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Hab da ein Problem

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  • Hab da ein Problem

    Hallo
    Schildere jetzt mal was mir passiert ist. Am 01.09.2010 befuhr ich die A3 aus Richtung Frankfurt kommend Richtung Oberhausen. In Höhe Rösrath bei KM 7,300 ist eine Baustelle 2 Spuren LKW Spur 2,80m breit und mit tiefen Spurrillen, Überholspur 2m breit Ausgeschildert. Ich befuhr die rechte Spur mit ca. 50 km/h. am 09.09.2010 erhielt ich vom Kölner Polizeipresidium ein Schreiben woraus hervor ging das ich einen PKW mit meinem Auflieger erheblich beschädigt haben soll. Am LKW sowie am Auflieger waren keine Spuren einer kolision zu sehen. Was mein Chef und ich dem Polizeipresidium mitteilten. Am 25.11.2010 kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in Köln worinn mir mitgeteilt wurde das das Verfahren gegen mich wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort eingestellt wurde. Es war bis heute kein Gutachtet keine Polizei oder sonst was bei mir oder bei meinem Chef um das Fahrzeug zu begutachten oder zu kontrolieren. Damit war für mich und meinen Chef die Sache abgeschlossen. Nun ja am 06.01.2011 kam ein weiters Schreiben (Schriftliche Verwahrung) von der Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis. Darinn wurde mir vorgeworfen das ich eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 StVG begannen hätte und ein Ordnungsgeld in höhe von 35,00 Euro zahlen soll.
    Darauf legte ich einspruch ein. Im darauf folgenden Schreiben vom 13.01.2011 klärte man mich auf das man gegen eine Schriftliche Verwahrung keinen Einspruch einlegen kann. Wenn ich nicht innerhalb einer Woche nach erhalt des Schreibens zahle ergeht ein Bußgeldbescheid an mich.
    So nun meine Frage was soll ich oder würdet Ihr tun?:devil[1]:[smilie=real mad.gi:

  • #2
    Da kann ich nur zu einer Sache raten: Suche einen Anwalt auf

    Wenn du nicht zahlst und der Bußgeldbescheid kommt, erhöht sich nicht nur der Betrag sondern es geht in die nächste Instanz. Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst du oder besser ein Anwalt für Verkehrsrecht dann Einspruch einlegen!

    Ohne Anwalt kommst du aus der Nummer nicht mehr raus!

    Jetzt einen Gutachter kommen zu lassen empfinde ich als sinnlos. Der angebliche Unfallzeitpunkt liegt nunmal mehr als 1/4 Jahr zurück. Und ob man jetzt noch Schäden sehen kann, bezweifle ich!

    Denn Fall hatten wir aber auch schon. Da behauptete ein PKW Fahrer, dass von einem unserer LKW´s was heruntergefallen sei und ihm direkt in die Windschutzscheibe geflogen sei! Das ganze ging vor Gericht und dort wurden wir vom Tatvorwurf freigesprochen. Der Fahrer widersprach sich, vor Gericht, in einem Satz gleich 4 mal!

    Aber wie ich schon schrieb ohne Anwalt hast du schlechte Karten!
    Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
    Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

    Roger Andrew Caras

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    • #3
      Ich geh mal davon aus, dass Du zugegeben hast, gefahren zu sein.....das ist allerdings komisch, dass bei einer erheblichen Beschädigung des anderen niemand den LKW angeschaut hat.
      Zuletzt geändert von BAB2; 19.01.2011, 17:26.

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      • #4
        Da braucht man nichts zuzugeben dafür gibt es die Fahrerkarte

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        • #5
          Okay, in Deinem Fall war es ja aber doch aufgrund mündlicher Angaben.

          Die StA hat das Verfahren eingestellt-soweit so gut; danach wird es weitergeleitet an die Bussgeldstelle, da eben noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Raume steht.

          Was wurde Dir denn in dem Schreiben der Bussgeldstelle genau vorgeworfen?

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          • #6
            Steht alles oben am Anfang eine Ordnungswidrigkeit.

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            • #7
              Hab ich gelesen.....ich meinte eher den genauen Wortlaut des Vorwurfs oder eine Angabe des verletzten Paragraphen der StVO.

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              • #8
                hier


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                • #9
                  Hm, ja, den Tatbestand kenn ich .....Du seist mit dem Hänger zu weit nach links gekommen.
                  Also wenn mir das privat passiert wäre, würde ich Gonzos Rat befolgen....zumindest bekommt ein Anwalt Akteneinsicht und fördert vielleicht für Dich Licht ins Dunkle und einiges wird klarer.

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