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Wo lang,wann fahren?

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  • Wo lang,wann fahren?

    man sieht ja auch auf Autobahnen Brücken mit Tonnenbegrenzung...
    deshalb mal die Frage an die Experten: Gibt es für Schwertransporte eigentlich so etwas wie eine Fahrwegbestimmung???
    und wonach richtet die sich???

    oftmals sieht man ja tagsüber irgendwo Schwertransporte Pause machen und erst abends gegen 20 Uhr losfahren...
    gibt es da auch Vorschriften,zu welchen Uhrzeiten ein Schwertransport fahren darf???

  • #2
    Es gibt kann bestimmungen über wege de wege geben kommt haltimmer auf die ladung an der weg wird dann vorher genau abgefehren und ausgemessen usw. schwertransporte und großraum transporte mit übermaßen dürfen in der regel nur von 22 -6 uhr fahren.
    verbessert mich wenn ich falsch liege das ist nur mein eigenes wissen

    mfg felix

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    • #3
      Das ist grundsätzlich so... ein Schwertransport hat nicht immer etwas mit dem Gewicht zu tun. Eigentlich geht es viel mehr um die "übermäßige Straßenbenutzung". Bei Autobahnen ist grundsätzlich die Einhaltung der Abmessungen und Gewichte ach für die Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben. Für viele Transporte wird daher eine Fahrwegbestimmung erstellt. In dieser ist festgelegt, welchen Weg, zu welcher Zeit, mit welcher Begleitung und welchen weiteren Voraussetzungen der Transport durchgeführt werden kann/darf.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        So, wie der Tommy schreibt. Den felix muß ich aber in zwei Sachen korigieren. Der Fahrtweg wird nicht ausgemessen. Bei der Streckenerkundung kann ich bloß feststellen, es befindet sich eine Baustelle auf der geplanten Strecke. Dann kann aber niemand von mir verlangen, dass ich bei vollem Verkehr anfange die Breite zwischen den Baken zu messen. Das gleiche gilt für die Brückenhöhen. Über dem Standstreifen kann die Brücke andere Höhe haben, als über der Fahrbahn. Die Durchfahrtsbreiten werden mit den Autobahnmeistereien telefonisch abgesprochen, die Durchfahrtshöhen mit den Autobahnämtern.
        Die zweite Sache sind die Fahrtzeiten. Die werden sehr unterschiedlich genehmigt. In Bayern bekommen auch ziemlich große Transporte eine Tagesfahrtgenehmigung, wie der auf dem Bild. Die Breite war 4,9m, Länge 42m, Gewicht nicht ganz 80 Tonnen.

        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Ich staune manchmal, durch welche Kuhdörfer, enge Kreisel und Baustellen die Schwertransporte gelotst werden. Ist immer wieder "schön", wenn erst die halbe Baustelle abgebaut werden muss, damit es weiter geht und man dahinter steht.

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          • #6
            Ja Sky, es geht leider oft nicht anders. Ich weiss, es ist für die anderen sehr unangenehm, wenn die warten müssen, bis wir uns durch ein Kreisel durchkämpfen. Nur dazu brauchen wir Ruhe und Zeit, sonnst passieren Fehler. Wie bei mir gestern, habe einen 5m breiten und 80T schweren Transport nach Riesa begleitet. Musste nachlenken und leider nicht aufgepasst. Der Auflieger ist auf die Mittelinsel raufgefahren und ein Reifen ist geplatzt:36_1_4[1]:. Oft geht es nicht anders, als ein Paar mal hin und zurück. Die Verkehrsschilder müssen unmittelbar vor dem Transport abgebaut werden und danach auch gleich zurück gesteckt. Als ich angefangen habe, hat man mir beigebracht, ein Schwertransport kennt keine Eile. Deswegen fahren große Transporte in der Nacht, um möglichst wenig zu stören.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Denke die Hoehe ist mit 4 Meter limitiert?
              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              So, wie der Tommy schreibt. Den felix muß ich aber in zwei Sachen korigieren. Der Fahrtweg wird nicht ausgemessen. Bei der Streckenerkundung kann ich bloß feststellen, es befindet sich eine Baustelle auf der geplanten Strecke. Dann kann aber niemand von mir verlangen, dass ich bei vollem Verkehr anfange die Breite zwischen den Baken zu messen. Das gleiche gilt für die Brückenhöhen. Über dem Standstreifen kann die Brücke andere Höhe haben, als über der Fahrbahn. Die Durchfahrtsbreiten werden mit den Autobahnmeistereien telefonisch abgesprochen, die Durchfahrtshöhen mit den Autobahnämtern.
              Die zweite Sache sind die Fahrtzeiten. Die werden sehr unterschiedlich genehmigt. In Bayern bekommen auch ziemlich große Transporte eine Tagesfahrtgenehmigung, wie der auf dem Bild. Die Breite war 4,9m, Länge 42m, Gewicht nicht ganz 80 Tonnen.

