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Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

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  • ontheroadagain
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Also,ich fahre auch nachts unsere Supermärkte(Tegut)mit Kühlung an.Diese liegen teilweise auch in der Nähe von Wohnsiedlungen.
    Es ist bei uns eine betriebliche Anweisung,beim Entladen die Kühlung aus zu stellen.
    Erstens:Man hat einen Vorhang im Trailer
    Zweitens:Man lädt in der Regel max.15min ab(bei Kühlware+2Grad)
    Drittens:Würde ich wahnsinnig werden,wenn ich ständig in die frische Brise hinter den Vorhang rein müsste.
    Also:alles nicht so hochhängen,Hirn einschalten und Arsch bewegen-dann klappt's auch mit den Nachbarn:lmao[1]:

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  • Ravioli
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Sehe Ich ähnlich, selbst wenn er dort nicht hätte abladen dürfen, selbst wenn er total illegal dort wäre, jemanden in den Kühler einsperren?

    Sorry, ne.

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  • Bastian
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Ja, das ist normal unter Kraftfahrern. Wenn ein Kraftfahrer etwas verbotenes macht und es wird trotz Kontrolle nicht bestraft, dann ist es für ihn auch legal und er propagiert das als geltendes Recht weiter. Kann man hier unter der Rubrik "Sozialvorschriften" haufenweise nachlesen.
    "Er hat mich kontrolliert, aber nichts beanstandet, also habe ich nichts verkehrt gemacht.Das Gesetz gilt also nicht für mich".
    diesen Absatz hast du unter einem Zitat von mir angehängt, also zieh ich mir den Schuh mal an. Du kennst meinen Kunden und seine Genehmigungen? Ich habe jedenfalls nicht gegen geltendes Recht verstossen.

    Du magst deine Erfahrung mit Kraftfahrern haben, ich kenne dein Umfeld nicht, aber auf mich trifft deine Erfahrung nicht zu. Aber meine Kunden und meine Arbeit stehen hier nicht zur Diskussion.

    Ob der Fahrer hätte abladen dürfen oder nicht ist völlig egal und rechtfertigt nicht die Tat des Bürgers. Aber ich fürchte, der Täter bleibt uneinsichtig.

    Hier noch ein Artikel von ruhr24.de

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Bastian Beitrag anzeigen

    Mal angenommen, der Fahrer war zum ersten Mal dort. Was hat er zu dieser Zeit für Möglichkeiten zu erfahren ob er in einem Gewerbe-, Misch- oder reinem Wohngebiet ist, oder ob es eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen gibt? Er beliefert einen Betrieb, in dem schon gearbeitet wird.
    Ich hatte das ja schon erklärt. Der Fahrer hat so gut wie keine Möglichkeiten, die Situation vorher zu beurteilen. Deshalb wird ja auch der Empfänger bestraft. Der muss es nämlich wissen und er muss dieses Wissen auch weitergeben. Tut er das nicht, zahlt er.

    Zitat von Bastian Beitrag anzeigen

    Ich hab Nachts im NV immer meine 9 Kunden abgeladen, Ärger hatte ich nur ab und an in Winsen, da hat ein Nachbar öfter mal die Polizei gerufen, weil ich mit der Hebebühne abgeladen habe. Uhrzeit immer so zwischen 2 und 3 Uhr. Die Polizei kam, sah sich das an, redete mit dem Nachbarn und fuhr dann wieder. Ich hab diese Tour fast 10 Jahre lang gefahren. Warten mit dem ausladen bis 6 Uhr ging nicht, um 6 musste ich spätestens zurück sein.
    Ja, das ist normal unter Kraftfahrern. Wenn ein Kraftfahrer etwas verbotenes macht und es wird trotz Kontrolle nicht bestraft, dann ist es für ihn auch legal und er propagiert das als geltendes Recht weiter. Kann man hier unter der Rubrik "Sozialvorschriften" haufenweise nachlesen.
    "Er hat mich kontrolliert, aber nichts beanstandet, also habe ich nichts verkehrt gemacht.Das Gesetz gilt also nicht für mich".

