Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Austauschpflicht bei Kaminöfen greift ab 2025 – diese Ausnahmen gelten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Austauschpflicht bei Kaminöfen greift ab 2025 – diese Ausnahmen gelten

    Älteren Kaminöfen droht auf absehbare Zeit das Aus. Wann Sie ihren Ofen umrüsten oder austauschen müssen und welche Ausnahmen gelten.

    Berlin – Gemütlich im kalten Winter und bei Schmuddelwetter vor dem warmen Kaminofen sitzen: Holzöfen haben definitiv ihren Reiz und sind daher schon immer eine beliebte Ergänzung der Wohnzimmer-Ausstattung gewesen. Gerade in Zeiten der Energiekrise haben sich viele Besitzer von Kaminöfen wieder mit der Möglichkeit befasst, ihre Stuben mit Holz zu beheizen, obwohl die Holz-Preise derzeit so hoch sind wie noch nie. Zwischenzeitlich war es sogar aufgrund von Hamsterkäufen zu Brennholz-Engpässen gekommen.

    Doch wer kürzlich seinen möglicherweise schon länger stillgelegten Kaminofen wieder seiner eigentlichen Kernaufgabe zugeführt hat oder es zumindest noch möchte, könnte über die Immissionsschutz-Verordnung des Bundes stolpern. Dort ist geregelt, dass Kaminöfen Schadstoff-Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas nicht überschreiten dürfen.

    Immissionsschutz-Verordnung: Alten Kaminöfen droht bald das Aus

    Die Verordnung ist seit März 2010 aktiv. Sie hat eine zu diesem Zeitpunkt bereits 22 Jahre alte Immissionsschutz-Verordnung abgelöst, mit dem Ziel, den Feinstaub-Ausstoß bis 2025 von 24.000 Tonnen auf 16.000 Tonnen zu verringern – und Feinstaub sorgt in Europa für viele Todesfälle. Laut Umweltbundesamt würden die 11,7 Millionen in Deutschland aufgestellten Kaminöfen mehr Feinstaub verursachen als alle Autos und Lkw hierzulande zusammen.

    Die gute Nachricht für alle Besitzer von Kaminöfen: Die Regierung hatte den Verbrauchern seinerzeit großzügige Übergangsfristen für das Umrüsten älterer Öfen eingeräumt. Die schlechte Nachricht: Die Übergangsfrist für Öfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen worden sind, läuft Ende 2024 aus. Wenn der Ofen dann die Abgaswerte einhält, muss er stillgelegt oder umgerüstet werden.

    Diese Kaminöfen sind von den Abgas-Grenzwerten ausgenommen
    • Offene Kamine, die nicht öfter als an acht Tagen im Monat für nicht länger als je 5 Stunden verwendet werden.
    • Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet worden sind und seitdem nicht innerhalb der Wohnung versetzt worden sind.
    • Öfen, die handwerklich genutzt werden.
    • Herde und Backöfen, die mit Holz befeuert werden und weniger als 15 Kilowatt Wärmeleistung haben.
    • Öfen und Kamine, die als einzige Heizquelle für eine Wohneinheit genutzt werden.
    Kompletter Austausch bei Öfen kann sich mehr rechnen als Auf- oder Umrüstung

    Zudem kann es zu Engpässen und Lieferschwierigkeiten für neue Öfen oder Nachrüst-Teile kommen, wenn im kommenden Jahr viele Kamin-Besitzer gleichzeitig ihre alten Öfen umrüsten oder austauschen wollen. Deshalb raten Experten dazu, sich möglichst frühzeitig und am besten bereits noch in diesem Jahr um darum zu kümmern. Ob ein Ofen die geforderten Abgaswerte nicht erreicht, kann einem der Schornsteinfeger verraten.

    Eine Auf- oder Umrüstung ist zwar in der Regel günstiger, langfristig könnte sich allerdings auch ein kompletter Austausch rechnen, da modernere Öfen in der Regel einen höheren Wirkungsgrad aufweisen als ältere. Mit ein paar Tricks lässt sich übrigens bei jedem Ofen der Schadstoffausstoß verringern.​






    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

67106 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 67090.

Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X