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Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

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  • #16
    Habe noch eine Alternative zu teueren Dienstfahrzeugen :classic: , besonders bei den heutigen hohen Spritpreisen, besonders sparsamm und ökologisch.

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Bigfoot, das ist für die Polizeibegleitung in Bremen:



      Ich denke, bezüglich der Fahrtenzahlen und Anmeldefrist sind viele gegen uns :toughcrowd:.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #18
        Hallo Helena,

        die Erlaubnisbehörde versucht hier (möglicherweise aus gutem Grund) den Spielraum innerhalb der Genehmigung einzuengen:
        Hinsichtlich der Anzahl der Fahrten kann bei Kontrollen natürlich die Einhaltung der tatsächlich genehmigten Anzahl grundsätzlich eingefordert werden - gerade dann, wenn der GST die Infrastruktur außergewöhnlich belastet oder wenn die Gebühren für die Genehmigung abhängig von der Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist.
        Weiter unten hatte ich geschrieben
        Anzahl der Fahrten:
        Die Zahl, die in dem Feld steht, hat für die tatsächliche Genehmigung keine Bedeutung. Meines Wissens gibt es keine 29iger Behörde (mehr), die ihre Gebühren von der Anzahl der geplanten Fahrten abhängig macht. Deshalb ist es auch völlig egal, ob der Unternehmer mit seiner Genehmigung 5 oder 8 mal fährt.
        Das muss ich relativieren. Die Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist in den meisten Genehmigungsverfahren nahezu ohne Bedeutung. Im Bereich der alltäglichen Schwertransporte ist es dem Sachbearbeiter nahezu egal, ob die Anzahl der beantragten Fahrten "8" oder "12" beträgt. Unter diesem Gesichtspunkt kann man das auch bei Kontrollen handhaben. Allerdings haben Kontrolleure auch gute Argumente, die die Zahl der bereits durchgeführten Transporte belegen können und diese bei Erreichen der genehmigten Anzahl als aufgezehrt betrachten.
        Die Auflage "Konvoifahrt nach Entscheidung der Verkehrsbereitschaft" ist nichts ungewöhliches: Bereits in den allgemeinen Auflagen der 29/46 iger findet sich der Hinweis, dass die Polizei von der genehmigten Konvoifahrt abweichen darf. Das macht auch Sinn weil manche Schwertransporte auf der zu begleitenden Strecke als Einzelfahrzeug besser zu handeln sind als im Konvoi.
        "GST werden nur noch begleitet, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet haben".
        Gut - es gilt sowieso die 48 Stunden Regel. Die Auflage unterstreicht diese Regel und weist noch einmal auf rechtzeitige Anmeldung hin. "Rechtzeitig" - und damit Planungssicherheit liegt bei der Polizei mit 48 Stunden Vorlauf vor. Nun kann es immer wieder vorkommen, dass die Streckenplanung des GST auf Grund widriger Umstände (die die Firma nicht beeinflussen kann) in Verzug gerät und Termine nicht gehalten werden können. Hier muss mit Verständnis und Fingerspitzengefühl reagiert werden. Es widerspricht dem Servicegedanken einer modernen Polizei, hier die 48 Stunden-Sanduhr zu stellen anstelle das Problem zu verstehen und nach Maßgabe freien Personals die Begleitung zeitnah zu erledigen.

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        • #19
          Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
          Hallo Helena,

          Die Anzahl der beabsichtigten Fahrten ist in den meisten Genehmigungsverfahren nahezu ohne Bedeutung. Im Bereich der alltäglichen Schwertransporte ist es dem Sachbearbeiter nahezu egal, ob die Anzahl der beantragten Fahrten "8" oder "12" beträgt. Unter diesem Gesichtspunkt kann man das auch bei Kontrollen handhaben. Allerdings haben Kontrolleure auch gute Argumente, die die Zahl der bereits durchgeführten Transporte belegen können und diese bei Erreichen der genehmigten Anzahl als aufgezehrt betrachten..
          Wir beantragen immer Genehmigungen mit 3 Monate Gültigkeit und begründen mit min. 2 Fahrten, auch wenn uns unser Kunde nur eine angemeldet hat. Er hat dann die Möglichkeit, wenn er eine passende Ladung hat, noch einmal mit der gleichen Genehmigung zu fahren. Es geht nicht um das Geld, aber um die Zeit, die man während des Genehmigungsverfahrens verliert.

