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Bereitschaftszeit - Wie wird das bewertet?

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  • #16
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Ich denke, das ist das einfachste an diesem Problem...

    Schauen wir als erstes auf die 561/2006:
    Bereitschaftszeit = gültige Lenkzeitunterbrechung = fliegender Wechsel JA
    4,5 Stunden Fahren-4,5 Stunden Bereitschaft-4,5 Stunden Fahren...

    Schauen wir jetzt auf das ArbZG:
    4,5 Stunden Lenken = 4,5 Stunden Arbeitszeit
    4,5 Stunden Zeit als Beifahrer (Da wir davon ausgehen können, dass der Tourverlauf geplant ist - ist also auch die Zeit als Beifahrer (Bereitschaftszeit gem. 561/2006) vom Zeitraum her bekannt) = keine Arbeitszeit = 4,5 Stunden Pause... daher fliegender Wechsel auch nach ArbZG kein Problem...
    OK. Sehe ich anders:
    4,5 Std., Wechsel, 1,5 Std. fahren. Dann sind 6 Std. rum, daher 30 Min. Pause.
    Die Zeit auf dem Beifahrersitz ist keine Pause, sondern Bereitschaftszeit, auch wenn Tourverlauf und Zeitfenster bekannt sind.
    Weil, Pause schon mal nicht, da Bereitschaftszeit und der Beifahrer ja logischerweise nicht frei über seine Zeit verfügen kann, z.B. sich mal ein bisschen an der frischen Luft sich die Beine vertreten.
    Alles andere wird zwar toleriert, ist aber nach dt. Recht nicht korrekt.

    Gruß
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #17
      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
      Schmeißt nicht das ArbZG und die 561/2006 in einen Topf... das geht nicht auf...! Die 561 kennt den Begriff Arbeitszeit nicht... also ist eine Bereitschaftszeit eine gültige Lenkzeitunterbrechung! Hast du also nach 3 Stunden Fahrzeit eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten beginnt ein neuer Lenkzeitblock von 4,5 Stunden! Die Arbeitszeit ist im ArbZG (für das Fahrpersonal im Besonderen im §21a) geregelt. Die Bereitschaftszeit nach ArbZG ist dort eindeutig geregelt! Danach gelten Bereitschaftszeiten deren Dauer nicht bekannt ist eindeutig als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG! Es steht aber auch geschrieben, das die Regelungen der 561 unberührt bleiben! Daher ist die Zeit im Beispiel für die 561 als Lenkzeitunterbrechung zu werten und nach ArbZG als Arbeitszeit.
      Genau so hat es die Arbeitsschutzbehörde mir auch gesagt. Ich finde das allerdings nicht gut. Ich hatte ja genau die von mir beschriebene Situation. Auch das ich auf Bereitschaftszeit gestellt habe wärend der Wartezeit wurde von den Jungs als Richtig bewertet.

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      • #18
        Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
        OK. Sehe ich anders:
        4,5 Std., Wechsel, 1,5 Std. fahren. Dann sind 6 Std. rum, daher 30 Min. Pause.
        Die Zeit auf dem Beifahrersitz ist keine Pause, sondern Bereitschaftszeit, auch wenn Tourverlauf und Zeitfenster bekannt sind.
        Weil, Pause schon mal nicht, da Bereitschaftszeit und der Beifahrer ja logischerweise nicht frei über seine Zeit verfügen kann, z.B. sich mal ein bisschen an der frischen Luft sich die Beine vertreten.
        Alles andere wird zwar toleriert, ist aber nach dt. Recht nicht korrekt.

        Gruß
        Ich fände es zwar so wie du es schreibst auch besser aber leider ist es nicht so. Beispiel 2 Fahrer Besatzung; wie willst Du denn da die 20 Lenkstunden zusammenbekommen wenn die Schicht mit den 9 Stunden Pause 30 Stunden nicht überschreiten darf?

        Wenn ich alle 6 Stunden 30 min Pause mache, dann muss ich ja 3 mal anhalten. Dann fehlt mir ja etwas am Ende.

        Die 1 Stunde Differenz ergibt sich aus den Fahrerwechseln und dem tauschen der Fahrerkarte. Ich habe vor einiger Zeit mit einem Kollegen einen Non Stop Trip nach Italien gefahren. Das kommt genau hin mit der einen Stunde.

        Auch das habe ich mir gestern von dem Kollegen der Arbeitsschutzbehörde so erklären lassen.

