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Bußgeldverfahren bei Ausländischen Verkehrsteilnehmern

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  • #16
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    Dieses Protokoll, muß der Fahrer es gesehen haben und ev. unterschreiben müssen, und eine Kopie bekommen?
    Wenn das Fahrzeug einbehalten wird, richten sich diese Maßnahmen immer gegen den Halter des Fahrzeugs. Er muss als Betroffener in dem jeweiligen Protokoll stehen - nicht der Fahrer.
    Im Falle einer Sicherheitsleistung gegen den ausländischen Halter muss dieser vorher angehört werden. Da das auch am Telefon kaum möglich ist, wird das kaum gemacht.
    Der Fahrer kann das Protokoll des Halters auch nicht unterschreiben - er vertritt ihn schließlich nicht in dieser Angelegenheit (Vollmacht?)

    Etwas anders liegt die Sache wenn Gewinnabschöpfung betrieben wird und der Halter einen Verfallsbetrag zahlen soll. Dann kann das Fahrzeug in "dinglichen Arrest" genommen werden. Diesen Arrest muss aber ein Richter oder ein Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldstelle angeordnet haben - die Polizei ist dazu nicht befugt. Auf diesem Protokoll taucht aber der Begriff "Sicherheitsleistung" nicht auf.

    Bigfoot

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    • #17
      Danke Bigfoot. Ich dachte, Personalausweis, bzw. Reisepas sollte man grundsätzlich nicht aus der Hand geben.

      Habe gleich die nächste Frage. Wenn eine Kaution erhogen wird, wird der Grund mündlich mitgeteilt, dann bekommt man ein rosanes Formular, wo handschrifltlich sehr kurz der Verstoß beschrieben wird. Z.B. Verstoß gegen einer Auflage laut §46. Kann ich verlangen, dass ich einen Protokoll bekomme, wo es ziemlich genau schrifltich beschrieben wird, was mir vorgeworfen wurde?
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #18
        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
        Wenn eine Kaution erhogen wird, wird der Grund mündlich mitgeteilt, dann bekommt man ein rosanes Formular, wo handschrifltlich sehr kurz der Verstoß beschrieben wird. Z.B. Verstoß gegen einer Auflage laut §46. Kann ich verlangen, dass ich einen Protokoll bekomme, wo es ziemlich genau schrifltich beschrieben wird, was mir vorgeworfen wurde?
        Nein.
        Das "Protokoll zur Erhebung einer Sicherheitsleistung" (ich nehme an, das rosa Formular ist sowas) muss nur mit "hinreichender" Bestimmtheit darüber Auskunft geben, zu welchem Zweck und in welcher Angelegenheit die SL erhoben wurde.

        Alles weitere wird dann im folgenden Bußgeldbescheid klar dargelegt.

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        • #19
          Ich muss noch etwas zu dem Thema "Fahrzeugstilllegung bis zur Bezahlung der Sicherheitsleistung" loswerden.

          Am 24.10. hatte ich unter anderem in Beitrag 10 in diesem Thread geschrieben:

          Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
          ...
          grundsätzlich ist es schwierig die Arbeit von Kollegen zu beurteilen wenn man nicht dabei gewesen ist.

          Weiterhin ist die Konstruktion "Fahrzeug erst fahren lassen, wenn SL bezahlt" äußerst fragwürdig.
          Gerade erst wieder diskutieren wir in einem anderen Forum genau diese Frage. Bei einigen Kollegen (offenbar unterstützt vom BAG) kursiert die Auffassung, dass sich ein Festhalterecht aus § 13 (2) Nr. 2 GüKG
          http://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__13.html
          auch für Bußgeldverfahren aus dem Straßenverkehrsrecht (StVO, StVZO) ergeben soll.
          Begründet wird das unter anderem damit, dass
          - die Polizei "sonstige Kontrollberechtigte" im Sinne des § 13 (2) GüKG ist und
          - die Regelung des GüKG allgemein Gültigkeit besitzt.

          Möglicherweise stehe ich mir meiner Meinung etwas einsam auf weiter Flur - Aber:
          Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass zur Durchsetzung einer Sicherheitsleistung bei Verletzung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften von Gebietsfremden ein Verbot der Weiterfahrt erlaubt sein soll, hätte er es in der spezialgesetzlichen Regelung (z.B. § 24 StVG oder dort in der Nähe) "geparkt. Hat er aber nicht.
          Nun durch die kalte Küche das Manko über das GüKG zu bügeln halte ich für eine unglückliche - und vielleicht sogar unzulässige Konstruktion.
          Zuletzt geändert von Bigfoot; 13.12.2010, 18:30.

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          • #20
            Na prima...wenn ihr euch schon nicht einig seid...wie soll der Betroffene dann noch wissen was ihr dürft und nicht?

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            • #21
              Es wird immer Vorschriften geben, die unterschiedlich interpretiert werden - manchmal muss dann eben erst ein Richter (oder mehrere) entscheiden (... und nicht unbedingt Recht sprechen), was nun der richtige Blickwinkel auf die Sache ist.

              Obwohl ich kein Jurist bin, entspricht meine Sicht auf die Dinge am ehesten dem, was ich mal gelernt habe (Bestimmtheitsgrundsatz). Ich gehe schließlich auch nicht zum Bäcker und kaufe dort Steaks.

