Die russische Förderation konnte in der Sitzung der CEMT-Mitgliedstaaten vom September 2010 durchsetzen, dass nur noch eine begrenzte Anzahl von CEMT-Genehmigungen auf ihrem Staatsgebiet gültig sind.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) musste laut eigenen Angaben auf ihrer Homepage deshalb das deutsche CEMT-Kontingent entsprechend aufteilen. Im Jahr 2011 gibt es daher Genehmigungen, die mit einem roten Sperrstempel für Russland („RUS“-Sperre) versehen sind. Diese Genehmigungen dürfen in Russland nicht zur Be- oder Entladung eingesetzt werden.
Fahrten im Transit auf dem russischen Streckenabschnitt können aber z. B. mit bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden.
Anträge, Informationen und Vordrucke zu CEMT-Genehmigungen gibt es hier
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) musste laut eigenen Angaben auf ihrer Homepage deshalb das deutsche CEMT-Kontingent entsprechend aufteilen. Im Jahr 2011 gibt es daher Genehmigungen, die mit einem roten Sperrstempel für Russland („RUS“-Sperre) versehen sind. Diese Genehmigungen dürfen in Russland nicht zur Be- oder Entladung eingesetzt werden.
Fahrten im Transit auf dem russischen Streckenabschnitt können aber z. B. mit bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden.
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