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Geteilte Ladung

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  • #16
    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
    ...
    4. Sonderfall Nordrhein - Westfalen
    In NRW dürfen Betonfertigteile (ich glaube bis 60 t) als teilbare Ladung transportiert werden. Dass stammt noch aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg: Damals hatte der Wiederaufbau absolute Priorität - und ist offensichtlich bis heute nicht abgeschlossen. ...
    Ich vermute, hier handelt sich auch um lange Betonträger.

    Also gilt diese Richtlinie nur in NRW

    http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/th...richtlinie.pdf ab der Seite 22
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Es ist teilweise auch aus statischen Gründen das 2 Spannbetonträger nebeneinander gefahren werden weil diese nur Kraft von Oben aufnehemen können. 2 Träger nebeneinander werden miteinander verschraubt um mehr stabilität während des Transportes zu kriegen.

      Kranzubehör ist auch nicht "teilbar" und darf mit bis zu 95to GGw gefahren werden. Ausnahmen sind große Teile wie z.B. der Telemast der alleine bis zu 85to wiegt. Der Transport hat dann ca. 120to GGw.

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      • #18
        Jens, ich habe mir wieder ein kleines Teilchen der Richtlinien durchgelesen. Die Bestimmungen, die nur in NRW gelten, bekommen auch die Bemerkung 'nur in NRW'. Bei der '2 Teile-Regelung' steht solche Bemerkung nicht. Also habe ich die Hoffnung, dass ich meine Kunden richtig berate.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #19
          AW: Geteilte Ladung



          Dieser Transport war 2,9m Breit, die Bleche hatten nicht ganz 5m Länge und alles ganz brav bis 40t Gesamtgewicht. Ist von der BAG kontrolliert worden und weil in der Genehmigung als Ladungsart ''unteilbare Ladung'' stand, ist der Transport stillgelegt worden. Die Genehmigungsbehörde, die die Genehmigung ausgestellt hat, hat das Bild bekommen und hat der BAG Recht gegeben :36_1_4[1]: .
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #20
            AW: Geteilte Ladung

            Zitat von Helena Beitrag anzeigen


            Dieser Transport war 2,9m Breit, die Bleche hatten nicht ganz 5m Länge und alles ganz brav bis 40t Gesamtgewicht. Ist von der BAG kontrolliert worden und weil in der Genehmigung als Ladungsart ''unteilbare Ladung'' stand, ist der Transport stillgelegt worden. Die Genehmigungsbehörde, die die Genehmigung ausgestellt hat, hat das Bild bekommen und hat der BAG Recht gegeben :36_1_4[1]: .
            Ich muss jetzt doch mal fragen. 2,9 mal 5 Meter. Wo soll denn da geteilt werden? Ich verstehe die Begründung nicht. Bei mir verstehe ich das ja. Lass einen Trecker stehen, dann bin ich auch nicht zu lang oder zu schwer oder sonstwas. aber da? Lass ein Blech liegen, geht ja nicht. Allerdings finde ich das Bild ein wenig unglücklich.

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            • #21
              AW: Geteilte Ladung

              Ich habe jetzt keine grosse Ahnung von Überreste! Ich verstehe da jetzt nicht den Zusammenhang!

              Ich verstehe es so, dass diese Blechen die einzigste Ladung war die transportiert wurde! Von der Länge her passte es ja nur halt von der Breite nicht! Hätte man diese Blech jetzt hintereinander verladen müssen? Dann wäre doch die Breite die selbe gewesen!
              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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              • #22
                AW: Geteilte Ladung

                Also die BAG hat sich den Begriff ''unteilbare Ladung'' so erklärt, dass diese 4 Bleche halt 3 zu viel sind. Das gleiche Foto haben die der Genehmigungsbehörde in Kleve geschickt, von da kam die Genehmigung. Ich dachte, ich glaube meinen Ohren nicht, als ich von da mitgeteilt bekommen habe, dass es tatsächlich 3 Bleche zu viel sind. Ich habe unsere Lieblingsgenehmigungsbehörde angerufen und das gleiche Foto dahin geschickt. Die haben es überhaupt nicht verstanden und haben mir etwas von Verwaltungsvorschriften zu Par.46 StVO geschickt. Nur als ich so weit war, dass ich noch argumentieren könnte, hatte die BAG Feierabend. Dann habe ich auch lieber Feierabend gemacht, weil so viel Unwissenheit auf einmal (eigentlich von ''kompetenten Stellen'') kann ganz schön umhauen.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #23
                  AW: Geteilte Ladung

                  Habe hier etwas, vielleicht hilft es - Bleche - einfach zu sichern?

