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Verlängerung der Übergangsfrist für Funkgerätenutzung in Sicht

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    Verlängerung der Übergangsfrist für Funkgerätenutzung in Sicht



    Eigentlich läuft zum 30. Juni die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten aus. Die Verbände BGL und BSK haben aber offenbar beim Verkehrsministerium erreicht, dass unter Umständen weiterhin von Kontrollen respektive einer Ahndung der Nutzung abgesehen wird.

    Am 30. Juni 2021 endet die Übergangsfrist, die es Lkw-Fahrern momentan noch erlaubt, während der Fahrt Funkgeräte zu benutzen. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Wie der BGL jetzt über seinen Facebook-Account mitteilt, habe man sich gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker nochmals gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern.

    Länder sollen entscheiden

    Offenbar mit Erfolg: So habe das BMVI die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inklusive Ahndung abzusehen, heißt es in dem Post des BGL. Die Bundesländer könnten nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die Stadt Hamburg habe demnach bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen.

    Geräte mit Freisprecheinrichtung Mangelware

    Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Per Sprachsteuerung wäre eine Nutzung zwar erlaubt – allerdings gibt es kaum praxistaugliche Funkgeräte mit Freisprecheinrichtung am Markt.

    Quelle

    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Reden die da von einem generellen Verbot von Funkgeräten (was ich mir nicht vorstellen kann, im Bereich Schwerverkehr und so wird es die Dinger weiterhin brauchen) oder nur um die CB Geräte die die Trucker so eingebaut haben um damit zu reden oder sich gegenseitig zu beschimpfen? Letzteres wäre ja verständlich, Freisprech-Funk kenne ich auch nur sehr wenige....

    Kommentar


    • #3
      In Zeiten in denen man sein Fahrzeug mehr oder weniger mit den Daumen steuert ist doch ein mikro das vor der Nase baumelt nur noch ein anachronismus. Es gibt bessere Kommunikationsmittel.
      Das ist die ganze Geschichte. Ein Funkgerät mit Freisprechen dürfte doch in Zeiten von Reisen zum Mars kein Problem sein. Es kauft niemand mehr. Die Dinger werden klammheimlich verschwinden wie telephonzellen... oder wie Dinosaurier...oder Kraftfahrer die ahnung vom job haben..

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Ralliart Beitrag anzeigen
        Reden die da von einem generellen Verbot von Funkgeräten ....
        nein, das natürlich nicht; aber das "in die Hand nehmen" vom Mikro zB.:

        "Funkgeräte würden dann wie alle anderen elektronische Kommunikationsgeräte behandelt, das heißt: sie dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, „wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder
        • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
        • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
        Quelle

        Wenn ich mal bei der Fahrt den Funk brauche, lasse ich das Mikro in der Halterung, drücke den Knopf und spreche zur Not etwas lauter; sind im Normalfall ja nur ganz kurze Gespräche

        Grüße
        Tom

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