    Zitat von Bastian Beitrag anzeigen

    Wenn der Fall so liegt, wie ich ihn schildere, dann könnte der Fahrer schon Probleme kriegen. Aber meine Theorie ist halt auch nicht mehr als eine Theorie. Das dort ein Nachtabladeverbot besteht, ist allerdings auch nur eine Theorie.
    Es ist keine Theorie. Es ist Gesetz. Zu deiner These, dass es eine Theorie ist, siehe einen Absatz höher. Die einzige Besonderheit ist eben, dass dieses Gesetz nur durch einen entsprechenden Antrag bzw. eine Anzeige ausgelöst wird..

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • klausi
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Also ehrlich..... wenn wäre hätte......ich kann doch niemanden ins kühlhaus sperren. Wo kommen wir denn da hin. Als nächstes gibts einen auf die fresse????
    Das hätte böse bis tödlich ausgehen können. Der aufgebrachte anlieger gehört mal selbst weggesperrt, zur beruhigung.
    Im übrigen sind das mit einer der gründe, warum die rasthöfe nachts überfüllt sind. Früher ist man zur ladestelle gefahren. Heute sind riesen flächen in gewerbegebieten verwaist, weil die lieben nachbarn ihre ruhe haben wollen. Aber wenn die dann mal ihre nachtruhe beendet haben, soll alles frisch und vor allem gekühlt im regal stehen. Wasch mir den pelz und mach mich nicht nass.
    Ich kann nur hoffen, daß dieser selbst ernannte hilfsscheriff ordentlich zwischen die hörner bekommt. Letzteres zum thema...

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  • Bastian
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Nur weil in einem Zeitungsartikel nicht steht, dass ein Nachtabladeverbot besteht, ist das nicht gleich aufgehoben. Für den Journalisten ist nur interessant, dass es hierzu eine strafbare Handlung in Form von Selbstjustiz gab.
    wenn der Fahrer um 4 Uhr 20 dort abladen wollte, dann wird in der Firma offensichtlich schon gearbeitet. Ich glaube auch nicht, dass es die erste Nachtanlieferung war, da wird bestimmt jeden Tag Frischware angeliefert, und wahrscheinlich auch schon mal in der Nacht.

    Mal angenommen, der Fahrer war zum ersten Mal dort. Was hat er zu dieser Zeit für Möglichkeiten zu erfahren ob er in einem Gewerbe-, Misch- oder reinem Wohngebiet ist, oder ob es eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen gibt? Er beliefert einen Betrieb, in dem schon gearbeitet wird. Da würde ich auch abladen. War er schon öfter dort, dann sollte er wissen ob er abladen darf oder nicht. Was für den Journalisten interessant ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, ich kenne den Herrn nicht.

    Ich hab Nachts im NV immer meine 9 Kunden abgeladen, Ärger hatte ich nur ab und an in Winsen, da hat ein Nachbar öfter mal die Polizei gerufen, weil ich mit der Hebebühne abgeladen habe. Uhrzeit immer so zwischen 2 und 3 Uhr. Die Polizei kam, sah sich das an, redete mit dem Nachbarn und fuhr dann wieder. Ich hab diese Tour fast 10 Jahre lang gefahren. Warten mit dem ausladen bis 6 Uhr ging nicht, um 6 musste ich spätestens zurück sein.

    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Eine Weigerung abzuladen hätte auch zu keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt. Niemand kann dazu gezwungen werden, geltendes Recht zu brechen.
    Wenn der Fall so liegt, wie ich ihn schildere, dann könnte der Fahrer schon Probleme kriegen. Aber meine Theorie ist halt auch nicht mehr als eine Theorie. Das dort ein Nachtabladeverbot besteht, ist allerdings auch nur eine Theorie.

