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Sachkundige Person deutsche Sprache mächtig

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  • Sachkundige Person deutsche Sprache mächtig

    In jeder Schwertransportgenehmigung steht folgende Auflage:

    Um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden können, muss während des gesamten Transportes eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutsche Sprache mächtig ist.

    Diese Auflage haben sich einige Polizeidienststellen als Grundlage sicherer Einnahmen gemacht, wobei grundsätzlich ausländische Fahrer von Minischwertransporten auf deutsche Sprache geprüft werden. Und das auf so unterschiedliche Art, dass die Fahrer oft keine Chance haben. Dann kommen Strafen 70,- bis 120,-€ plus dazugehörende Punkte!!!! Der Witz dabei ist, die Fahrer kennen die Auflagen. Sind oft fähig Fragen zu beantworten, anschließend sollen die etwas vorlesen und das kann schon ein Problem sein.

    Bigfoot, gibt es dafür irgendwelche Richtlinien, Anweisungen oder Regeln, wie ausländische Fahrer geprüft werden sollen?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Hallo Helena,

    ist schon merkwürdig, was sich manche Kollegen so einfallen lassen ...
    Ich sehe das ganze so:

    Meiner Ansicht nach besteht schon ein gewisser Interpretationsspielraum da hier neben den formulierten Auflagen in der Genehmigung auch allgemeines Gefahrenabwehrrecht greift.
    Alle Maßnahmen, die rund um die Gestellung und Begleitung eines GST angeordnet werden, haben grundsätzlich gefahrenabwehrenden Charakter - und so müssen sie auch betrachtet werden ("Was soll diese Auflage bewirken?")

    Die Auflage "Anwesenheit einer deutschsprachigen Person" würde ich dabei nicht einmal so unbedingt als Aufhänger nehmen. Wichtig ist eine ausreichende Kommunikation zwischen
    - Fahrer
    - Begleitpersonal und
    - Polizei
    Ist hier kein Informationsfluss sichergestellt, wird das BF3 und die Polizei zu dem degradiert, was es bzw. sie gerade nicht sein soll: Schmuckreißig am GST.

    Mir ist es bisher 2 x passiert, dass zwischen dem Fahrer des GST und dem BF3 keine Verständigung möglich war (jedenfalls habe ich es bei den 5 Worten "langsam, schnell, rechts, links und stop" so gesehen). Da in beiden Fällen eine komplizierte innerstädtische Route mit langer Rückwärtsstrecke und Bedienung der Hilfslenkanlage zu befahren war, war es nach meiner Einschätzung völlig ausgeschlossen, angemessen auf den Fahrer einzuwirken und die Strecke gefahrlos zu befahren. Ich habe die Begleitung abgelehnt.

    Begleitung eines GST ist immer "Gefahrenkompensation-Begleitung". Gefahren können aber nur minimiert oder ausgeschlossen werden, wenn die Kommunikation zwischen den Beteiligten funktioniert - alles andere ist hochgradig gefährlich.

    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Wenn sichergestellt ist, dass
    - jemand am Transport ist (auch Begleiter), der die Genehmigung lesen und verstehen kann
    - die Verständigung zum Fahrer - auch über den dolmetschenden Begleiter - funktioniert

    sehe ich keinen Grund, hier irgendwelche Sprachtestes durchzuführen.

    Gruß aus Berlin
    Bigfoot

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    • #3
      Das Problem ist, es werden die Fahrer geprüft, die ohne Begleitung fahren dürfen. Also z.B. 3,1m Breite, sonst nichts. Genehmigung streckenbezogen, ev. Fahrzeiteinschränkung.

      Der letzte Kollege, der mich angerufen hat, wußte, dass er verkehrsarme Zeiten fahren darf, also ist er um 15.30 auf ein Parkplatz rausgefahren. Um 16.15 ist er von der Polizei aus deutsch geprüft worden. Dem konnte ich noch helfen, habe die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn er auf dem Parkplatz steht, nicht deutsch sprechen muß :) . Naja, haben wir ein Kompromis gemacht, ist Verwarnungsgeld 35€ geworden. Hauptsächlich ohne Punkte.

      Die Polizeidienstelle Bad Bentheim hat richtig eine Methode entwickelt, geben den Fahrern ein Schriftstück vorzulesen und zählen, wieviel Fehler in jede Zeile gemacht werden .


