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Tachoscheiben nicht abgegeben - Rechtliche Konsequenzen?

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  • Tachoscheiben nicht abgegeben - Rechtliche Konsequenzen?

    Hallo, bin der Neue hier....
    und hab direkt mal ne Frage:
    Ich habe kürzlich meinen Arbeitgeber gewechselt. Jetzt hab ich noch vom alten AG die Tachoscheiben in Händen...da die Trennung ziemlich "häßlich" verlaufen ist... habe ich mal eine Frage....Stunden und soweiter sind alles abgerechnet...was habe ich an (rechtlichen!) Konsequenzen zu erwarten wenn ich dem AG die Scheiben NICHT aushändige?

  • #2
    Hast du denn von der alten Firma schon eine Aufforderung bekommen,die Tachoscheiben abzugeben???
    Falls nicht,würde ich sie per Einschreiben mit Rückantwort an den alten Arbeitgeber schicken...
    dann bist du auf der sicheren Seite...
    sollten es Tachoscheiben der letzten 4 Wochen sein,dann mach dir davon vorher Kopien(somit hast du einen Tätigkeitsnachweis)...
    solange du von der alten Firma keine Aufforderung bekommen hast,ihnen die Tachoscheiben auszuhändigen,hast du meines Wissens keine rechtlichen Probleme...

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    • #3
      Nein..habe die Aufforderung noch nicht bekommen...
      Angenommen ich bekomme diese Aufforderung und komme dieser nicht nach..was dann?
      Was wenn ich behaupte die Scheiben seien bereits abgegeben??
      Sorry Fragen über Fragen...

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      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        ...sollten es Tachoscheiben der letzten 4 Wochen sein,dann mach dir davon vorher Kopien(somit hast du einen Tätigkeitsnachweis)...
        Der Fahrer muss - wenn er durchgängig beschäftigt war - die letzten 28 Kalendertage lückenlos belegen können. Daran ändert auch ein Firmenwechsel nichts. Die Scheiben aus der Zeit bei der alten Firma bleiben beim Fahrer, bis die 28 Tage rum sind - anschließend gehören sie ins Archiv der alten Firma.
        Wie sie genau dorthin kommen, ist meines Wissens nicht vorgeschrieben.
        Ich würde nach Ablauf der 28 Tage den alten Arbeigeber anschreiben (am besten per Email mit Lesebestätigung) und um Information darüber bitten, wie ich die Scheiben kostenneutral (!!) an die Fa. übersenden kann (Übersendung eines Freiumschlags?). BIs dahin würde ich die Scheiben zu Hause archivieren.
        Kommt es irgendwann mal zu Ermittlungen, kann man mit der Mail-Kopie seinen guten Willen belegen. Es dürfte dem Fahrer nicht zuzumuten sein, die Scheiben auf eigene Kosten an die Fa. zu übersenden.

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        • #5
          Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
          Was wenn ich behaupte die Scheiben seien bereits abgegeben??
          Dein ehemaliger Chef dürfte auf- und niederspringen und mit Abmahnung bzw. Entlassung drohen [smilie=real mad.gi:

          Soweit würde ich aber nicht gehen - man weiss nie, ob sich das Blatt mal wieder wendet.

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          • #6
            Nicht das ihr mich falsch versteht... Ich WILL die alten Scheiben nicht aushändigen...daher die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen!!

            @Bigfoot... ;-)) ich habe doch bereits eine neue Stelle...somit kann der alte Chef gerne auf und niederhüpfen!!^^

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            • #7
              Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
              Nicht das ihr mich falsch versteht... Ich WILL die alten Scheiben nicht aushändigen...
              ÄÄÄÄÄH???? und wieso nicht:noclue:???
              Wenn du dein Geld bekommen hast,so wie es dir zusteht,macht es für mich keinen Sinn,sie noch zu behalten

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              • #8
                Über Sinn und Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren...sorry...mir geht es einzig und allein ob ich rechtlich belangt werden kann dafür das ich die Scheiben nicht rausrücke.......