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              • #8
                Für normale Transporte ja, nur ab und zu müssen auch Sachen Transportiert werden, die, auch wenn die mit spezielen Tiefaufliegern befördert werden, trotzdem höher, als 4 m sind. Dann muß eine Genehmigung beantragt werden und in der Zusammenarbeit mit den Ämtern eine Strecke festgelegt werden, wo genug hohe Brücken sind.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Für normale Transporte ja, nur ab und zu müssen auch Sachen Transportiert werden, die, auch wenn die mit spezielen Tiefaufliegern befördert werden, trotzdem höher, als 4 m sind. Dann muß eine Genehmigung beantragt werden und in der Zusammenarbeit mit den Ämtern eine Strecke festgelegt werden, wo genug hohe Brücken sind.
                  Das ist die so genannte Fahrwegbestimmung. Da solche Transporte natürlich nicht jeden Weg nehmen, zu jeder Zeit fahren und auch nicht immer alleine auf sich aufpassen können, wird in dieser Fahrwegbestimmung alles mögliche festgelegt... Stecke, Begleitung, Zeitrahmen, Pausenplätze... u.v.m. Die Helena wird mit Sicherheit mehr dazu schreiben können, als BF-Fahrerin ist das genau ihr Thema...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    man sieht ja auch auf Autobahnen Brücken mit Tonnenbegrenzung...
                    deshalb mal die Frage an die Experten: Gibt es für Schwertransporte eigentlich so etwas wie eine Fahrwegbestimmung???
                    und wonach richtet die sich???
                    Habe den Thread bis jetzt übersehen. Sorry.
                    Helena und Tommy haben schon eine Menge geschrieben. Ich will deshalb nur noch kurz auf die Tonnenbegrenzung z.B. auf Brücken eingehen.
                    Allgemeine Verkehrsbeschränkungen (wie z.B. Gewicht) gelten für Schwertransporte nur dann, wenn sie keine Fahrwegsfestsetzung haben. Ist der Fahrtweg vorgeschrieben, können diese Schilder ignoriert werden. Der Grund ist, dass der gesamte Fahrtweg durch unterschiedliche Behörden und deren Statiker auf Machbarkeit geprüft wird. Manchmal ist aber auch die Leistungsfähigkeit eines Bauwerkes einfach nicht gegeben. Dann muss eine andere Strecke gebastelt oder das Bauwerk aufgerüstet werden (Stahlplatten, Versteifungskonstruktion...). Machmal reichen auch Auflagen wie z.B. das Befahren eines bestimmten Fahrstreifens oder Nutzung der Brücke der Gegenfahrbahn.
                    Wie rechnet nun die Behörde?
                    Die Transportfirma reicht einen Antrag ein. Auf diesem muss das Achsbild mit Abständen und Einzelachslasten des Fahrzeugs angegeben sein. Der Statiker berechnet nun anhand dieser Daten ob "sein" Bauwerk das tragen kann. Das Ganze System kann natürlich nur funktionieren, wenn das Fahrzeug auf der Straße in der Konfiguration des Achsbildes dem Antrag entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, ist die ganze Berechnung Makulatur - und wir legen den Transport still.

                    Nicht ganz so wichtig sind Achsabstände und Achslasten bei Großraumtransporten bis 40,0 t: Hier wird bei Abweichungen zwar beanstandet aber in der Regel nicht stillgelegt.

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                    • #11
                      Dieser Transport sollte 4,5m hoch sein. Wir haben den Fahrtweg in der Absprache mit den Landesämtern festgelegt. Einfach von Büro per Telefon. Niemand kann von mir verlangen, dass ich losfahre und jede Brücke bis nach Aachen durchmesse. Das Problem war nur, dass bei der Planung dieses Transportes jemand den Flansch oben drauf 'vergessen' hat. Glücklicherweise war noch Absenken möglich.





