrenerhöhung werden.

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                          • #14
                            Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                            ...Warum in deinem Antrag nur 1 Fahrzeug einzutragen ging, weiss ich auch nicht. Sicher ist aber, dass in diesem Bereich eine 70 iger erforderlich ist und die Fahrzeuge bei Gesamtgewichten ab 41,8 to absolut (Achsbild!) baugleich sein müssten. Wenn das der Fall ist, müssten sich mehrere Kennzeichen eintragen lassen und dann auch die Anzahl der Fahrzeuge mehr als 1 möglich sein. ...
                            Die Spalte 'Zahl der Fahrzeuge' versteht jedes Amt offensichtlich anders. 'Unser Amt' will da die Menge der Fahrzeuge eingetragen haben, die auf diese eine Genehmigung fahren. Werden 15 baugleiche Kennzeichen eingetragen und diese alle sollen mit dieser einer Genehmigung fahren, sollte rein theoretisch in der Spalte 'Zahl der Fahrzeuge' dann die 15 stehen. Danach wird auch der Preis der Genehmigung berechnet. Bei unten genanntem Fall, wo wegen des Achsbildes nur ein Fahrzeug steht, muss deswegen die 1 stehen. Wenn wir die 2 (bzw.3) eintragen würden, was viele Ämter sehen wollen, weil die diese Spalte in Bezug auf den Konvoi verstehen, würde diese Genehmigung um 50% mehr kosten:10_1_138[1]: .

                            Wir beschäftigen uns überwiegend mit kleinen, niedlichen und unauffälligen Schwertransporten :). Der konkrete unten hatte nur wegen der Höhe für eine! Brücke BF3 vorgeschrieben. Unsere Kunden fahren überwiegend zu den Häfen. Also passiert es schon mal, dass 2 Firmen die gleiche Strecke am gleichen Tag fahren wollen. Wenn beide Konvoi 'ja' genehmigt haben, habe ich gedacht, kann ich schon zwei solche Transporte mitnehmen. Und wenn wir die eine Brücke erledigt haben, kann uns der eine, wenn der will, verlassen und weiter machen, was er will.

                            Ich sehe da eigentlich kein Unterschied zu großen Firmen, die auf einer Genehmigung 30 Kennzeichen haben und die beliebig kombinieren können.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #15
                              Hier ist ein Beispiel, es sollten 5 Fahrten in dem Zeitraum von 3 Monaten laufen. Wir wollten der Firma die Wahl ermöglichen, die Fahrzeuge einzusetzen, welche gerade zu Verfügung stehen. Es hat nichts geholfen, in die Spalte 'Zahl der Fahrzeuge' musste die 13 .

                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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