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  • #16
    Ich schon wieder als Unternehmer, bzw. im Transportgewerbe als Einzelunternehmer.

    Der LKW gehört mir und ich habe offiziell keinen privaten PKW (es sind ein T5 California, 3 alte Alfas und 2 Motorräder da, tut aber nix zur Sache). Darf ich die SZM nicht privat nutzen?

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    • #17
      Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
      Ich schon wieder als Unternehmer, bzw. im Transportgewerbe als Einzelunternehmer.

      Der LKW gehört mir und ich habe offiziell keinen privaten PKW (es sind ein T5 California, 3 alte Alfas und 2 Motorräder da, tut aber nix zur Sache). Darf ich die SZM nicht privat nutzen?
      Sicher darfst du die SMZ privat nutzen. Allerdings nur nach den Regeln der Sozialvorschriften.

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      • #18
        Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
        Ich schon wieder als Unternehmer, bzw. im Transportgewerbe als Einzelunternehmer.

        Der LKW gehört mir und ich habe offiziell keinen privaten PKW (es sind ein T5 California, 3 alte Alfas und 2 Motorräder da, tut aber nix zur Sache). Darf ich die SZM nicht privat nutzen?
        Nö... (Meine Meinung, ne Überzeugung...)
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #19
          Aber Tommy, diese Antwort paßt ja nun gar nicht zu Dir....:36_21_1[1]::lmao[1]:

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          • #20
            2 Antworten, 2 verschiedene Meinungen....sehr schön.

            Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob ich am WE oder wann auch immer, meinen privaten PKW bewege oder die auf mich zugelassene SZM. Und dann fahre ich ohne Karte, denn es ist ja nicht gewerblich. Eine Dokumentation für die nächste "gewerbliche" Kontrolle erstelle ich natürlich.

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            • #21
              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
              Aber Tommy, diese Antwort paßt ja nun gar nicht zu Dir....:36_21_1[1]::lmao[1]:
              Meine liebste Nicole, Warum nicht??
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #22
                Ramaanda und tommy haben doch schon gesagt, dass Du es NICHT darfst. Und ich sag das auch.
                Du fährst ein Fahrzeug, welches wohl über 7,5 t zGM hat....und somit bist Du an die Sozialvorschriften gebunden.

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                • #23
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Nö... (Meine Meinung, ne Überzeugung...)
                  Fakten, Fakten, Fakten...:lmao[1]:

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                  • #24
                    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                    2 Antworten, 2 verschiedene Meinungen....sehr schön.

                    Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob ich am WE oder wann auch immer, meinen privaten PKW bewege oder die auf mich zugelassene SZM. Und dann fahre ich ohne Karte, denn es ist ja nicht gewerblich. Eine Dokumentation für die nächste "gewerbliche" Kontrolle erstelle ich natürlich.
                    Genau das ist es, was die EU nicht mehr haben will. Einen Fahrer, der behauptet, er wäre nur einkaufen gefahren, tatsächlich aber noch eben schnell einen Kunden angefahren hat (Dich meine ich jetzt damit nicht). Weder im Tacho noch auf der Fahrerkarte steht, dass der Auflieger nicht dabei war.
                    Die Methode, einen Ausdruck zu machen und dann Privatfahrt drauf zu schreiben, ist genial. Auf diesen Trichter ist die EU mittlerweile auch gekommen und hat die 561 entsprechend gestaltet.

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                    • #25
                      Ok,

                      ich habe noch Fahrzeit über und die Arbeitszeit interessiert mich sowieso nicht (siehe anderer Fred), dann kann keiner was dagegen sagen.

                      Danke für die Aufklärung, denn ich wollte es einfach nur wissen. Privat steige ich nicht wirklich in den DAF. Alfa macht mehr Spaß.

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                      • #26
                        Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                        Ok,

                        ich habe noch Fahrzeit über und die Arbeitszeit interessiert mich sowieso nicht (siehe anderer Fred), dann kann keiner was dagegen sagen.
                        In deiner Position kann es auch mal anders laufen. Dann kannst du Fahrzeit haben wie du willst, es geht nicht. Ich war einmal in dieser Situation. Ich habe 6 Lkw zum TüV gebracht. Jeden Tag ein Fahrzeug, sonst nichts. Auf meiner Fahrerkarte hatte ich damit 6 Schichten. Am 7. Tag ist dann kurzfristig ein Fahrer ausgefallen und ich konnte nicht einspringen. Ich hätte mir die Wochenruhezeit versaut, obwohl ich gerade mal knapp 3 Stunden Wochenlenkzeit auf meiner Karte hatte.

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                        • #27
                          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                          Fakten, Fakten, Fakten...:lmao[1]:
                          OK, es war schon spät...

                          :lmao[1]::lmao[1]:

                          Und außerdem lagen die Fakten doch schon auf dem Tisch...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                            Es kommt nicht darauf an, ob du tatsächlich Waren beförderst. Es reicht, wenn das Fahrzeug geeignet ist, Güter zu befördern.
                            Moin. Sicher kenne ich den Paragraphen. Nur eine Sattelzugmaschine ist Solo nicht in der Lage Güter zu transportieren. Erst als Fahrzeugkombination.
                            Ist in meinen Augen ein Gummibandparagraph und Auslegungssache.

                            Gruß
                            Zitat von Robert Lyndt:
                            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                            • #29
                              Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                              Moin. Sicher kenne ich den Paragraphen. Nur eine Sattelzugmaschine ist Solo nicht in der Lage Güter zu transportieren. Erst als Fahrzeugkombination.
                              Ist in meinen Augen ein Gummibandparagraph und Auslegungssache.

                              Gruß
                              Der Artikel 3 Buchstabe h spricht hier ja nicht von der tatsächlichen Güterbeförderung sondern benutzt die Formulierung "verwendet werden". Da heißt, eine Sattelzugmaschine kann zur Güterbeförderung verwendet werden und fällt deshalb unter die Sozialvorschriften.

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                                Der Artikel 3 Buchstabe h spricht hier ja nicht von der tatsächlichen Güterbeförderung sondern benutzt die Formulierung "verwendet werden". Da heißt, eine Sattelzugmaschine kann zur Güterbeförderung verwendet werden und fällt deshalb unter die Sozialvorschriften.
                                Dann müßte stehen verwendet werden können.
                                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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