Nach den Bestimmungen der EU 561 gab es immer mal wieder Probleme mit dem Auslesen der Fahrerkarten. So musste die Fahrerkarte nach spätestens 28 Kalendertagen ausgelesen werden. In der Praxis hat das manchmal zu Problemen geführt. Durch Urlaub oder Krankheit wurde diese Frist schon mal überschritten. Wer unsere Behörden kennt, der weiß, dass sie für Erklärungen nicht zugänglich sind. Was nicht sein darf, dass auch nicht sein kann. Nach diesem Motto werden Bußgelder verteilt.
Dem Umstand, dass im Leben nicht immer alles glatt läuft, hat die EU nun Rechnung getragen. Mit Wirkung ab dem 30. Spetember diesen Jahres wurde der Begriff "Kalendertage" durch "Tage" ersetzt. Das heißt, die Fahrerkarte muss jetzt erst ausgelesen werden, wenn tatsächlich 28 Tage Fahren aufgelaufen sind.
Das gleiche gilt auch für das Auslesen des Tachographen.
Gefunden habe ich diese Info hier:
Dem Umstand, dass im Leben nicht immer alles glatt läuft, hat die EU nun Rechnung getragen. Mit Wirkung ab dem 30. Spetember diesen Jahres wurde der Begriff "Kalendertage" durch "Tage" ersetzt. Das heißt, die Fahrerkarte muss jetzt erst ausgelesen werden, wenn tatsächlich 28 Tage Fahren aufgelaufen sind.
Das gleiche gilt auch für das Auslesen des Tachographen.
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