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Sieben EU-Staaten klagen gegen das Mobilitätspaket

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  • Sieben EU-Staaten klagen gegen das Mobilitätspaket

    Sieben EU-Staatenhaben haben beim Europäischen Gerichtshof Klagen gegen das Mobilitätspaket eingereicht.

    Lettland und Estland wollten diesen Schritt nach Bulgarien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern ebenfalls gehen, berichtet das europäische Nachrichtenportal Euractiv, dem auch eine gemeinsame Erklärung der neun Verkehrsminister von vorliegt.


    „Es darf keine Zustimmung zu Lösungen geben, die nicht nur protektionistisch, sondern auch unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union sind und die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt einschränken“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Effizienter Straßentransport sei entscheidend für die wirtschaftliche Erholung der Europäischen Union und verdiene „einen gerechten, effizienten, unternehmensfreundlichen und sozial integrativen Rechtsrahmen“.
    Das Mobilitätspaket I werde den Straßentransportunternehmen der EU, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen handele, schaden. „Es ist völlig unbestreitbar, dass das Mobilitätspaket I in einer völlig anderen sozioökonomischen Realität vor Covid-19 vorbereitet wurde“, betonen die Minister. Die neuen Regelungen würden das effiziente Funktionieren der EU-Versorgungsketten behindern. „Und das zu einer Zeit, in der die rechtzeitige Lieferung strategischer Güter wie Arzneimittel unerlässlich ist“, betonen die Minister.
    Kritisiert wird insbesondere die obligatorische Rückkehr von Fahrzeugen in den Niederlassungsstaat des Transportunternehmers, mit der der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament durch ihren Beschluss im Sommer gerade das in der Branche weit verbreitete Sozialdumping verhindern wollen. Die neun Minister bewerteten die Neuregelung als „protektionistisch“ und als Behinderung des Wettbewerbs. Außerdem seien die geographischen Besonderheiten der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU sowie der Inselstaaten nicht berücksichtigt worden.

    Gruß Hisco

  • #2
    War ja nicht anders zu erwarten.
    Es stellt sich sowieso die Frage wie sie es kontrollieren wollen?
    Zuletzt geändert von Asphaltflüsterer; 29.10.2020, 19:38.
    Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

    Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

    In der internationalen Politik geht es
    nie um Demokratie oder Menschenrechte.
    Es geht um die Interessen von Staaten.
    Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
    Geschichtsunterricht erzählt.
    Egon Bahr

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    • #3

      Die größten Sozialdumper und Nettoempfänger dieser EU schreien am lautesten, deren unlautere Wettbewerbsmethoden haben wir jahrelang finanziert.
      Es reicht: sollen unsere letzten verbliebenen Transportunternehmen auch noch in den Ruin getrieben werden.

      Gruß Hisco



      Kommentar


      • #4
        Zitat von Asphaltflüsterer Beitrag anzeigen
        War ja nicht anders zu erwarten.
        Es stellt sich sowieso die Frage wie sie es kontrollieren wollen?
        Es wird zumindest etwas kontrollierbar, wenn der intelligente Tachograf in den Fahrzeugen vorgeschrieben ist. Und das beginnt im internationalen Verkehr ab 2024. Dann werden die Standortdaten gespeichert und sind nachvollziehbar.

        Es wundert mich allerdings überhaupt nicht, dass gerade diese Staaten klagen. Deren Geschäftsmodelle drohen zu zerbröseln, wenn es bei den derzeitigen Bestimmungen bleibt.

        Kommentar


        • #5
          Und so sieht dies der Österreichische Gewerkschaftbund, denn auch hier zu Lande wird von einigen Firmen Sozialdumping betrieben.

          Die neuen Regelungen des im Europäischen Parlament beschlossenen Mobilitätspaket für den Straßensektor und die LKW-FahrerInnen. Der Standort eines Transportunternehmens kann zukünftig nur mehr dort sein, wo auch tatsächlich die Tätigkeiten ausgeübt und Steuern bezahlt werden sowie in welchem Land der Eintrag ins Unternehmensregister vorgenommen wurde. „Das bedeutet, es ist zukünftig nicht mehr möglich, in einem Land ein Unternehmen anzumelden und dann nur von einem Niedriglohnland aus mit seinen LKWs in den Hochlohnländern zu fahren“, Der ÖGB ist mit diesen Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping zufrieden.


          Gruß Hisco

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          • #6
            Zitat von august der starke Beitrag anzeigen

            Es wird zumindest etwas kontrollierbar, wenn der intelligente Tachograf in den Fahrzeugen vorgeschrieben ist. Und das beginnt im internationalen Verkehr ab 2024. Dann werden die Standortdaten gespeichert und sind nachvollziehbar.
            Ich frage mich, warum erst 2024???? Wir schreiben noch das Jahr 2020. Das Gesetz dem Fahrer Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn er seine Grosse Pause im Fahrerhaus macht, konnte sehr viel schneller durchgesetzt werden.
            Die Technik fuer diese Ueberwachung ist ausgereift und sofort verwendbar schon seit Jahren bei uns in Gebrauch... aber da muesste ja die EU von ihrem hohen Ross runter, das Andere schon viel weiter sind.

            Zu den klagenden Staaten (ausgenommen Malta und Zypern) , das ist eben das Los, wenn man aus Proftgier Laender ins Boot holt, deren Leben nur durch Koruption bestehen konnte.

            Gruss Holger

            Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


            Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





            Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

            "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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            • #7
              Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

              Ich frage mich, warum erst 2024????
              Das liegt daran, dass die EU noch 18 Monate Zeit hat, die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen, dann haben wir Ende 2021. Und dann müssen ja die den Bestimmungen entsprechenden Geräte auch noch produziert und eingebaut werden, und dafür haben die Politiker halt 3 Jahre Zeit eingeplant. So eine relativ große Umrüstaktion geht nicht von Heute auf Morgen.
              Und es sagt ja keiner, dass man nicht eher umrüsten darf, wenn die Geräte da sind ...

              Es ist schon ein Fortschritt, dass es überhaupt eine Umrüstpflicht gibt. Bisher konnten sich die EU-Staaten noch nie zu so einer Aktion durchringen, da sich hier immerhin derzeit 27 souveräne Staaten einigen müssen. Deshalb trifft man auch immer mal wieder auf analoge Fahrtschreiber, wobei die entsprechenden Fahrzeuge auch ein gewisses Alter haben (mehr als 14 Jahre).

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