        Ich habe mir eben auch noch mal einige PDF Flyer zu den Lenk- und Ruhezeiten im Internet angesehen. Dort wurde in der Regel das Wort Lenkzeitunterbrechung (bei den 45 min Pause)verwendet und nicht Ruhezeit.

        Allerdings ist mir das auch erst gestern aufgefallen. Man lernt eben nie aus.

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        • #19
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Genau so hat es die Arbeitsschutzbehörde mir auch gesagt. Ich finde das allerdings nicht gut. Ich hatte ja genau die von mir beschriebene Situation. Auch das ich auf Bereitschaftszeit gestellt habe wärend der Wartezeit wurde von den Jungs als Richtig bewertet.
          Ist echt ne verfahrene Sache. Man kann es so soehen oder auch so.
          Mal ein Beispiel in Ahnlehnung zu deiner Sache:

          1 h Fahrtzeit, 1 h Wartezeit einschl. Laden, 2 h Fahrtzeit, 2 h Wartezeit einschl Laden, 3 h Fahrtzeit. Die Wartezeiten sind zeitlich vorher nicht absehbar.

          Demnach hättest Du gem. der Aussage der von Dir befragten Arbeitsschutzbehörde bei meinem Beispiel gesamt 9 Std. Wartezeit (Bereitschaftszeit), Laden und fahren auf dem Buckel, ohne eine Pause. Geht ja nun mal gar nicht, weil die Wartezeiten keine Ruhepausen sind. Daher sind nach 6 Std. 30 Min Ruhepause einzulegen. Bei den vorausgegangenen Beispiele der 2-Mann Besetzung gebe ich mich geschlagen. Da gibt es gem. §21a keine weiteren Einschränkungen.

          Gruß
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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          • #20
            Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
            OK. Sehe ich anders:
            4,5 Std., Wechsel, 1,5 Std. fahren. Dann sind 6 Std. rum, daher 30 Min. Pause.
            Die Zeit auf dem Beifahrersitz ist keine Pause, sondern Bereitschaftszeit, auch wenn Tourverlauf und Zeitfenster bekannt sind.
            Weil, Pause schon mal nicht, da Bereitschaftszeit und der Beifahrer ja logischerweise nicht frei über seine Zeit verfügen kann, z.B. sich mal ein bisschen an der frischen Luft sich die Beine vertreten.
            Alles andere wird zwar toleriert, ist aber nach dt. Recht nicht korrekt.

            Gruß
            Ich will mal versuchen, eine Erklärung für den Team-Modus zu finden.
            Die EU schreibt nach 4,5 Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten vor. Sie definiert diese Unterbrechung ausdrücklich als Pause. Ferner bestimmt die EU, dass die Zeit auf dem Beifahrersitz im Team-Modus als gültige Lenkzeitunterbrechung anzusehen ist. Von der Warte der EU aus ist der fliegende Wechsel also legitim.

            Nun zum Arbeitszeitgesetz! Im Absatz 3 wird unter Ziffer 1 bis 3 definiert, dass Bereitschaftszeit keine Arbeitszeit ist und wie die verschiedenen Arten hinsichtlich ihrer Bewertung als Ruhezeit oder Pause gewertet werden. So wird bestimmt, dass die Bereitschaft unter Ziffer 1 nicht als Ruhezeit gewertet wird. Weiter wird bestimmt, dass die in Ziffer 1 und 2 genannten Zeiten keine Ruhepausen sind. Ziffer 3, nämlich die Bereitschaft im Team-Modus, ist als Ruhepause nicht ausgeschlossen worden. Das bedeutet, sie wird durchaus eu-konform als Ruhepause gewertet. Wäre es anders, hätte der Gesetzgeber auch die Bereitschaft nach Ziffer 3 mit in die Formulierung genommen, dass sie nicht als Ruhepause gilt. Entsprechend würde auch die Bereitschaft nach Ziffer 2 als Ruhezeit durchgehen.

            Folglich ist auch nach dem Arbeitszeitgesetz der fliegende Wechsel möglich ohne die 30-minütige Pause.

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            • #21
              @Ramaanda:
              Moin. Ich hatte bereits schon erwähnt, das ich mich in Sachen 2 Fahrer geschlagen gebe... :-) Obwohl, abfinden kann ich mich nicht damit.

              Grüßle
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

              Kommentar


              • #22
                Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                @Ramaanda:
                Moin. Ich hatte bereits schon erwähnt, das ich mich in Sachen 2 Fahrer geschlagen gebe... :-) Obwohl, abfinden kann ich mich nicht damit.