                      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                      Nicht ganz so wichtig sind Achsabstände und Achslasten bei Großraumtransporten bis 40,0 t: Hier wird bei Abweichungen zwar beanstandet aber in der Regel nicht stillgelegt.
                      Bei der Brandenburger Genehmigungsbehörde müssen die gar nicht eingetragen werden auch bei langen Transporten. Gott sei Dank.
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #12
                        Gestern habe ich mich auf einen Transport erinnert, der mich immer noch zum schwitzen bringt, wenn ich daran denke. Mit dem Fahrzeug auf dem Bild bin ich 3x nach Hamburg gefahren. Jedesmal unterschiedlich lang, im Januar 2010 waren es 26m. Als wir im Rostock Pause gemacht haben, haben wir festgestellt, dass die Ladung in ein anderen Hafenteil muß, als die Genehmigung sagt. Nur 2 kurze Straßen anders. Zuerst haben wir uns überlegt, den Transport Harburger Berge abzustellen und mit meinem Auto schauen, ob wir da rumkommen. Nur damit würden wir Zeit verlieren und um so später man in den Hafen kommt, um so mehr Betrieb ist da. Naja und es mußte ja zum Travehafen, das hat sich nicht ändern lassen. Also dachten wir dann, ist ja nicht so tragisch mit der Länge, das wird schon gut gehen.

                        Wie haben wir uns geirrt. Zum Travehafen muß man nach rechts abbiegen. Der Transport ist links neben der Zugmaschine an einem Schild, rechts neben dem Auflieger an der Leitplanke stecken geblieben. Das Schild konnte man nicht rausziehen. Hinter dem Transport war eine Betonmauer. Der Darek hat mir die Nachlenkung in die Hand gedruckt und 'machmal'. Nur es war total glatt und der Auflieger ist nur nach hinten gerutscht. Also nochmal ein Paar cm nach vorne. Hinten haben wir es zwar weg von der Mauer bekommen, aber vorne hat es immer noch geklemmt. Plötzlich kam die Polizei mit Blaulicht, hinten zwischen der Ladung und der Mauer durchgeschlängelt und zum Travehafen abgebogen. Bei dem Darek vorne angehalten und ich dachte, so jetzt sind wir im A.... . Ich frage in die Funke, na was sagen die den. Antwort war, dass wir schnell verschwinden sollen!

                        Nur in dem Augenblick hat die Nachlenkung nicht funktioniert. Ich dachte, so jetzt ist mir alles egal, machen wir die Leitplanke platt, hauptsache schnell weg hier! Der Darek mußte kommen, an der Nachlenkung zu basteln. Als es wieder funktioniert hat und er wieder zum Lenkrad ging, habe ich gesehen, warum wir schnell verschwinden sollten. Zuerst kam ein Krankenwagen, dann die Feuerwehr und zum Schluß noch ein Polizeiwagen . Unser Glück war nur, dass sich alle hinter durchschlängeln konnten. Dann haben wir es auch hinbekommen, ohne die Leitplanke und den Auflieger kaputt zu machen. Als wir vor dem Tor hingeparkt haben, sage ich dem Darek: ich denke, die Polizei kommt bestimmt noch zu dir zurück, rufe mich dann an. Ich bleibe da nie schlafen, ist keine Toilette da, nur ich wollte den Darek nicht alleine in der Sch.. lassen. Er war aber ganz tapfer, hat mich nicht angerufen und nächsten Tag nur eine SMS geschickt. Hat 70,-€ Strafe bezahlt und der Kunde, der die Anschrift geändert hat, hat es bezahlt. Nur der Punkt in Flensburg wird ihm als Erinnerung bleiben.

                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Ja, die Ferien und die Fahrzeiten . Bei dieser Auflage herrscht bei den Ämtern ein Anarchismus und man kann in den Ferien ziemlich große Transporte am Tage sehen und kleine, niedliche, unauffällige dürfen nur in der Nacht fahren! Und so ging es einem Kunde, der für einige Fahrzeuge eine Dauergenehmigung ohne Fahrzeiteinschränkung hat und einige dürfen nur in der Nacht fahren, das sind Abmessungen bis 3m Breite, sonst nichts!!!
                          Der Kunde hat es die ganze Ferien riskiert und ist am Tage gefahren, ja, so lange geht man mit dem Krug zum Brunnen, bis er bricht. Gestern von der Polizei erwischt, den Tachoscheiben nach die Tagesfahrt ab Vormittag abgelesen und eine Sicherheitsleistung von 1200,-!!!!! € pro Fahrzeug festgelegt. Gewinnabschöpfung angewendet.

                          Ich werde ihm sehr gerne helfen, wenn sein Bußgeldbescheid kommt, einen Widerspruch zu schreiben, den von dem Gesetzt werden bei der Fahrzeit definitiv nicht alle gleich behandelt und der Staat schaft für manche Vorteile, die wirtschafltich gesehen sehr groß sind.
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                            Denke die Hoehe ist mit 4 Meter limitiert?
                            Aktuell fahren wir mit Fahrhöhen von 4,58m, absenkbar auf 4,54m.
                            Die A2 kann man ohne Probleme vom Kamener Kreuz bis zum Berliner Ring durchfahren, ebenso sie A9 vom Berliner Ring bis Triptis bzw. bald sogar bis Lauff oder die komplette A20.

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