München. Ab dem 2. Februar 2022 gilt im Zuge des EU-Mobilitätspaketes eine geänderte Entsenderichtlinie, um unter anderem die Kabotageregeln in den Mitgliedsländern besser kontrollieren zu können. Da diese Richtlinie erst mit der Tachoversion 2 automatisch umgesetzt werden kann, die allerdings erst Mitte 2023 zur Verfügung steht, bedurfte es einer Übergangsregelung: Der Fahrer muss bis zum Stichtag bzw. bis zum Verbau der neuen Tachogeneration den Grenzübertritt manuell erfassen.
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EU-MOBILITÄTSPAKET: GRENZÜBERTRITT MUSS DOKUMENTIERT WERDEN
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