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Führerschein verlängern,Schonfrist wegen Weiterbildung??

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  • Führerschein verlängern,Schonfrist wegen Weiterbildung??

    Hallo. Hab jetzt meine zwei 5er voll und muß im Fruhjahr noch zum verlängern. Angeblich gibt es dieses Jahr noch eine Schonfrist in Sachen der blöden Lehrgänge und die Landratsämter verlängern angeblich auch ohne Lehrgangsnachweis. Weiß jemand was darüber? Schöne Grüße Andi.

  • #2
    hmm müsste dann wenn Kommunenabhängig sein oder Länderabhängig......bei uns geht ohne Lehrgangsnachweis gar nix....bei unseren Behörden gibts jedenfalls keine Schonfrist
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Grundsätzlich kannst du deinen LKw Schwein noch verlängern... auch ohne 95... Bis 09.09.2014 müssen die Module grundsätzlich besucht sein. Als Übergangsfrist wurde der 09.09.2016 als spätester Termin festgelegt, aber nur, wenn das zur Harmonisierung mit der Gültigkeit der Fahrerlaubnis nötig ist... Also ein Beispiel:

      Ist im Führerschein als Ablaufdatum der 09.09.2014 oder früher vermerkt, muss bis spätestens 10.09.2014 die 95 eingetragen sein. Wer sich also zum 01.09.2014 einen neuen Führerschein holen muss, braucht zu diesem Zeitpunkt die Module nicht nachweisen (aber: schön blöd...)... darf aber mit diesem Führerschein 10 Tage später kein Geld mehr verdienen, weil die 95 nicht eingetragen ist. Also müsste zum 01.09.2014 die 95 eingetragen werden, oder spätestens zum 10.09.2014 muss Derjenige wieder einen neuen Führerschein mit der Kennziffer 95 sein Eigen nennen...

      Wenn als Ablaufdatum beispielsweise der 15.12.2015 eingetragen ist und der Erwerb der Fahrerlaubnis C1/C1E/ C/ CE vor dem 10.09.2009 liegt, darf der 10.09.2014 überschritten werden. Zur Harmonisierung muss dann aber bis zum 15.12.2015 alles (die Module...) nachgewiesen sein.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Hast du meinen Führerschein geklaut???

        Der läuft genau am 09.09. ab, allerdings 2013.

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        • #5
          Hallo. Danke schon mal für die Antworten,besonders an Tommy. Hört sich wieder mal reichlich kompliziert an:-))! Aber das reicht mir vorerst mal. Dann schenk ich mir das Theater erst mal,bis etwas mehr Luft ist. Schöne Grüße Andi.

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          • #6
            Hallo

            Ich habe im Dezember mit dem Leiter der Führerscheinstelle gesprochen.
            Mein Führerschein läuft im August 2012 aus.
            Ich fragte in was ich machen muss,das ich so spät wie möglich die 5 Module vorlegen muss.

            Er sagt zu mir Führerschein im Juli 2011 neu verlängern lassen mit den Untersuchungen die so anfallen.
            Die 5 Module brauche ich dann erst zum Juli 2016 vorlegen weil bis dahin eine Übergangsfrist ist.

            Das einzige Problem könnte sein sollte ich EU Fahren das es nach dem 01.09.2014 nicht alle anerkennen,da mein Führerschein bis Juli 2016 läuft und ich keine 95 eingetragen habe.
            Innerdeutsch hätte ich keine Probleme damit.

            Gruß Georg
            Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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            • #7
              Zitat von Georg Beitrag anzeigen
              Hallo

              Ich habe im Dezember mit dem Leiter der Führerscheinstelle gesprochen.
              Mein Führerschein läuft im August 2012 aus.
              Ich fragte in was ich machen muss,das ich so spät wie möglich die 5 Module vorlegen muss.

              Er sagt zu mir Führerschein im Juli 2011 neu verlängern lassen mit den Untersuchungen die so anfallen.
              Die 5 Module brauche ich dann erst zum Juli 2016 vorlegen weil bis dahin eine Übergangsfrist ist.

              Das einzige Problem könnte sein sollte ich EU Fahren das es nach dem 01.09.2014 nicht alle anerkennen,da mein Führerschein bis Juli 2016 läuft und ich keine 95 eingetragen habe.
              Innerdeutsch hätte ich keine Probleme damit.

              Gruß Georg
              Da hat er dich falsch informiert...auch wenn du deinen Führerschein im July 2011 verlängerst bleibt dein nächster Ablauftermin Juli 2016...und somit fällst du aus der Übergangsregelung Stichtag 15.12.2015 raus...
              Auf deutsch: Du mußt bis Juli 2012 deine Module machen

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              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Da hat er dich falsch informiert...auch wenn du deinen Führerschein im July 2011 verlängerst bleibt dein nächster Ablauftermin Juli 2016...und somit fällst du aus der Übergangsregelung Stichtag 15.12.2015 raus...
                Auf deutsch: Du mußt bis Juli 2012 deine Module machen
                Wo hast du dieses Datum her Stefan??!! Stichtag für die Übergangsregelung ist und bleibt der 09.09.2016!!
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  Eintragung 95 bis 09.09.2016

                  Servus

                  So Hab im Urlaub meinen Führerschein Verlängern Lassen,da ich 2012 sowieso verlängern hätte müssen.

                  Eintragung 95 ist auch drin


                  Führerschein Neu.jpg

                  Gruß Georg
                  Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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                  • #10
                    Hallo!

                    Hab irgendwo gelesen, dass für Leute, die den Führerschein vor 2009 gemacht haben, auf Antrag die 95 bei einer Verlängerung mit eingetragen wird, eben wegen der unterschiedlichen Übergangsfristen in der EU. Hat da jemand zu Erfahrung, da ich jetzt auch meinen Lappen verlängern muss...

                    Gruß
                    Micha

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                    • #11
                      Aus dem Hören-Sagen heraus habe ich davon gehört. Aber mit Sicherheit bestätigen kann ich das nicht. Allerdings, wer seine Module schon gemacht hat und jetzt schon den Führerschein verlängern muss und die Module mit einreicht um die 95 eingetragen zu bekommen... Die Module verfallen nicht, sie können bei der nächsten FS-Verlängerung wieder vorgelegt werden. In diesen Fällen geht es um die Vermeidung von Nachteilen gegenüber den Fahrern, die die Module erst in der Übergangsfrist nachweisen brauchen
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Nee, hab meine Module noch ned gemacht... will jetzt halt nach einigen Jahren wieder einsteigen, und muss darum meinen Lappen jetzt verlängern... allerdings bei einer ausländischen Firma, daher halt die Frage...

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