Am 30.11.2010 hat das OLG Hamm zur Frage:
Wie lange zurück können Fahrerverstöße geahndet werden?
eine Urteil gefällt.
- Die Bußgeldstelle der Stadt H. hatte einen Zeitraum von 8 Monaten ausgewertet und einen Bußgeldbescheid an den Fahrer (!) in Höhe von 8010,00 € verschickt
- Der Fahrer hat vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen dagegen Widerspruch eingelegt und zunächst teilweise Recht bekommen: Das AG ging von einem zulässigen Zeitraum von 28 Tagen aus und hat eine Gelbuße in Höhe von 1233,00 € festgesetzt.
- Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Essen Rechtsbeschwerde eingelegt.
- Dieser Rechtsbeschwerde ist das OLG Hamm gefolgt.
- Ergebnis: Gelsenkirchen muss neu verhandeln, der gesamte Zeitraum kann herangezogen werden, Vorsatz ist zu prüfen (Das AG war im ersten Urteil von Fahrlässigkeit ausgegangen)...
Nachzulesen Hier
Gruß aus Berlin
Bigfoot
Wie lange zurück können Fahrerverstöße geahndet werden?
eine Urteil gefällt.
- Die Bußgeldstelle der Stadt H. hatte einen Zeitraum von 8 Monaten ausgewertet und einen Bußgeldbescheid an den Fahrer (!) in Höhe von 8010,00 € verschickt
- Der Fahrer hat vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen dagegen Widerspruch eingelegt und zunächst teilweise Recht bekommen: Das AG ging von einem zulässigen Zeitraum von 28 Tagen aus und hat eine Gelbuße in Höhe von 1233,00 € festgesetzt.
- Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Essen Rechtsbeschwerde eingelegt.
- Dieser Rechtsbeschwerde ist das OLG Hamm gefolgt.
- Ergebnis: Gelsenkirchen muss neu verhandeln, der gesamte Zeitraum kann herangezogen werden, Vorsatz ist zu prüfen (Das AG war im ersten Urteil von Fahrlässigkeit ausgegangen)...
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