      Bei Transporten mit Begleitung ist diese Auflage erfüllt, wenn der Begleiter deutsch spricht, aber mit dem ausländischem Kollege versteht er sich kein Wort :36_1_4[1]:.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Hallo Bigfoot,

        bin die Woche viel gefahren und dabei viel Zeit zu nachzudenken gehabt :). Dabei ist mir die Formulierung dieser Auflage immer wieder durch den Kopf gegangen und bin zu folgender Meinung gekommen.

        Bei der Polizeikontrolle kann lediglich festgestellt werden, dass eine deutschsprachige Person fehlt, wenn das der Fahrer selbst nicht ist. Nur er hat bestimmt nicht die Aufgabe diese Person zu besorgen. Eigentlich kann er keine Strafe bekommen, weil es nicht in seiner Verantwortung ist. Bin der Meinung, dass Verstoß gegen dieser Auflage die durchführende Firma gemacht hat. Was sagst du dazu?

        Und weiter könnte man sagen, wenn der Fahrer gegen keine Auflage verstoßen hat, hat er offensichtlich die Genehmigung so weit verstanden, die Fahrtstrecke und die Fahrzeiten rauszulesen ist auch nicht so schwierig, dafür muß man doch nicht eine Staatsprüfung aus Deutsch haben?

        Bin der Meinung, bei dieser Auflage besteht ein Bedarf die anders zu formulieren, ich könnte Beispiele nennen, wo trotz der Anwesenheit einer deutschprachige Person (eines Begleiters) Verstoße passiert sind, diese Auflage sichert es nicht, dass der Verlauf eines Transportes glatt abläuft.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
          Bin der Meinung, dass Verstoß gegen dieser Auflage die durchführende Firma gemacht hat. Was sagst du dazu?
          Du darfst Jura studieren und bekommst das erste Semester geschenkt!
          Genau richtig erkannt: Adressat der Auflage ist der Genehmigungsinhaber - der Fahrer begeht keine OWi.

          Und weiter könnte man sagen, wenn der Fahrer gegen keine Auflage verstoßen hat, hat er offensichtlich die Genehmigung so weit verstanden, die Fahrtstrecke und die Fahrzeiten rauszulesen ist auch nicht so schwierig, dafür muß man doch nicht eine Staatsprüfung aus Deutsch haben?
          Das würde ich nun nicht unterschreiben. Es könnte auch zufällig alles gut gegangen sein...

          Bin der Meinung, bei dieser Auflage besteht ein Bedarf die anders zu formulieren, ich könnte Beispiele nennen, wo trotz der Anwesenheit einer deutschprachige Person (eines Begleiters) Verstoße passiert sind, diese Auflage sichert es nicht, dass der Verlauf eines Transportes glatt abläuft.
          Das sehe ich genauso.
          Und wenn man einmal dabei ist, kann man gleich noch ein paar Baustellen mit aufräumen:
          -Formulierung der 48 Stundenregel
          -Auswirkung der Eintragung "Anzahl der Fahrten"
          u.s.w.
          Zuletzt geändert von Bigfoot; 11.02.2011, 21:17.

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          • #6
            Naja, Bigfoot, für diese Feststellung habe ich von Bremerhaven bis ungefähr Hannover gebraucht . Und von da bis nach Hause habe ich daran gedacht, dass ich mir nicht geholfen habe, weil, am meisten rufen mich die Disponenten oder Firmeneigentümer an. Dann kann ich den in der Zukunft mitteilen:

            Deinen Fahrer kriege ich raus, nur du mein Lieber bist dann dranne!!!! :36_1_4[1]:
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
              Das würde ich nun nicht unterschreiben. Es könnte auch zufällig alles gut gegangen sein...
              Viele Transporte laufen nur durch Deutschland durch nach Holland, Belgien, Frankreich, Dänemark ......
              In keinem anderem Land ist so eine ähnliche Auflage in den Genehmigungen. Und die meiste Transporte laufen auch so korekt, ohne Probleme. Auf der anderen Seite kenne ich Fälle, wo deutsche Firmen Mist gebaut haben, Brücken angefahren haben, Autobahn im Baustellenbereich verstopft haben und um unerlaubte Zeiten gefahren sind. Naja vielleicht waren das alles Firmen aus Baden-Würtenberg, die geben das ja öffentlich zu, dass die nicht richtig deutsch kennen?:lmao[1]:

