Hallo
Schildere jetzt mal was mir passiert ist. Am 01.09.2010 befuhr ich die A3 aus Richtung Frankfurt kommend Richtung Oberhausen. In Höhe Rösrath bei KM 7,300 ist eine Baustelle 2 Spuren LKW Spur 2,80m breit und mit tiefen Spurrillen, Überholspur 2m breit Ausgeschildert. Ich befuhr die rechte Spur mit ca. 50 km/h. am 09.09.2010 erhielt ich vom Kölner Polizeipresidium ein Schreiben woraus hervor ging das ich einen PKW mit meinem Auflieger erheblich beschädigt haben soll. Am LKW sowie am Auflieger waren keine Spuren einer kolision zu sehen. Was mein Chef und ich dem Polizeipresidium mitteilten. Am 25.11.2010 kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in Köln worinn mir mitgeteilt wurde das das Verfahren gegen mich wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort eingestellt wurde. Es war bis heute kein Gutachtet keine Polizei oder sonst was bei mir oder bei meinem Chef um das Fahrzeug zu begutachten oder zu kontrolieren. Damit war für mich und meinen Chef die Sache abgeschlossen. Nun ja am 06.01.2011 kam ein weiters Schreiben (Schriftliche Verwahrung) von der Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis. Darinn wurde mir vorgeworfen das ich eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 StVG begannen hätte und ein Ordnungsgeld in höhe von 35,00 Euro zahlen soll.
Darauf legte ich einspruch ein. Im darauf folgenden Schreiben vom 13.01.2011 klärte man mich auf das man gegen eine Schriftliche Verwahrung keinen Einspruch einlegen kann. Wenn ich nicht innerhalb einer Woche nach erhalt des Schreibens zahle ergeht ein Bußgeldbescheid an mich.
So nun meine Frage was soll ich oder würdet Ihr tun?:devil[1]:[smilie=real mad.gi:
Schildere jetzt mal was mir passiert ist. Am 01.09.2010 befuhr ich die A3 aus Richtung Frankfurt kommend Richtung Oberhausen. In Höhe Rösrath bei KM 7,300 ist eine Baustelle 2 Spuren LKW Spur 2,80m breit und mit tiefen Spurrillen, Überholspur 2m breit Ausgeschildert. Ich befuhr die rechte Spur mit ca. 50 km/h. am 09.09.2010 erhielt ich vom Kölner Polizeipresidium ein Schreiben woraus hervor ging das ich einen PKW mit meinem Auflieger erheblich beschädigt haben soll. Am LKW sowie am Auflieger waren keine Spuren einer kolision zu sehen. Was mein Chef und ich dem Polizeipresidium mitteilten. Am 25.11.2010 kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in Köln worinn mir mitgeteilt wurde das das Verfahren gegen mich wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort eingestellt wurde. Es war bis heute kein Gutachtet keine Polizei oder sonst was bei mir oder bei meinem Chef um das Fahrzeug zu begutachten oder zu kontrolieren. Damit war für mich und meinen Chef die Sache abgeschlossen. Nun ja am 06.01.2011 kam ein weiters Schreiben (Schriftliche Verwahrung) von der Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis. Darinn wurde mir vorgeworfen das ich eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 StVG begannen hätte und ein Ordnungsgeld in höhe von 35,00 Euro zahlen soll.
Darauf legte ich einspruch ein. Im darauf folgenden Schreiben vom 13.01.2011 klärte man mich auf das man gegen eine Schriftliche Verwahrung keinen Einspruch einlegen kann. Wenn ich nicht innerhalb einer Woche nach erhalt des Schreibens zahle ergeht ein Bußgeldbescheid an mich.
So nun meine Frage was soll ich oder würdet Ihr tun?:devil[1]:[smilie=real mad.gi:
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