          Diesmal hat mich die Bremer Polizei angenehm überrascht. Einer Kollege ist vom Vortag stehen geblieben und die haben uns im Dreier Konvoi durchgezogen.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #20
            AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

            Etwas interessantes rausgegoogelt:

            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #21
              AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

              Gestern habe ich einen Transport begleitet, der außerhalb von BAB eine Polizeiabsicherung brauchte. Übernahmestelle noch auf der BAB, ca. 10 km vor der Anschlußstelle. Also ist die Polizei diese 10 km auf der Autobahn mitgefahren. Na ja, und die haben sich entschieden vor dem Transport zu fahren und mit Blaulicht. So was ist nicht üblich. Ich mag es, wenn ich mit den uniformierten Kollegen Kontakt habe und habe, bevor wir losgefahren sind, den die Handfunke eingedreht. Wir mussten über 2 Spuren fahren, ich mit LKW Überholverbot, musste so sein. Tut mir richtig Leid, ich kann nichts dafür, die Polizei vor uns hat sich entschieden 70 km/h zu fahren. In der Gegenrichtung kam ein anderes Schwertransport, die waren zufälliger Weise auf dem gleichen Kanal, wie wir. Und konnten sich die Beurteilung der Polizeiarbeit nicht verkneifen :): Sieh mal, wie sinnvoll, Polizei mit Blaulicht vor dem Transport. Der Gegenverkehr muss ja gewarnt werden, ne? :rofl2[1]:
              Aber: die Polizei hat sonst richtig gute Arbeit außerhalb der Autobahn gemacht. Wir wussten ja schon, weil wir auch ganz brav eine Streckenerkundung gemacht haben, dass wir nicht ganz bis zu dem Ziel kommen. Die Polizei hat die Strecke vorher auch durchgefahren und haben für uns nachgedacht. Sogar die kritische Stellen durchgemessen!! Auch die Absicherung war Klasse!!

              Zuletzt geändert von Helena; 12.03.2016, 08:40.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #22
                AW: Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

                Am Montag konnte ich es wieder nicht lassen und habe einen 30m langen Transport nach Berlin begleitet. Na ja und die Polizei haben wir auch gebraucht. Leider ist in Berlin keine geeignete Übernahmestelle und die Polizei entschied sich uns schon in Berstetal auf der A13 zu übernehmen. Das machen die ab und zu. Weil es die berliner Polizei war, sind die mit uns auf der Autobahn ohne Blaulicht gefahren, aber leider denken die immer, dass die uns auch irgendwie schützen müssen. 2 Fahrzeuge vor uns und einer hinter mir. Und dazu denken die auch, dass wir immer schön zusammen und ''geschlossen'' fahren müssen. Ich vermute es, weil immer, wenn meinem Kollege der Abstand zu wenig war und den vergrössern wollte, haben die auch verlangsamt . Also mit 70t hinter dem Rücken finde ich auch den Abstand unter 30m nicht so gut. Das Erbebnis war, wir sind auf der Autobahn 50-60 km/h gefahren . Es tut mir richtig Leid!!! Ich wollte mich anschließend im Ziel mit der Polizei darüber unterhalten, aber irgendwie ist kein Gespräch zugelassen worden. Und so neben bei, ich durfte anschließend mit der Nachlenkung spielen :) . Dazu mache ich ein neues Thema auf.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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