              Und die nächste Firma, die mich anruft, dass der Fahrer wegen mangelnden deutschkenntisse eine Strafe zahlen muß, dem Polizisten werde ich wohl sagen können, dass er selber nicht richtig deutsch versteht!!! :rofl2[1]:
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                Und die nächste Firma, die mich anruft, dass der Fahrer wegen mangelnden deutschkenntisse eine Strafe zahlen muß, dem Polizisten werde ich wohl sagen können, dass er selber nicht richtig deutsch versteht!!!
                Campingplätze auf Autobahnparkplätzen sind gebührenpflichtig und haben keine Medienanschlüsse ....
                Dort willst du wochenlang campieren? :36_1_72[1]::rofl2[1]:

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                • #9
                  Ich bin eigentlich immer anständig, nur manchmal habe ich schon die Lust die Regel auszuprobieren:

                  Mit Frechheit kommt man am weitesten!!
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Bigfoot, habe eine knifflige Frage. Wenn ich die deutschsprachige Person bin, habe ich die Verantwortung für die Erfüllung der Auflagen. Bin dann am meisten der Transportführer. Während ich eine deutsche Firma begleite, bin nur ein Hinterherfahrer und der Transportfahrer ist der Transportführer. Also z.B., wenn er sich entscheidet, um unerlaubte Zeit zu fahren, weiß ich, sind Gerichtsurteile gefallen, der Begleiter hat keine Verantwortung dafür bekommen.
                    Wie sieht es aus, ich erkläre meinen ausländischen Kollegen die Auflagen und die entscheiden sich die Auflagen nicht zu einzuhalten. Bin ich immer noch mitverantwortlich?
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      Vorlesen kann ich auch was auf Polish,nur verstehen werd ich es nicht.
                      Ich wuerde vorschlagen das etwas das vorgelesen wird erklaert werden muss,um zu sehen ob die Person versteht was Sache ist.

                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      In jeder Schwertransportgenehmigung steht folgende Auflage:

                      Um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden können, muss während des gesamten Transportes eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutsche Sprache mächtig ist.

                      Diese Auflage haben sich einige Polizeidienststellen als Grundlage sicherer Einnahmen gemacht, wobei grundsätzlich ausländische Fahrer von Minischwertransporten auf deutsche Sprache geprüft werden. Und das auf so unterschiedliche Art, dass die Fahrer oft keine Chance haben. Dann kommen Strafen 70,- bis 120,-€ plus dazugehörende Punkte!!!! Der Witz dabei ist, die Fahrer kennen die Auflagen. Sind oft fähig Fragen zu beantworten, anschließend sollen die etwas vorlesen und das kann schon ein Problem sein.

                      Bigfoot, gibt es dafür irgendwelche Richtlinien, Anweisungen oder Regeln, wie ausländische Fahrer geprüft werden sollen?

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                      • #12
                        Tiroler, dafür muss man aber schon gut deutsch sprechen. Meine ausländische Kollegen sagen: wenn ich gut deutsch sprechen würde, würde ich nicht hinter dem Lenkrad sitzen!
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Gestern habe ich einen Kollege begleitet, war ein Ausländer, aus tiefem Bayern :classic:. Ich hatte wirklich Probleme ihm zu verstehen. Ich sage ihm, Bernd, ich kann der Polizei sagen, ich bin hier die deutschsprachige Person, ja?

                          Als wir zu der Übernahmestelle angekommen sind, hat er der Polizei die Genehmigung gegeben. Der Polizist hat ihm erklärt, wie es mit der Brückensperrung gemacht wird. Der Bernd hat ein Paar Worte gesagt, habe ich nicht verstanden was. Der Polizist hat ihm 2 Sekunden angeschaut und dann fragt er:
                          Verstehen sie deutsch? :rofl2[1]:
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Ein Beispiel von mir:
                            Polnische Spedition- deutsche Begleiter, die Polizei fragt alle 3 polnischen Fahrer in klarer deutscher Aussprache ob alles okay seih und der hätte gerne die erforderlichen Papiere. "Nix verstehen"
                            Dann fragte er den deutschen Begleiter ebenfalls auf fließend Polnisch. "Ich kann kein polnisch"
                            Somit war Feierabend für den Transport und am nächsten Tag kam ein Begleiter der beide Sprachen konnte.

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                            • #15
                              Heute hat mich eine ausländische Firma angerufen, der Fahrer ist an der Schweizer Grenze aus deutsch geprüft worden. Hat 2,8m breite Ladung, sonst nichts :). Zu ersten mal hat nicht der Fahrer, sondern die Firma eine Strafe bekommen und zwar nach dem Gewinnabschöpfungsprinzip berechnet. Was mich nur wundert, in einem Schreiben Vorwurf zu Ordnungswidrigkeit, Anhörungsbogen und Aufforderung zur Bezahlung der berechneten Verfallssumme:



                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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