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              • #22
                Den Spruch merke ich mir, wenn mir Kolleg(inn)en von dir demnächst was erzählen wollen, was die BAG wahrscheinlich wesentlich besser weiß.:lmao[1]:

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                • #23
                  Ich will dann mal die von mir hervorgerufene Verwirrung beenden und mit zitierfähigen Argumenten belegen, dass
                  - mein Standpunkt richtig war und


                  -
                  Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                  ...was die BAG wahrscheinlich wesentlich besser weiß....
                  auch das BAG nicht das unfehlbare Orakel von Delphi ist.

                  In einem Aufsatz in der Zeitschrift "Straßenverkehrsrecht" Heft 10/2007 zu diesem Thema

                  http://www.svr.nomos.de/fileadmin/sv...satz_07_10.pdf

                  steht auf Seite 362

                  Eine Untersagung der Weiterfahrt bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung, die bei Zuwiderhandlungen gegen das FPersG und das GüKG zugelassen wird, ist bei allgemeinen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht vorgesehen und vor allem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zzt. auch nicht geplant.
                  hinter "geplant" der Verweis auf Fußnote 16

                  Eine entsprechende Regelung, die der Bundesrat wiederholt beantragt hatte (zuletzt BR-Drucks. 270/04 – Beschluss), ist nicht in das StVG aufgenommen worden (zu den Gründen vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung, BTDrucks. 13/3351, S. 16 und BT-Drucks. 14/8766, S. 65 Nr. 3).
                  Das heißt im Klartext:
                  -Werden ausschließlich Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich des StVG (StVO, StVZO, FZV ...) festgestellt, kann die Zahlung einer Sicherheitsleistung nicht durch ein Verbot der Weiterfahrt erzwungen werden.

                  - Bei Verstößen gegen das GüKG (§ 13 (2) GüKG) und FPersG (§ 7 FPersG) kann die Weiterfahrt bis zur Bezahlung untersagt werden. Technische Hilfsmittel hiefür (Ketten im Fahrwerk, Plomben, Park - oder Lenkradkrallen) sowie das Einbehalten von Papieren sind erlaubt (Notwendigkeit speziell der technischen Hilfsmittel sollte allerdings kurz begründet werden).

                  - Werden Verstöße gegen Vorschriften des StVG zusammen mit Verstößen gegen das FPersG oder das GüKG festgestellt, wird der teuerste Verstoß (i.d.R. FPersG) als "tragender" Verstoß genommen - der Rest (auch StVG) wird dann tateinheitlich hinten rangepackt und eine Gesamtsumme für die Sicherheitsleistung gebildet. Die Zulässigkeit weiterer Maßnahmen richtet sich dann nach dem FPersG.

                  Ich hoffe, jetzt ist (wieder) alles klar.

                  Entschuldigt bitte meine Neigung, manchmal etwas ausführlicher zu schreiben. Hin und wieder lassen sich aber manche Fragen nicht mit einem Satz und 3 Smileys beantworten - Obwohl mir das auch lieber wäre ...

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                  • #24
                    Guten Morgen.
                    Wollte kein neues Thema erstellen deswegen Frage ich mal hier.
                    Abwann gilt das Europa einheitliche Bussgeldverfahren?Hatte mal im Radio gehört das sich alle Verkehrsminister der EU zusammensetzten wollten um dieses umzusetzten.
                    D,A und NL klappt ja schon ganz gut....wie ich festgestellt habe:devil[1]:

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                    • #25
                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen

                      Uploaded with ImageShack.us
                      Nur zur Info, es ist immer noch kein Bußgeldbescheid gekommen.
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #26
                        Zitat von thom1 Beitrag anzeigen
                        Abwann gilt das Europa einheitliche Bussgeldverfahren?
                        "Einheitliches Bußgeldverfahren" ist nicht ganz richtig - jeder Staat macht nach wie vor sein eigenes Ding. Allerdings hat man in Brüssel mit dem "Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005" die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder sich gegenseitig bei der Vollstreckung der Bußgeldbescheide helfen.

                        In Deutschland wurde das mit dem EuGeldG in nationales Recht umgesetzt und gilt seit dem 28.10.2010 (ein Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
                        http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl
                        Inhaltsverzeichnis - Punkt 3.

                        Wer mehr dazu wissen will: Einfach "EuGeldG" googeln.

                        Gruß aus Berlin
                        Bigfoot

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                        • #27
                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Nur zur Info, es ist immer noch kein Bußgeldbescheid gekommen.
                          ... und ich wunder mich, warum das Weihnachtsgeld wieder so knapp ausgefallen ist :36_1_4[1]:

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                          • #28
                            Das verstehe ich nicht, das Geld hat der Staat doch schon kassiert, wo liegt es denn rum?:wow: Naja, ich werde wohl 40,-€ spenden müssen, 10km/h schneller und angeblich nicht angeschnallt, sollte ich schnell überweisen, Weihnachten ist ja bald! :)
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #29
                              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                              Das verstehe ich nicht, das Geld hat der Staat doch schon kassiert, wo liegt es denn rum?
                              Auf Sperrkonten bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist.

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                              • #30
                                Bigfoot, falls DU Weihnachtsgeld bekommen haben solltest, musst Du mir diesen Trick mal verraten....:rofl2[1]:

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