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                • #9
                  Da die Tachscheiben Eigentum deiner alten Firma sind, da der diese für 2 Jahre aufbewahren muß, brauch ich dir hoffentlich nicht sagen was der Tatbestand ist!
                  Stell dir vor, dein alter Arbeitgeber, wird von der BAG geprüft und dieser MItarbeiter, will genau diese Tachscheiben sehen. Pro fehlende Tachoscheibe kostet dieses deinen alten Arbeitgeber 150 Euro. Der BAG Beamte möchte jetzt 20 scheiben sehen, dass sind dann schonmal 3000 Euro, die er bezahlen muß. Was glaubst du wem er diese Ausgaben in Rechnung stellt??

                  Denk auch mal an den alten Spruch "Man sieht sich immer 2 mal im Leben"
                  Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                  Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                  Roger Andrew Caras

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                  • #10
                    Im umgekehrten Sinne müßte ich mir also jedesmal wenn ich meinem Chef Tachoscheiben überlasse eine Quittung dafür ausstellen lassen?

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                    • #11
                      Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
                      Im umgekehrten Sinne müßte ich mir also jedesmal wenn ich meinem Chef Tachoscheiben überlasse eine Quittung dafür ausstellen lassen?
                      Nein - aber du kannst verlangen, dass die Fa. dir Kopien der Scheiben aushändigt Art. 14 (2) (VO (EWG) 3821/85.

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                      • #12
                        Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
                        Über Sinn und Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren...sorry...mir geht es einzig und allein ob ich rechtlich belangt werden kann dafür das ich die Scheiben nicht rausrücke.......
                        Ja - @Gondo hat es schon geschrieben: Du unterschlägst die Scheiben wenn du sie nicht in dir zumutbarer Weise (siehe meinen Eintrag weiter unten) aushändigst.

                        Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
                        @Bigfoot... ;-)) ich habe doch bereits eine neue Stelle...somit kann der alte Chef gerne auf und niederhüpfen!!^^
                        Das hatte ich schon richtig verstanden....

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                        • #13
                          Wer will denn beweisen das ich die Scheiben unterschlagen habe, wenn ich sie nicht abgebe...es steht doch dann Aussage gegen Aussage....oder vertue ich mich?

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                          • #14
                            Wie du es nun auch immer drehst-es ist Unterschlagung-fertig. Wenn bisher alle anderen Scheiben von dir in der Firma vorliegen, wer soll dir dann glauben, dass die Firma ausgerechnet die letzten von dir verschmissen hat-eher unglaubwürdig. Die Preise für nicht vorhandene Scheiben wurden ja weiter oben schon genannt- also kennst du dich ja aus.
                            Gruß Holger :D:D

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                            • #15
                              Zitat von urkel26 Beitrag anzeigen
                              Wer will denn beweisen das ich die Scheiben unterschlagen habe, wenn ich sie nicht abgebe...es steht doch dann Aussage gegen Aussage....oder vertue ich mich?
                              Ich finde dein Verhalten ein wenig - na sagen wir: "kindisch".
                              Was willst du mit der Aktion bezwecken? Wenn du deinen alten Chef wegen Verstößen auf den Scheiben ansch... willst, dann tu das: Packe die Dinger nach Ablauf der 28 Tage in einen Umschlag und schicke sie zur zuständigen Gewerbeaufsicht. Als "Selbststeller" musst du dann in der Regel nicht einem Bußgeldbescheid rechnen.
                              Solltest du ihn bloß "ärgern" wollen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln: Er macht sich in seinem Archiv eine Notiz "Scheiben vom - bis nach Lösung des Arbeitsverhältnisses durch Herrn XX trotz Aufforderung nicht abgegeben" - und fertig. Sollte es zu einer Betriebsprüfung kommen, hat @Snowdog bereits richtig geschrieben
                              Wenn bisher alle anderen Scheiben von dir in der Firma vorliegen, wer soll dir dann glauben, dass die Firma ausgerechnet die letzten von dir verschmissen hat-eher unglaubwürdig.
                              Mein Tip: Zieh einen sauberen Strich unter die Sache und gib die Scheiben ab.

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