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Unnütze Fahrten

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    In diesem Beitrag von Brummfussel und den darauf folgenden wurde diskutiert, ob man im Stand den Motor laufen lassen darf, damit die Klimaanlage weiter läuft. Dazu hab ich einen launigen Zeitungsartikel gefunden...

    Frage bei Promi-WWM
    Ist unnützes Hin- und Herfahren wirklich verboten?



    Robert und Carmen Geiss bei der Sendung „Wer wird Millionär“: Das Promi-Pärchen
    wusste auch die Antwort auf die knifflige Autofrage
    Foto: RTL


    Rooobert und Carmen Geiss stahlen den anderen Gästen bei der am Montag ausgestrahlten Promi-Ausgabe von „Wer wird Millionär“ die Show. Und sie wussten auch die richtige Antwort auf Frage 10: Unnützes Hin- und Herfahren ist nicht erlaubt. Aber wo steht das? Und was ist eigentlich unnütz?

    In ihrer gewohnt, lauten Art beantwortete das Pärchen die Fragen, wobei Robert meist von seiner Frau übertönt wurde. Auch auf die zehnte Frage konnten sie die richtige Antwort geben.

    Frage 10: Was ist laut StVO in geschlossenen Ortschaften "verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden"?
    A: stümperhaftes Einparken
    B: mit dem Beifahrer streiten
    C: unnützes Hin- und Herfahren
    D: schlechte Musik hören

    Nur von A nach B fahren

    Die Lösung steckte hinter dem Buchstaben C und ist in der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 30, Absatz 1 geregelt: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

    Aber wann ist eine Fahrt unnütz? Und wer entscheidet das? Die Straßen seien dafür da, mit dem Auto von A nach B zu fahren und ein Ziel zu erreichen, erklärt der ADAC. Alles andere sei grundsätzlich überflüssig.

    Durch die Innenstadt fahren, um mit dem neuen Cabrio anzugeben? Das Kind durch die Gegend kutschieren, damit es endlich einschläft? Durch die Stadt „cruisen“, um den frisch erhaltenen Führerschein zu feiern? Alles unnötig und damit rein theoretisch nicht erlaubt.


    Ausnahme: Das unnütze Herumfahren ist bei Hochzeiten gestattet.
    Foto: dpa


    Es gibt einige Ausnahmen

    Doch die Polizei greift laut ADAC, nur selten ein und erteilt Verwarnungen - denn schlagfertigen Fahrern kann nur schwer nachgewiesen werden, dass ihre Tour keinen Zweck verfolgt.
    Ausnahmen bilden Autokorsos, im Freudentaumel nach WM-Spielen oder bei Hochzeiten. Sie sind ganz offensichtlich unnütz, verfolgen keinen Zweck außer der - durch lautes Hupen begleiteten - Fahrt selbst. Doch hierbei handelt es sich laut ADAC um „kulturelle Gepflogenheiten“. Und da drücken die Beamten ein Auge zu.

    (Quelle: Express)
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