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Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

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  • Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

    Aktuelle Informationen aus Oldenburg und Ostfriesland mit Videos und Audios von NDR 1 Niedersachsen, Hallo Niedersachsen und weiteren NDR Programmen.


    ...das wird Teuer:36_1_7[1]:

  • #2
    AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

    Das ist aber sehr irritierend geschrieben. Ich bin auch ein privates Begleitunternehmen. Für die Strecke habe ich aber keine Verantwortung. Ich kann dem Kollege beraten, was ich will, er muss es letztendlich entscheiden, wie lang er fährt und hat anschließend die volle Verantwortung dafür.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

      Gilt das auch für Transporte für die man früher sonst Polizeibegleitung haben musste?


      Ferner, die Baustelle ist nicht gerade neu, das geht da schon seit Monaten, ich bin verwundert.

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      • #4
        AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

        Dann hätten die es in dem Artikel konkretisieren sollen. Aber ... keine Ahnung, wie viel Verantwortung z.B. in Niedersachsen die Hilfspolizei hat und... ich dachte eigentlich, dass die nur außerhalb von Autobahnen verordnet wird.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

          Hilfspolizisten kannten eine "Abkürzung"
          Doch die Hilfspolizisten kannten da eine Abkürzung. Über die Stadtautobahn A293. Problem nur: Da ist seit Monaten bei Bürgerfelde Baustelle. Hier wird eine Autobahnbrücke erneuert – der Verkehr läuft nur einspurig. Zu eng für die Schwerlaster.
          Quelle:
          404-Fehler: Eigentlich hätte hier eine ganz andere Seite angezeigt werden sollen.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

            Helena wie muss ich das jetzt verstehen? Wenn der Fahrer des Schwertransport von seiner Strecke abweicht, kann er das machen und der Begleiter steht nicht in der Verantwortung dafür?? Aber du musst doch etwas dagegen tun dürfen und er hat sich doch mit dir abzusprechen?
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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            • #7
              AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

              Ja, in den letzten 10 Jahren habe ich folgende Aussagen auf den Schulungen bekommen:

              - der Transportführer hat die ganze Verantwortung und das ist der Fahrer des Schwertransportes
              - wenn ich die Absicherung nach vorne machen soll, bin ich mitverantwortlich (also nicht auf der Autobahn)
              - vor 10 Jahren hieß es: bei ''Sch..e gebaut'' kann vor dem Gericht dem Begleiter die Mitverantwortung gegeben werden
              - vor 6 Wochen auf der letzten Schulung hieß es, wenn der Fahrer von der vorgeschriebenen Strecke abweicht, kann ich ruhig die Rundumleuchten an lassen und ihm weiter folgen, bloß nicht die WVZ Anlage benutzen und dann ist alles gut
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                AW: Schwerlaster bleiben in Baustelle stecken...

                Zu diesem Fall habe ich gestern durch Zufall und mündlich erfahren, daß wohl kein Hilfspolizist beteiligt war sondern ein firmeneigenes Begleitfahrzeug - in diesem Punkt widersprechen sich die verlinkten Berichte. Aber wie gesagt: es ist keine belastbare Quelle, nur ein mündlicher Bericht. Allerdings glaubwürdig.


                Die Frage der Verantwortlichkeit ist nicht von der Rechtsmeinung der BSK oder einzelner Polizisten abhängig sondern pures Verwaltungsrecht. Transportgenehmigungen sind Verwaltungsakte. Verwaltungsakte richten sich immer an einen bestimmten Adressaten, der dann für die Einhaltung verantwortlich ist - wer das ist, kann man auf der ersten Seite oben links nachlesen (entweder im Adressfeld oder darunter: "Zur Verfügung von ...").

                Hilfspolizisten haben eng begrenzte Entscheidungsbefugnis, Verwaltungshelfer haben gar keine eigenen Befugnisse - aber von der Strecke abweichen darf (wenn man es genau nimmt) noch nicht mal die Polizei. (Da muß eine neue Genehmigung her.)

                Allerdings kenne ich niemanden, der in dieser Hinsicht eine völlig weiße Weste hat.

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