                Grüßle
                Ich wollte es nur mal erklären, damit es auch nachvollzogen werden kann.
                Das mit dem geschlagen geben ist mir sehr geläufig. Muss ich auch oft. Es liegt nicht immer an der Intelligenz, sondern mehr am Verständnis. Vieles ist für uns Kraftfahrer zu kompliziert gestaltet. Man benötigt schon fast ein Studium, um ohne Bußgeld seine Schicht beenden zu können.
                Man sollte hingehen und alles über den Haufen werfen. Eine Regel würde reichen, nämlich dass nach 12 Stunden (nur so hingeworfen) der Lkw zu stehen hat, egal ob gelenkt wurde oder abgeladen und dazwischen eine Pause von 1 Stunde abzuhalten ist. Mehr braucht es nicht und schon ist unsere Welt wieder in Ordnung. Wir brauchten die vielen Ausnahmen nicht und alles würde wunderbar funktionieren.

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                • #23
                  Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                  Ich wollte es nur mal erklären, damit es auch nachvollzogen werden kann.
                  Das mit dem geschlagen geben ist mir sehr geläufig. Muss ich auch oft. Es liegt nicht immer an der Intelligenz, sondern mehr am Verständnis. Vieles ist für uns Kraftfahrer zu kompliziert gestaltet. Man benötigt schon fast ein Studium, um ohne Bußgeld seine Schicht beenden zu können.
                  Man sollte hingehen und alles über den Haufen werfen. Eine Regel würde reichen, nämlich dass nach 12 Stunden (nur so hingeworfen) der Lkw zu stehen hat, egal ob gelenkt wurde oder abgeladen und dazwischen eine Pause von 1 Stunde abzuhalten ist. Mehr braucht es nicht und schon ist unsere Welt wieder in Ordnung. Wir brauchten die vielen Ausnahmen nicht und alles würde wunderbar funktionieren.
                  Ist doch alles so einfach oder doch nicht. Wenn ich drei stunden Arbeite dann eine Stunde pause mache dann wieder drei stunden arbeite und wieder 1 stunde pause mache dann nochmal 3stunden arbeite gegebenfalls eine 4. dranhänge. dann die ruhezeit mache ist doch alles in lot. So sehe ich das.
                  In meinen Augen geht es hier vielmehr darum. möglichst viel Arbeit in möglichst wenig Zeit unterzubringen. Wieso sonst sollte ich die Be-und entladetätigkeit sonst als Lenkzeitunterbrechung werten.

                  Ah noch eines die Regeln der L u R sollten wesentlich vereinfacht werden. wäre für alle besser auch für die kontrollbehörden.
                  Wenn aber noch alles kompleziter wird. Wird es aber auch immer weniger fähige Kontrollbehörden geben die einen LKW kontrollieren können.
                  Hab vor einiger zeit mal mit Polizisten gesprochen, bei uns in der fussgängerzone. der sagte wort wörtlich. Die meisten unserer Polizisten hier in der Stadt lassen lieber den LKW fahren um ihn zu kontrollieren weil sie gar nicht das wissen dafür haben.
                  Wenn sich dann ein fahrschullehrer und eine Polizistin sich noch nicht mal bei einigen themen einig sind. die eigendlich damit jeden tag zu tun haben. Kann ich mir kaum noch vorstellen das ein Richter der nur dann und wann mal. ein fall davon vorliegen hat, richtig entscheidet ohne das man in berufung oder revision geht. Und das denn auch noch mit guten grund.

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                  • #24
                    Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                    Eins noch: Wenn Du in der Bereitschaft schon auf "Pause" stellst, solltest Du bevor Du die Ladestelle verlässt, mind. 15 Minuten auf Arbeitszeit stellen. Kann sein, das dir keiner abnimmt das für dich geladen, gesichert, Plane/Türen auf und zu und die Frachtpapiere zum LKW gebracht wurden. Und selbst wenn, musst Du die richtige Lasi kontrollieren. Und das macht man nicht in der Pause.
                    Mal zur INFO: der alte Elch fährt Kühler...Türen auf,ran an die Rampe,das wars:)

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                    • #25
                      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                      Mal zur INFO: der alte Elch fährt Kühler...Türen auf,ran an die Rampe,das wars:)
                      Schön wäre es wenn es immer so einfach wäre.

                      Kommentar

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