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
    Aha also sollte der Fahrer die Anlieferung entweder bei seinem Chef zu bestimmen Uhrzeiten einfach verweigern oder die Kühlkette unterbrechen?
    Nein, er muss warten bis es 6 Uhr ist. Er sollte nur nicht direkt vor der Abladestelle mit laufender Kühlung warten. Die Gesetze sollen die Nachtruhe der Anwohner schützen. Sie können aber nicht gleichzeitig im Einklang mit der Tourenplanung verschiedener Disponenten gebracht werden. Das müssen diese schon selber auf die Reihe kriegen. Dafür sind sie schließlich da und dafür werden sie bezahlt.

    Zitat von Bastian

    ich hab den Zeitungsartikel nochmal gelesen. Da steht nicht, dass der Kühler nicht hätte laufen dürfen. Dann hätte eine Weigerung zu entladen wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fahrer haben können.

    So wie ich den Artikel verstehe, hat der Fahrer nichts falsch gemacht.
    Nur weil in einem Zeitungsartikel nicht steht, dass ein Nachtabladeverbot besteht, ist das nicht gleich aufgehoben. Für den Journalisten ist nur interessant, dass es hierzu eine strafbare Handlung in Form von Selbstjustiz gab. Eine Weigerung abzuladen hätte auch zu keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt. Niemand kann dazu gezwungen werden, geltendes Recht zu brechen.
    Im Übrigen zahlt das Bußgeld für das illegale Abladen ja nicht der Fahrer und auch nicht die Firma. Es ist vielmehr der Empfänger der Ware, der von der Ordnungsbehörde bestraft wird. Genau das finde ich im Grunde genial. Der Empfänger ist derjenige, der am meisten Druck auf den Anlieferer ausüben kann. Und das wird er auch tun, wenn er ein Bußgeld aufgedrückt bekommt.
    Ich hatte das mal in einem Laden in Köln-Ehrenfeld. Dort hat der Fahrer auch gegen das Nachtabladeverbot verstoßen. Der Ladeninhaber musste eine Strafe von 100 DM zahlen. Im Wiederholungsfalle wäre das Bußgeld auf 1000 DM erhöht worden. Man kann sich lebhaft vorstellen, wie die Fahrer daraufhin vergattert wurden, bloß nicht vor 6 Uhr dort anzutanzen.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
    Nun, ich kenne keinen Fahrer, der den Lärmerzeuger aus persönlicher Freude laufen läßt. Und, natürlich sind die Dinger im Betrieb mit Dieselmotor sehr laut. Es ist auch nicht im Ermessen der meisten Fahrer, wann, zu welcher Uhrzeit sie die ihnen übertragene Arbeit erledigen.
    Insofern ist "rücksichtlos" für den Fahrer eventuell nicht der passende Begriff.

    Falls der Kühlerradau in einer best. Bebauung nicht erlaubt ist, hat ein Fahrer sicher das geringst Problem damit den Kühler auszuschalten. Das sollte dann aber als Anweisung für den Fahrauftrag erfolgen, so daß dem Auftraggeber klar ist: Kühlung ist aus für 35min... auch bei 27 Grad Außentemperatur, -1°C ist ca. 50min nicht gewährleistet. Das kann auch nicht die persönliche Entscheidung des Fahrers sein.

