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Auslesefristen Tacho + Fahrerkarte

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  • Auslesefristen Tacho + Fahrerkarte

    Nach den Bestimmungen der EU 561 gab es immer mal wieder Probleme mit dem Auslesen der Fahrerkarten. So musste die Fahrerkarte nach spätestens 28 Kalendertagen ausgelesen werden. In der Praxis hat das manchmal zu Problemen geführt. Durch Urlaub oder Krankheit wurde diese Frist schon mal überschritten. Wer unsere Behörden kennt, der weiß, dass sie für Erklärungen nicht zugänglich sind. Was nicht sein darf, dass auch nicht sein kann. Nach diesem Motto werden Bußgelder verteilt.

    Dem Umstand, dass im Leben nicht immer alles glatt läuft, hat die EU nun Rechnung getragen. Mit Wirkung ab dem 30. Spetember diesen Jahres wurde der Begriff "Kalendertage" durch "Tage" ersetzt. Das heißt, die Fahrerkarte muss jetzt erst ausgelesen werden, wenn tatsächlich 28 Tage Fahren aufgelaufen sind.
    Das gleiche gilt auch für das Auslesen des Tachographen.

    Gefunden habe ich diese Info hier:


  • #2
    Gibt es nicht schon Geräte die die Daten der Fahrerkarte oder des LKW online an die Firma schicken können? Das sollte man evtl. zur Pflicht machen.

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    • #3
      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Gibt es nicht schon Geräte die die Daten der Fahrerkarte oder des LKW online an die Firma schicken können? Das sollte man evtl. zur Pflicht machen.
      Sicher gibt es das schon. Aber leider sind sie sehr teuer und die Datensicherheit ist auch nicht gewährleistet. Bis es hier zu einer Pflicht kommt, sind die digitalen Tachographen längst veraltet. Es war ja mal im Gespräch, die Daten aus dem Tacho gleich online zu den Gewerbeaufsichtsämtern zu schicken. Der Himmel möge uns davor bewahren. Dann kommen die Bußgelder in ihrer Häufigkeit gestaffelt nach der jeweiligen Haushaltslage. Da die Länder finanziell ständig klamm sind, können wir gar nicht so schnell das Geld verdienen, wie es uns von den Behörden wieder abgenommen wird.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Sicher gibt es das schon. Aber leider sind sie sehr teuer und die Datensicherheit ist auch nicht gewährleistet. Bis es hier zu einer Pflicht kommt, sind die digitalen Tachographen längst veraltet. Es war ja mal im Gespräch, die Daten aus dem Tacho gleich online zu den Gewerbeaufsichtsämtern zu schicken. Der Himmel möge uns davor bewahren. Dann kommen die Bußgelder in ihrer Häufigkeit gestaffelt nach der jeweiligen Haushaltslage. Da die Länder finanziell ständig klamm sind, können wir gar nicht so schnell das Geld verdienen, wie es uns von den Behörden wieder abgenommen wird.
        Das ist eine reine Standpunkfrage.
        Will man den Sklaventreibern ein garaus setzen ist das der optimale weg.
        Will man die gelegendlichen überschreitungen damit verfolgen. Finde ich es übertrieben. wie mit kanonen auf spatzen zu schiessen.
        Aus sicht des Fahrer/in ist es ebendfalls eine standpunktfrage. Will man den Chef mal einen gefallen tun gehts nicht mehr. mal ne 1h langerfahren und dafür am wochend zu hause kann man dann auch vergessen.

        Aus sicht der bussgeldzahlung. Wer sich nichts zu schulden kommen läßt braucht da ja wohl auch keine angst vorzuhaben.

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        • #5
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Gibt es nicht schon Geräte die die Daten der Fahrerkarte oder des LKW online an die Firma schicken können? Das sollte man evtl. zur Pflicht machen.
          Hallo. Haben wir in der Firma schon länger,die Fahrerkarte lesen wir jede Woche aus,dauert ja nur kurz,den Speicher lesen wir alle zwei Wochen aus,dauert schon mal bis zu 15 Minuten. Funktioniert einwandfrei,besser gehts nicht. Schöne Grüße Andi.

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