                  Inhaltsverzeichnis


                  Entweder hilft es die Inkompetenz der Behörde zu erkennen, oder es hilft den Fehler zu finden.
                  Bin ebenfalls der Meinung, wie @alterelch, dass das Bild unglücklich ist. Vermute mal, die Bleche
                  hätten hintereinander transportiert werden müssen, nicht übereinander.
                  Zuletzt geändert von Sunlight; 04.01.2017, 14:47.
                  Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                  #deletefacebook - Löscht Facebook

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                  • #24
                    AW: Geteilte Ladung

                    Ich würde es so verstehen, dass eine unteilbare Ladung eben unteilbar ist.
                    Diese Ladung (glaube 4 Bleche zu sehen) ist durch 4 teilbar. Demnach gilt die Genehmigung in diesem Fall für nur ein Blech.
                    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                    • #25
                      AW: Geteilte Ladung

                      Aber da die Bleche nicht anders zu Verladen sind oder besser gesagt so am besten geladen wurden mit 2,90, breite ist es völlig Legal solange es ganze Platten mit den Masen 2,90m x 5,0m sind, denn die Breite ändert sich nicht egal ob 1 Blech oder 4 Bleche Geladen werden, solange er das Zulässige Gesamtgewicht von 40to nicht überschreitet kann er so viele Bleche laden wie er möchte.

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                      • #26
                        AW: Geteilte Ladung

                        Das "unteilbare" bezieht sich doch nur auf übergewichte ladungen. Wäre dieser zusatz weggelassen worden, wäre die genehmigung in ordnung gewesen. Es gab vermutlich auch nichts wichtigeres für die beamten, dieses zu beanstanden. Vorbildliche behördenkorinthenkackerei...

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                        • #27
                          AW: Geteilte Ladung

                          Aber da die Bleche nicht anders zu Verladen sind
                          Spielt keine Rolle.
                          Kann ja auch so gefahren werden, wenn der Passus "unteilbar" aus der Genehmigung genommen wird.
                          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                          "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                          • #28
                            AW: Geteilte Ladung

                            Zitat von Bernd F. Beitrag anzeigen
                            ... solange er das Zulässige Gesamtgewicht von 40to nicht überschreitet kann er so viele Bleche laden wie er möchte.
                            So ist es!!!

                            Das Problem mit der Bezeichnung ''unteilbare Ladung'' ist, dass es die Genehmigungsbehörden teilweise so verlangen. ''Unsere'' wollte es auch mal. Die erste Seite jeder Genehmigung ist der Antrag. Die wird immer von dem Antragsteller ausgefüllt. Und weil die Dauergenehmigungen bis 3m Breite sonst nix bis 3 Jahre Gültigkeit haben, kann man damit 3 Jahre lang alle mögliche Ladungsarten transportieren. Die kann man aber in der Spalte ''Ladung'' nicht alle aufzählen. Wir schreiben am meisten ''universell''. Das gefällt aber einigen Genehmigungsbehörden nicht, deswegen schreiben wir zur Zeit'' Maschine/Bleche/universell''. Die Beschreibung ''unteilbare Ladung'' ist eigentlich nicht so falsch, weil die breite Bleche einzeln nicht teilbar sind. Diese Bezeichnung beschreibt eigentlich alle Ladungen, die man legal mit so einer Genehmigung transportieren kann. In meinem Fall waren es 4 unteilbare Bleche :). Die Kontrollorgane legen nur diese Bezeichnung falsch aus, betrachten 4 Blelche als eine Ladung, die teilbar ist. Es sind aber 4 unteilbare Stücke und bis 40t Gesamtgewicht erlaubt. Man kann es mit einem Transport von Dachbindern für Aldi (oder Lidl, oder so.. :) ) vergleichen. Im First können die locker 4,5m hoch sein, also der Transport hat dann 4,5m Breite und es werden bis 4m Höhe Dachbinder auf einander beladen bis 40t Gesamtgewicht. Wäre ja ein riesen Unsinn, jeden Binder extra zu transportieren, ne?
                            Zuletzt geändert von Helena; 09.01.2017, 13:05.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #29
                              AW: Geteilte Ladung

                              Hallo
                              also in SH wuerde diese Art von Verladung auch sanktioniert werden, denn sie besteht aus 4 Blechen gleicher Groesse die uebereinander liegt, somit koennte / muesste sie auf 4 Transporte aufgeteilt werden.

                              Anders waere es wenn zb der Absender dieses 4 Paket mit stahlband umreifen wuerde, sprich 1 Paket von machen, od die ecken mittels Blech/Flachstahlstreifen zusammenheften wuerde, dann haettest du 1 Colli = 1 Stueck Ladung

                              Da du dieses nicht ohne (schweres) Werkzeug teilen kannst (geht hier um die Zumutbarkeit) lassen die Behoerden es dann als 1 Stueck gelten.
                              Ich weiss das es Haarspalterei ist, aber leider der normale taegliche Behoerdenwahnsinn.

                              Was die Binder angeht, oftmals sind die an 2 Punkten miteinander verbolzt mit Schweisspunkt drauf wg unteilbarer Ladung......

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                              • #30
                                AW: Geteilte Ladung

                                Ist ja alles ganz gut und schön, was ihr da so erzählt, aber es gibt auch für Stahlbleche mit Überbreite spezielle Fahrzeuge mit schräggestellte Ladefläche, da hat man dann auch keine Probleme 2 oder mehr Platten gleichzeitig zu fahren und das ganze auch noch ohne Genehmigung!Spezialtransporte für Bleche.jpg

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