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  • #31
    Zitat von teddyplay Beitrag anzeigen
    ich glaub ich nerv schon wa?
    Davon kann keine Rede sein. Wichtig ist, dass du die Regelungen verstehst - wenn es dafür nötig ist, sie dir mehrmals zu erklären, dann ist das eben so. Die Frage ist nur, wer sich die Zeit dafür nimmt ...

    Zitat von teddyplay Beitrag anzeigen
    ... was ist nun wenn ich drei stunden beladen tu und nach den arbzg nur 6 stunden ohne pause arbeiten darf sprich auch nur noch drei stunden fahren darf aber es nur die eine splitung erlaubt ist die mit 2,5 fahrn und 15 pause so verstoße ich doch auch wieder wenn ich anstatt 2,5 stunden den drei fahre oder?
    Der Hinweis sei erlaubt, dass zwei bis drei Satzzeichen deine Frage etwas verständlicher erscheinen lassen würden.

    Deine Frage verstehe ich so, dass du wissen willst, wie sich Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz (im weitesten Sinne) vertragen.
    Richtig ist, dass du nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einlegen musst. Wenn du nun im Anschluss an 3 Stunden Ladezeit (=Arbeitszeit) beginnst zu fahren, mußt du nach spätestens weiteren 3 Stunden eine Pause (Lenkzeitunterbrechung) von min. 30 min machen.
    Da diese 30 min bei der Berechnung der Lenkzeitunterbrechung als erste Pause nur als "Unterbrechung von mindestens 15 min" gezählt werden, müßtest du nach weiteren 1,5 Stunden Lenkzeit eine LZU von 45 min einhalten.
    Es wäre also zu empfehlen, die Pause nach 6 Stunden (Abrbeitszeit + Lenkzeit) auf 45 min auszudehnen um danach wieder volle 4,5 Stunden Luft zu haben.

    Weiterhin scheinst du dich am Splitting 2 + 2,5 Stunden festzubeißen. Eine solche Regelung gibt es nicht. Du kannst zu jedem Zeitpunkt innerhalb der 4,5 Stunden Lenkzeit eine Lenkzeitunterbrechung von 15 min einlegen.
    Beispiel: 10 min fahren - 15 min Pause - 4,2 Stunden fahren - 30 min Pause oder
    3 Stunden fahren - 15 min Pause - 1,5 Stunden fahren - 30 min Pause.

    Jetzt alles klar?

    Gruß aus Berlin
    Bigfoot

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    • #32
      jetzt habe ich es verstanden soweit danke dir
      nur eins du sagst die splittung gibt es nicht aber letztens habe ich in ein ein lehr video gesehn!
      das es nur die zwei splittungen gibt und möglich sind?
      oder ist das schon alt und hat sich geändert?

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      • #33
        Zitat von teddyplay Beitrag anzeigen
        nur eins du sagst die splittung gibt es nicht aber letztens habe ich in ein ein lehr video gesehn!
        das es nur die zwei splittungen gibt und möglich sind?
        Hier hast du mich falsch verstanden.
        Natürlich kannst du deine Pause in zwei Teile splitten (15 min + 30 min - dabei die 15 min zuerst). Ich hatte gemeint, dass du nicht gezwungen bist, nach 2 Stunden die erste Pause zu machen - das hatte ich bei dir so rausgelesen.

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        • #34
          achso jetzt kommen wir auf ein nenner grins
          also es muß nicht so gemacht werden wie es im ein bsp gezeigt wurde also wie du schon geschrieben hast
          man kann sich es auch anders einteilen mit den pausen hauptsache man kommt auf neun stunden lenkzeit ne?

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          • #35
            Zitat von teddyplay Beitrag anzeigen
            man kann sich es auch anders einteilen mit den pausen hauptsache man kommt auf neun stunden lenkzeit ne?
            Noch nicht ganz richtig.
            die magische Zahl ist 4,5 Stunden Lenkzeit. Du kannst pro Tag 2 x 4,5 Stunden Lenkzeit haben. 2 x pro Woche darfst du noch eine Stunde raufpacken (dann insgesamt 10 Stunden).

            Diese 4,5 Stunden Lenkzeit darfst du maximal am Stück fahren ohne anzuhalten - danach sind 45 Minuten Pause fällig.
            Willst du die Pause splitten, machst du 15 + 30 Minuten. Dabei muss der Beginn der 30 Minuten Pause spätestens dann sein, wenn ab Beginn der Lenkzeit minus die bereits eingelegte Pause von 15 Minuten 4,5 Stunden aufgelaufen sind.

            Wenn du z.B. nach 3 Stunden Lenkzeit eine Pause von mehr als 45 Minuten am Stück machst, kannst du nach dieser Pause neu mit 4,5 Stunden rechnen: Nach einer ausreichende Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten entsteht ein neuer Abschnitt.
            Das ist übrigens bei der Tageslenkzeit genauso:
            Wenn du z.B. am Montag von 03.00 Uhr bis 07.00 Uhr gefahren bist und hast dann eine (Tages-) Ruhezeit von mehr als 9 Stunden eingelegt, kannst du frühestens ab Montag 16.00 Uhr eine neue Tagesschicht (Bemessungszeitraum) von 24 Stunden beginnen.

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            • #36
              Wenn du aber 3 Stunden geladen hast,dann darfst du keine 9 Stunden mehr fahren...
              weil das Arbeitszeitgesetz eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag vorschreibt...
              Und zur Arbeitszeit gehören die Ladetätigkeiten und die Lenkzeit...
              auf deutsch,wenn du 3 Stunden geladen hast,darfst du maximal nur noch 7 Stunden Lenkzeit an diesem Tag machen...
              deshalb wird einem ja,unter vorgehaltener Hand,von den zuständigen Behörden oftmals der Tip gegeben,sooft wie es geht beim Laden,den Tacho auf Pause zu stellen...

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