Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Notbremsassistent versus Abstandsunterschreitung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Notbremsassistent versus Abstandsunterschreitung

    ...muß man einfach auf sich wirken lassen...
    Gruß
    Klaus

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2021
    - 23 U 120/20 -
    Abruptes Abbremsen aufgrund des unverschuldeten Auslösens des Notfallbrems­assistenten wiegt weniger schwer als ein erheblich zu geringer Sicherheitsabstand
    Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zugunsten der Klägerin

    Löst sich auf der Autobahn unverschuldet während freier Fahrt der Notfallbrems­assistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt der nachfolgende LKW ohne Einhaltung des nach § 4 Abs. 3 StVO gebotenen Sicherheitsabstands von mindestens 50 m auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, überwiegt der Haftungsanteil des nachfolgenden LKW. Die unbegründete und erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen, während das vorausfahrende Fahrzeug aufgrund eines technischen Versagens abgebremst wurde. Dies rechtfertige eine Haftungsverteilung von 2/3 zulasten.

    Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf der A5 Richtung Kassel/Hannover zwischen der Anschlussstelle Frankfurt am Main, Westhafen und dem Westkreuz Frankfurt in Anspruch. Die Klägerin fuhr vor dem Beklagtenfahrzeug, einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Während ihrer Fahrt löste sich der Notfallbremsassistent. Der Beklagte konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem klägerischen Fahrzeug. Das Landgericht hatte der Klägerin 1/3 des geltend gemachten Schadens zugesprochen. Ihre hiergegen gerichtete Berufung hatte zum Teil Erfolg. Das OLG sprach der Klägerin nunmehr 2/3 ihres Schadens zu.
    Mitverschulden durch zu geringen Sicherheitsabstand

    Das OLG sprach der Klägerin nunmehr 2/3 ihres Schadens zu. Bei dem erforderlichen Haftungsausgleich zwischen den Beteiligten sei, so das OLG, zu berücksichtigen, dass der Unfall durch das Beklagtenfahrzeug mitverursacht worden sei. Dieses habe aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden klägerischen Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Angesichts der Größe des Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t hätte gem. § 4 Abs. 3 StVO auf Autobahnen zu vorausfahrenden Fahrzeugen ein Mindestabstand von 50 m eingehalten werden müssen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h betrage. Sachverständig geklärt sei, dass dieser Sicherheitsabstand hier trotz der gefahrenen Geschwindigkeit nicht eingehalten worden sei.
    Technisches Versagen des Notfallbremsassistenten wiegt geringer als Verstoß gegen den Sicherheitsabstand

    Die Klägerin müsse sich als Verursachungsbeitrag vorwerfen lassen, dass sie ihr Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke abrupt abgebremst habe. Die gebotene Abwägung dieser beiderseitigen Verursachungsbeiträge führe zu einer Haftungsverteilung von 2/3 zu Lasten der Beklagten und 1/3 zu Lasten der Klägerin. Hinsichtlich des LKW-Fahrers sei von einem Verschulden auszugehen, da der erforderliche Sicherheitsabstand ohne zwingende Gründe um etwa 30 % unterschritten worden sei. Das abrupte Abbremsen der Klägerin sei dagegen unstreitig auf das Versagen der technischen Einrichtung ihres Kraftfahrzeugs zurückzuführen, so dass sie kein Verschulden treffe.

    Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/OL....news30054.htm

  • #2

    Was gibt's da zu wirken lassen? Es ist ohne Belang durch was die Notbremsung ausgelöst wurde.
    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Die Klägerin müsse sich als Verursachungsbeitrag vorwerfen lassen, dass sie ihr Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke abrupt abgebremst habe.

    Das abrupte Abbremsen der Klägerin sei dagegen unstreitig auf das Versagen der technischen Einrichtung ihres Kraftfahrzeugs zurückzuführen, so dass sie kein Verschulden treffe.

    Was denn jetzt?
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

    Kommentar


    • #3
      Die Klägerin müsse sich als Verursachungsbeitrag vorwerfen lassen, dass sie ihr Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke abrupt abgebremst habe.

      Das abrupte Abbremsen der Klägerin sei dagegen unstreitig auf das Versagen der technischen Einrichtung ihres Kraftfahrzeugs zurückzuführen, so dass sie kein Verschulden treffe.
      Ein guter Anwalt, koennte aus diesem Urteil,etwas machen.
      Von jedem Kraftfahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus, also auch ie Fehlfunktion von technischer Ausstatung, die ja immer versagen kann.
      Ich weiss nicht, warum auch heute noch manche Fahrer glauben, das 50m der Massstab ist... nein, dasist der Mindestabstand, den man haben MUSS.... mehr geht immer!!!

