Die Lkw-Maut in Deutschland soll im kommenden Jahr steigen. Dem Staat dürfte das Milliardeneinnahmen bescheren. Unumstritten ist die Erhöhung der Gebühren allerdings nicht.
Die Gebühren für die Lkw-Maut in Deutschland sollen Anfang 2023 steigen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor, welcher der Nachrichtenagentur dpa vorlag. Um welchen Betrag die Gebühren erhöht werden sollen, war zunächst nicht bekannt.
Die Lkw-Maut ist eine Nutzungsgebühr, die schwere Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen zahlen müssen. Sie wurde bereits 2005 eingeführt und galt damals zunächst für Autobahnen. Im vergangenen Jahr konnte der Staat so rund 7,6 Milliarden Euro einnehmen, die in den Erhalt und Ausbau des Verkehrsnetzes in Deutschland investiert werden.
Kosten könnten an Kunden weitergegeben werden
Hintergrund für die Erhöhung der Gebühren ist neben der Umsetzung neuer EU-Vorgaben ein neues Wegekostengutachten, das als Basis für die Festsetzung der Maut dient. Dies beziffert die Kosten, welche in den kommenden Jahren für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes in Deutschland anfallen und gibt einen Richtwert für die Mauteinnahmen an.
Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll laut dem Gesetzesentwurf rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass diese steigenden Kosten von den Spediteuren an die Kunden weitergegeben werden: In dem Entwurf heißt es, mittelbar könnten die gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen.
CO2-Differenzierung ist nicht enthalten
Nicht enthalten in dem Gesetzesentwurf ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Darin heißt es: "Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen." Diese Maßnahmen benötigten einen "längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung" und würden daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt, heißt es in dem Entwurf aus dem Ministerium von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).
Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, kritisierte den Vorschlag: "Wissings Haus springt mit diesem Entwurf viel zu kurz und auch noch in die falsche Richtung." Statt die Maut im Sinne der Verkehrsverlagerung umzugestalten, wolle das Ministerium noch mehr Geld für weiteren Fernstraßenbau besorgen. Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Mautbefreiung von Lkw im sogenannten Vor- und Nachlauf des Schienentransports sei nicht enthalten: "Die Schiene muss dagegen für jeden Meter Gebühren bezahlen. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben."
Statt Entlastungen noch eins drauf....
Die Gebühren für die Lkw-Maut in Deutschland sollen Anfang 2023 steigen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor, welcher der Nachrichtenagentur dpa vorlag. Um welchen Betrag die Gebühren erhöht werden sollen, war zunächst nicht bekannt.
Die Lkw-Maut ist eine Nutzungsgebühr, die schwere Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen zahlen müssen. Sie wurde bereits 2005 eingeführt und galt damals zunächst für Autobahnen. Im vergangenen Jahr konnte der Staat so rund 7,6 Milliarden Euro einnehmen, die in den Erhalt und Ausbau des Verkehrsnetzes in Deutschland investiert werden.
Kosten könnten an Kunden weitergegeben werden
Hintergrund für die Erhöhung der Gebühren ist neben der Umsetzung neuer EU-Vorgaben ein neues Wegekostengutachten, das als Basis für die Festsetzung der Maut dient. Dies beziffert die Kosten, welche in den kommenden Jahren für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes in Deutschland anfallen und gibt einen Richtwert für die Mauteinnahmen an.
Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll laut dem Gesetzesentwurf rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass diese steigenden Kosten von den Spediteuren an die Kunden weitergegeben werden: In dem Entwurf heißt es, mittelbar könnten die gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen.
CO2-Differenzierung ist nicht enthalten
Nicht enthalten in dem Gesetzesentwurf ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Darin heißt es: "Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen." Diese Maßnahmen benötigten einen "längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung" und würden daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt, heißt es in dem Entwurf aus dem Ministerium von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).
Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, kritisierte den Vorschlag: "Wissings Haus springt mit diesem Entwurf viel zu kurz und auch noch in die falsche Richtung." Statt die Maut im Sinne der Verkehrsverlagerung umzugestalten, wolle das Ministerium noch mehr Geld für weiteren Fernstraßenbau besorgen. Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Mautbefreiung von Lkw im sogenannten Vor- und Nachlauf des Schienentransports sei nicht enthalten: "Die Schiene muss dagegen für jeden Meter Gebühren bezahlen. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben."
Statt Entlastungen noch eins drauf....
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