    Gruß
    Klaus
    Ich war lange Jahre im Kühlerverkehr und kenne das Problem auch aus Sicht der Disponenten. Ob man es als rücksichtslos bezeichnen kann oder nicht, liegt im Auge des Betrachters. Für jemanden, der von jetzt auf gleich durch den Lärm aus dem Bett geworfen wird, ist es rücksichtslos. Und natürlich liegt es nicht unbedingt im Ermessen des Fahrers, ob er nun nachts ablädt oder nicht. Wir hatten in unserer Firma Abladestellen, die konnten erst ab 6 Uhr angefahren werden, eben wegen der Lärmimmissionen.
    Es gab Abladestellen, da konnte man Krach machen wie man wollte, die Anwohner hat es nicht gestört. Ich erinnere mich da an eine Bäckerei in Langenfeld, da mussten wir durch eine Einfahrt mit Kopfsteinpflaster durch. Das hat gerappelt, da hätte normalerweise jeder förmlich im Bett aufrecht gestanden, vor allem, wenn ich auf dem Rückweg nochmal mit Leergut durch die Einfahrt durch musste. An anderen Stellen widerum hat man die Flöhe husten gehört und die Anwohner waren so empfindlich, dass die bloße Anwesenheit schon störend war. Das Ordnungsamt ist immer nur aktiv geworden, wenn eine Beschwerde oder eine Anzeige kam.
    Weil es logistisch immer schwierig ist, die Touren auch nach solchen Kriterien zu planen, kann man sich auch ausmalen, auf wessen Kosten das ging. Es war der Fahrer, der darunter leiden musste. Er musste Umwege fahren in dem Sinne, dass er z.B. Kunden nicht anfahren konnte, an denen er quasi vorbeikam. Das ist natürlich frustrierend, vor allem in Nachtschichten, weil es den Feierabend hinauszögerte. Die "liegengelassenen" Kunden mussten dann hinterher noch angefahren werden. Aus Trotz haben die Fahrer dann absichtlich viel Krach gemacht, um damit ihren Protest auszudrücken. Nur hat das nicht viel gebracht, weil es nach 6 Uhr ja erlaubt war. Aber es gab auch Fahrer, die haben "geprockelt", wie man bei uns sagt. Die haben es ausgetestet, indem sie mal 5 Minuten eher, dann 10 Minuten eher usw. abgeladen haben, bis sie den Kunden schließlich wieder in der Reihe hatten. Und wenn dann eine Anzeige kam, war natürlich Holland in Not.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • hobbylenker
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Rücksichtslos ist es, wenn er es nachts macht. Er kann auch punkt 6 Uhr da stehen und dann die Kühlung laufen lassen, bis der Arzt kommt. Dann ist der Lkw-Fahrer nicht mehr rücksichtslos, dann ist er im Recht. Aber vorher ... ?
    Natürlich stellt sich so eine Situation völlig anders dar, wenn man Lkw-Fahrer ist und sowas in einem Forum liest. Da ist so ein bißchen Lärm von so einer Höllenmaschine (leise sind die Dinger nun mal nicht) überhaupt nicht schlimm. Wenn man aber Anwohner ist und öfters nachts damit konfrontiert wird, dann sieht das schon anders aus. Und weil die Sicht der Dinge nun mal verschieden ist, gibt es Gesetze.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Nun, ich kenne keinen Fahrer, der den Lärmerzeuger aus persönlicher Freude laufen läßt. Und, natürlich sind die Dinger im Betrieb mit Dieselmotor sehr laut. Es ist auch nicht im Ermessen der meisten Fahrer, wann, zu welcher Uhrzeit sie die ihnen übertragene Arbeit erledigen.
    Insofern ist "rücksichtlos" für den Fahrer eventuell nicht der passende Begriff.

    Falls der Kühlerradau in einer best. Bebauung nicht erlaubt ist, hat ein Fahrer sicher das geringst Problem damit den Kühler auszuschalten. Das sollte dann aber als Anweisung für den Fahrauftrag erfolgen, so daß dem Auftraggeber klar ist: Kühlung ist aus für 35min... auch bei 27 Grad Außentemperatur, -1°C ist ca. 50min nicht gewährleistet. Das kann auch nicht die persönliche Entscheidung des Fahrers sein.

    Gruß
    Klaus

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  • Bastian
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    ich hab den Zeitungsartikel nochmal gelesen. Da steht nicht, dass der Kühler nicht hätte laufen dürfen. Dann hätte eine Weigerung zu entladen wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fahrer haben können.

    So wie ich den Artikel verstehe, hat der Fahrer nichts falsch gemacht.

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  • Speedy79
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Aha also sollte der Fahrer die Anlieferung entweder bei seinem Chef zu bestimmen Uhrzeiten einfach verweigern oder die Kühlkette unterbrechen?

