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Polizeikontrolle in der Schweiz, hohes Bußgeld. Hilfe!!!

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  • Polizeikontrolle in der Schweiz, hohes Bußgeld. Hilfe!!!

    Hallo
    Ich bin kein Brummifahrer. Aber mein Mann und der rief mich eben an. Er wurde in der Schweiz angehalten. Lenkzeit, Ladung, LKW alles in Ordnung. Nur seine Gardinen waren zu weit nach vorne gezogen. Er sollte vor Ort 800sfr (mehr als 600 Euro) bezahlen. Die er natürlich nicht hatte. Sein Chef überwies das Geld.

    Nun meine Frage. Das ist doch Abzocke! Haben die nen Knall? Wegen so einer Lapalie? Kann man da was rechtlich unternehmen? Er fährt seit Jahren und nie hat einer was gegen seine Gardinen gesagt... :36_1_4[1]:
    Wem ist das auch schon mal passiert?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • #2
    Mir ist in Spanien das gleiche passiert, jedoch kam ich mit einer mündlichen Verwarnung davon.
    Bei nochmaligem Vorkommen wurde mir eine Strafe von 150 € angedroht wegen Einschränkung der Rundumsicht. Seitdem war ich nie wieder dort.
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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    • #3
      In solchen Fällen sehe ich eine Verwarnung ein aber gleich zur Kasse beten...finde ich total übertrieben. Aber man kassiert in jedem Staat was man kann. Richtig oder falsch das ist egal ich hätte in jeden fall Einspruch dagegen eingelegt. In solchen Fällen zahlt sich eine Gute Rechtsschutz Versicherung aus.
      Liebe Grüße
      Harry


      Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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      • #4
        Zitat von uschitussi Beitrag anzeigen
        Kann man da was rechtlich unternehmen?
        Natürlich. Dein Mann kann "Einsprache erheben", so nennt man einen Einspruch in der Schweiz. Als Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz benötigt man meines Wissens zwingend einen schweizer Rechtsanwalt vor Ort.

        Die Frage ist natürlich, ob sich der Aufwand lohnt...
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Alles schön und gut, die Strafe ist natürlich ein Hammer.

          Aber mal eine Frage an euch:

          Ich staune auch manchmal, wie Kollegen mit einem halben Schlafzimmer durch die Gegend brettern. Beim Fahren brauche ich keine Gardine vor der Scheibe.

          Sehe ich was falsch?

          Ok, ich fahre fast nur nachts, aber manchmal in der Hochsaison brauche ich auch die sonnenbrille. :-)

          Kommentar


          • #6
            Naja also ne Rechtschutzversicherung hat er. Also er sollte dagegen abgehen. Sehe ich auch so. Naja leider schafft er es heute nicht mehr, aber morgen kommt er dann sage ich es ihm.

            Skydiver: Also er "wohnt" in der Woche in seinem LKW und wenn er pennt oder Licht an hat soll ja da nicht jeder reinglotzen. Und die Gardine hat er ja nu nicht zugezogen bei der Fahrt.

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            • #7
              Hi Uschi,

              jetzt widersprichst du dich etwas:

              Er wurde in der Schweiz angehalten. Lenkzeit, Ladung, LKW alles in Ordnung. Nur seine Gardinen waren zu weit nach vorne gezogen.

              Die Strafe wird er wohl kaum bekommen haben, weil er beim Schlafen die Scheiben verrammelt hat.

              Kommentar


              • #8
                Nee ich widerspreche mich nicht. Du hast geschrieben : Beim Fahren brauche ich keine Gardine vor der Scheibe.
                Natürlich war die nicht vor der Scheibe. Bei der Fahrt geht das ja wohl schlecht.Sie war aufgezogen. Aber warscheinlich nicht bis zum Anschlag. Vielleicht 10 cm zu weit nach vorne. Du weisst doch was ich meine oder? Die Seitengardinen ja?

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                • #9
                  Ja Uschi und ok.

                  Wenn es ca. 10cm waren, sehe ich es ein. Manche...und das meinte ich...fahren mit halb zugezogener Seitenscheibe durch die Gegend. Das verstehe ich nicht, denn es dient mit Sicherheit nicht der besseren Rundumsicht, sondern soll wohl einfach nur cool aussehen.

                  Kommentar


                  • #10
                    Naja aber so viel Kohle? 20 Euro hätten gereicht.

                    Kommentar


                    • #11
                      Wie schon mal geschrieben wurde, andere Länder-andere Sitten. Und auch Strafen!
                      Die seitlichen Gardienen gehören während der Fahrt nach hinten. Dort gehören sie gesichert und gut.
                      Man sieht allzu oft diese Unsitte mit halb zugezogenen Seitenscheiben. Die Rundumsicht im LKW ist ohnehin schon sehr eingeschränkt, da gehören die paar Quadratzentimeter Scheibenfläche offen.
                      Ich selber finde dieses Bußgeld zwar auch ein bisschen überzogen, finde aber gut, das diese lächerliche Unsitte mal endlich geahndet wird.
                      Zitat von Robert Lyndt:
                      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                      • #12
                        Mag sein.
                        Also sein Chef hatte das Geld nicht überwiesen, was ich erst dachte. Er hatte nur irgendwas hingefaxt. So das mein Männe weiterfahren konnte.
                        Mal sehen was kommt. Vielleicht fällt die Strafe doch nicht so hoch aus. (ich hoffe) Die haben nämlich noch nach seinem Gehalt gefragt.

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                        • #13
                          Tja die Eidgenossen,
                          da könne viele ein Liedchen singen, wenn die wollen ist Mann/Frau im Ausland ja eh angsch........
                          zu finden gibt es immer was,
                          wenns nur ein abgelaufener Sanikasten ist usw.
                          Nicht aufregen nur wundern.
                          Rechtlich unternehmen bringt eh nichts nur rausgeschmissene Kohle.
                          Alles immer so richtig möglich machen und hoffe das die Kontrollfreaks gut drauf sind.
                          Wir Trucker haben das "S" eh ganz groß auf dem Rücken.
                          Schönes Wochenende Thomas
                          „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
                          an Deines Volkes Auferstehn.
                          Laß niemals Dir den Glauben rauben,
                          trotz allem, allem was geschehn.
                          Und handeln sollst Du so,
                          als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
                          und die Verantwortung wär Dein.“

                          Johann Gottlieb Fichte, 1804

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von uschitussi Beitrag anzeigen
                            Hallo
                            Ich bin kein Brummifahrer. Aber mein Mann und der rief mich eben an. Er wurde in der Schweiz angehalten. Lenkzeit, Ladung, LKW alles in Ordnung. Nur seine Gardinen waren zu weit nach vorne gezogen. Er sollte vor Ort 800sfr (mehr als 600 Euro) bezahlen. Die er natürlich nicht hatte. Sein Chef überwies das Geld.

                            Nun meine Frage. Das ist doch Abzocke! Haben die nen Knall? Wegen so einer Lapalie? Kann man da was rechtlich unternehmen? Er fährt seit Jahren und nie hat einer was gegen seine Gardinen gesagt... :36_1_4[1]:
                            Wem ist das auch schon mal passiert?

                            Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
                            Es gibt für solche Situationen eine Art Versicherung (Familiennothilfe), da ich mich aber schon mehrfach dazu in anderen Posts geäussert habe gebe ich die Info nur noch über PN weiter. Muß dir allerdings gleich sagen das dieser Fall, da schon geschehen, gelaufen ist.

                            Kommentar


                            • #15
                              Bisher kam noch kein Bescheid. Wielange dauert sowas?

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