      Eigentlich sollte der Auffahrende die volle Schuld bekommen.... aber irgendwo in der StVO steht ja, das man ohne Grund nicht einfach so bremsen darf, deswegen die "Mitschuld"

      Ich fahre inzwischen seit 2007 mit Abstandsradar und NBA, seit 2015 auch im PKW. Noch nie gab es eine Fehlfunktion dieser Helferlein.
      Am anfang, ja , da gab es Fehlmmeldungen, die nicht von der Werkstatt behoben werden konnten, denn die haben einfach ihre Schablone genommen und danach die Antenne eingestellt.... aber eine Fehlstellung des Antennenhalters, der ja am Rahmenteil montiert ist , von vielleicht 2mm , macht natuerlich bei einer Reichweite von 300m, schon einiges an Abweichung us... was natuerlich auch nach oben gilt. Also selbst den Inbus zur hand genommen und die Antenne selbst justiert, dauert eben ein wenig, bis man das richtig durch hat und dann war Ruhe.
      Im PKW seit 2015 keinerlei Fehlfunktion.

      Mein Abstandsradar im Truck ist fest eingestellt, bei so 300m erkennt das System in Fahrzeug vor mir. Bei ca. 200m passt er sich an ie Geschwindigkeit des vorausfahrenden an und ich muss gas geben, wenn ich schneller will.
      Bei ca. 100m kommt das rste Warnsigna, welches dan bei 75 m sehr laut wird, also dann heisst es Spur wechseln zum ueberholen, meistens mach ich das schon bevor eine akustische Warnung kommt. Die warnungen kommen auch, wenn ich den Tempomat ausgeschaltet habe.
      Hab ich Tempomat eingeschaltet und jemand schert auh nur 5m vor mir ein, warnt das System ganz kurz, aber wenn der Vordermann nur 2km/h schneller als ich bin, bremst das System nicht, sondern geht vielleicht vom Gas um den absytand wieder herzustellen, was ja auch in meinem Sinn ist.... ist ja mein Leben und vielleicht dem Vordermann auch seines, auch wenn der bescheuert ist, bei ueber 100km/h bei einem Truck mit 5 m Abstand einzusscheren.

      Mir verbirgt sich bis heute, wenn nahes Auffahren mit Termindruck in Verbindung gebracht wird.... mal abgesehen, das es in DE keinen Termindruck fuer einen Fahrer geben kann... ausser man macht sich den selbst und wenn dann das Gesicht an der Hecktuer des vorausfahrenden klebt, dann kann man den Termin auch nicht halten...

      Gruss Holger
      Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


      Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





      Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

      "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

      Kommentar


      • #4
        Ich kenne ein ähnliches Phänomen beim MB Actros MP4, dass dessen System am Straßenrand irgend etwas zu erkennen glaubt, dann erscheint im Display ein rotes Dreieck und ein Warnton. Wenn du dann nicht sofort reagierst und kurz die Bremse betätigst geht der LKW in den Notbremsmodus. Das passierte aber nur auf einspurigen Landstraßen.

        Kommentar


        • #5
          Das Problem mit diesem Abstandsradar ist aber auch folgendes: Schert ein Kollege nach dem Überholen wie es heute üblich ist zwei Meter vor euch ein verringert der Tempomat die eigene Geschwindigkeit nur Geringfügig. Heißt es dauert eine gewisse Zeit und Wegstecke bis der Abstand wieder der Vorschrift entspricht. Geschieht dieses Einscheren nun kurz vor dem Einfahren in eine Abstandskontrolle rauscht man in diese mit zu kleinem Abstand hinein. Und wird an den Eiern gekrault. Ehemaligem Arbeitskollegen und absolut glaubwürdig so passiert. Einspruch zwecklos da geschrieben steht "Jederzeit"!
          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

          Kommentar


          • #6
            Bei einer abstanzkontrolle von einer brückehat die polizei 300meter sicht + kann das einschätzen an hand des filmes ob du den abstand nicht einhalten willst oder kannst

            Kommentar


            • #7
              Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
              Bei einer abstanzkontrolle von einer brückehat die polizei 300meter sicht + kann das einschätzen an hand des filmes ob du den abstand nicht einhalten willst oder kannst
              Und wenn der Kollege kurz vor dem Erfassungsbereich der Kamera vor dir einschert? Wie lange oder Meter dauert es bis der Abstand wieder hergestellt ist?
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

              Kommentar


              • #8
                Keine ahnung

                Kommentar


                • #9
                  Wenn du nicht bremst sondern nur den Abstandstempomat nutzt ist die Strecke länger als 300m bis der eingestellte Abstand wiederhergestellt ist.l
                  Nordsee-Alpen-Express

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von winni Beitrag anzeigen
                    Wenn du nicht bremst sondern nur den Abstandstempomat nutzt ist die Strecke länger als 300m bis der eingestellte Abstand wiederhergestellt ist.l
                    Richtig. Und diese Strecke und Zeit passt dem Gesetzgeber nicht. Also zu glauben der Abstandstempomat wird's schon richten kann teuer werden.
                    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    99619 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 99600.

                    Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X