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Parken erlaubt - Ja oder Nein?
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Ich würde sagen nein. Das Verkehrszeichen sagt klar aus das dort absolutes Halteverbot ist. Das Zusatzschild zeigt an das der Seitenraum nicht tragfähig ist. Die Bucht ist nicht als Parkplatz ausgeschildert.
Kann also sein das die Fläche dort nicht mehr tragfähig ist.Gruß Kai
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Eindeutig ist das Halten auf der Fahrbahn nicht gestattet. Das Zusatzschild bedeutet, dass auf dem folgenden Parkstreifen das Halten nicht verboten ist, der Untergrund neben der Fahrbahn aber nicht tragfähig ist.
Viele Grüße
RamaandaZuletzt geändert von Ramaanda; 01.04.2018, 20:26.
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Was das Zusatzschild angeht, gebe ich dir recht. Wobei ich diese Art auch noch nie gesehen habe. Ich kenne die nur mit dem nach rechts gesackten Fahrzeug.
Ich bin davon ausgegangen das es kein Parkplatz (mehr) ist weil keinerlei Beschilderung da war. Bei uns gibt es eine ähnliche Situation. Steht sogar noch eine Mülltonne drauf und ist trotzdem, Lagerfläche der Straßenmeisterei.Gruß Kai
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Dieser Streifen befindet sich an unserer Gartenanlage und er wird seit Jahrzehnten zum Parken und zum be- und endladen genutzt.
Seit letztem Sommer verteilt das Ordnungsamt dort regelmäßig Strafzettel, mit der Begründung das es sich hierbei um eine Nothaltebucht handelt.
Aber müsste diese nicht anders ausgeschildert sein?
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Grundsätzlich ist da absolutes Halteverbot und demnach Halten (auch nicht bis 3 Minuten) und Parken verboten.
Das Zusatzschild besagt "schlechter Fahrbahnrand; ist aber keine Parkerlaubnis.
nicht befahren.JPGschlecht.JPG
Dazu gibts noch ein ähnliches Schild: "Seitenstreifen nicht befahrbar"
Das werden einige aber falsch interpretieren und denken "Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt". Dann wäre da aber ein blaues Schild mit einem P.Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und....hat's einfach gemacht.
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AW: Parken erlaubt - Ja oder Nein?
Zitat von miti Beitrag anzeigenDieser Streifen befindet sich an unserer Gartenanlage und er wird seit Jahrzehnten zum Parken und zum be- und endladen genutzt.
Seit letztem Sommer verteilt das Ordnungsamt dort regelmäßig Strafzettel, mit der Begründung das es sich hierbei um eine Nothaltebucht handelt.
Aber müsste diese nicht anders ausgeschildert sein?
Daraufhin habe ich das der lokalen Presse zugespielt und beim Ordnungsamt Beschwerde mit Hinweis auf die Presse eingereicht.
1 Woche später kam dann das Entschuldigungsschreiben vom Ordnungsamt.
Würde ich hier genauso machen; mal ein bischen das öffentliche Interesse wecken....hilft bestimmt..Angehängte DateienZuletzt geändert von joey012; 02.04.2018, 11:24.Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und....hat's einfach gemacht.
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