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
    Und nur weil man vorschriftsmäßig seinen Job macht nenne ich das nicht rücksichtslos. Der steht da ja nicht aus Langeweile und lässt brummen weil er Pause macht.
    Rücksichtslos ist es, wenn er es nachts macht. Er kann auch punkt 6 Uhr da stehen und dann die Kühlung laufen lassen, bis der Arzt kommt. Dann ist der Lkw-Fahrer nicht mehr rücksichtslos, dann ist er im Recht. Aber vorher ... ?
    Natürlich stellt sich so eine Situation völlig anders dar, wenn man Lkw-Fahrer ist und sowas in einem Forum liest. Da ist so ein bißchen Lärm von so einer Höllenmaschine (leise sind die Dinger nun mal nicht) überhaupt nicht schlimm. Wenn man aber Anwohner ist und öfters nachts damit konfrontiert wird, dann sieht das schon anders aus. Und weil die Sicht der Dinge nun mal verschieden ist, gibt es Gesetze.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
    Wobei mir keine allgemeingültige Vorschrift bekannt wäre, daß Kühlaggregate außerhalb reiner Wohngebiete nicht laufen dürfen. Und da ein Geschäft beliefert wurde, kann es eigentlich kein reines Wohngebiet sein.

    Wie sieht das denn rechtlich aus?

    Gruß
    Klaus
    Es gibt ein Bundesimmissionsschutzgesetz und es gibt die TA- Lärm. Besser bekannt ist das alles unter dem Stichwort Nachtabladeverbot. Vielfach wird immer angenommen, man könne in einem Gewerbegebiet nachts Lärm machen wie man will. In reinen Wohngebieten ist das ja klar, da muss man nichts erklären. Aber auch in Gewerbegebieten gelten gewisse Regeln, die sich nicht nach der Form des Gewerbes richten sondern vielmehr nach den örtlichen Bebauungsplänen. Wenn also darüber diskutiert wird ob man sich nun in einem Industriegebiet, einem Gewerbegebiet oder einem gemischten Gewerbegebiet befindet, bekommt man keine erschöpfende Antwort. Es gilt der Bebauungsplan und die damit verbundene Nutzung. Als Faustregel kann man sagen, dass besondere Lärmpegel gelten, wenn Wohnbebauung in der Nähe ist.
    Ich habe früher viel mit diesem Problem zu tun gehabt und musste mich auch öfter mit dem Ordnungsamt herumschlagen. Man hat immer schlechte Karten, wenn man nachts abladen will. Das erst recht, wenn dazu noch die Kühlung läuft. Als Lkw-Fahrer bewegt man sich nun mal nicht im rechtsfreien Raum und muss gewisse Regeln beachten. Ich weiß, dass es schwer fällt und dass immer die anderen schuld sind. Aber wir sollten trotzdem endlich mal lernen Rücksicht zu nehmen.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Speedy79
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Also ob das rücksichtslos vom Lkw Fahrer war lass ich mal dahin gestellt. Obwohl ich das nicht so sehe. Ob be oder Entladung die Kühlkette muss nun mal eingehalten werden. Und wenn der Fahrer noch mehr Stopps hat und nur eine Teilentladung vorlag, dann kann der doch nicht einfach die Kühlkette unterbrechen und das Ding ausmachen. Natürlich auch abhängig davon wie lange der Entladeprozess dauert. Aber ne halbe Std oder Stunde ohne Kühlung kann bei manchen Kunden vielleicht schon Probleme geben vermute ich mal. Und nur weil man vorschriftsmäßig seinen Job macht nenne ich das nicht rücksichtslos. Der steht da ja nicht aus Langeweile und lässt brummen weil er Pause macht.

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  • hobbylenker
    antwortet
    AW: Lkw-Fahrer von Anwohner in Kühlraum eingsperrt

    Wobei mir keine allgemeingültige Vorschrift bekannt wäre, daß Kühlaggregate außerhalb reiner Wohngebiete nicht laufen dürfen. Und da ein Geschäft beliefert wurde, kann es eigentlich kein reines Wohngebiet sein.

    Wie sieht das denn rechtlich aus?

    Gruß
    Klaus

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