Einsatzfahrzeuge sind nicht nur Feuerwehr, Polizei, und Notarzt, Rettungswagen. Vielmehr zählen
auch das Technische Hilfswerk (THW), die Strom- und Gasnotdienste der Stadtwerke sowie alle
Fahrzeuge mit blauem Blinklicht dazu. Ihnen ist bei eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn
immer freie Fahrt zu ermöglichen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Fahrspur ziehen an den
rechten Rand und halten an, bis das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, sofern kein weiteres
folgt. An Kreuzungen oder Einmündungen darf man diese nicht passieren, sofern sich eines nähert.
Notarzt oder Rettungswagen dürfen auch gegen die Fahrtrichtung fahren, alle Blaulichtfahrzeuge
unter vorsichtiger Fahrweise auch über Rotlicht. Stehen wartende Verkehrsteilnehmer an einer
Kreuzung und nähert sich ein solches Fahrzeug von hinten, soll mit eingeschalteter
Warnblinkanlage vorsichtig in die Kreuzung eingefahren werden, um die Durchfahrt des
Einsatzfahrzeugs zu ermöglichen. Ein mitschwimmen über die Kreuzung hinweg bleibt verboten.
Pannendienste, Abschleppfahrzeuge gehören ebenfalls zu den Einsatzfahrzeugen, allerdings ohne
Bevorrechtigung. Haben sie sowohl das Rundumlicht auf dem Dach als auch die Warnblinkanlage an,
ist auf der Fahrbahn die Weiterfahrt nur im Schritttempo möglich, gegebenenfalls hat der verkehr
anzuhalten. Ein ausgeschwenkter Arm eines Bergungsfahrzeugs und dieser beschriebene Umstand verbieten zusammen die Weiterfahrt, bis die Gefahr des Abgleitens des abzuschleppenden Fahrzeugs
vorüber ist. Polizeibeamte oder Verkehrshelfer regeln oft in solchen Fällen den Verkehr.
Auf Autobahnen verkehren diese Fahrzeuge auf der Standspur, um an einem Verkehrsstau
vorbeizuziehen. Deshalb ist dies bei Stau nachfolgendes pro Forma immer zu berücksichtigen:
Ist eine Standspur nicht vorhanden oder nicht breit genug, müssen die Verkehrsteilnehmer auf der
rechten Fahrspur am rechten Fahrbahnrand warten, bei mehrspurigen die auf der zweiten Spur von
rechts am linken Fahrbahnrand, so dass sich eine Rettungsgasse bildet.
Fahrbahnsperrungen können von der Feuerwehr oder Polizei angeordnet werden. Dabei kann es
Vorkommen, dass ein Fahrer des Schwerverkehrs von Polizei oder Feuerwehr angewiesen wird, sein
Fahrzeug zwecks Sperrung aller Fahrstreifen querzustellen. Dies muss er dann tun.
Sperrungen werden zum Beispiel nötig, wenn es Tote gab oder große Trümmerteile auf der Fahrbahn
liegen oder aber ein Fahrzeug seine Ladung verloren hat. Kurzfristig wird darüberhinaus auch
gesperrt, wenn der Rettungshubschrauber im Anflug an die Unfallstelle ist, bis die Aufhebung
nach dem anschließenden Start des Helikopters erfolgt.
auch das Technische Hilfswerk (THW), die Strom- und Gasnotdienste der Stadtwerke sowie alle
Fahrzeuge mit blauem Blinklicht dazu. Ihnen ist bei eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn
immer freie Fahrt zu ermöglichen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Fahrspur ziehen an den
rechten Rand und halten an, bis das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, sofern kein weiteres
folgt. An Kreuzungen oder Einmündungen darf man diese nicht passieren, sofern sich eines nähert.
Notarzt oder Rettungswagen dürfen auch gegen die Fahrtrichtung fahren, alle Blaulichtfahrzeuge
unter vorsichtiger Fahrweise auch über Rotlicht. Stehen wartende Verkehrsteilnehmer an einer
Kreuzung und nähert sich ein solches Fahrzeug von hinten, soll mit eingeschalteter
Warnblinkanlage vorsichtig in die Kreuzung eingefahren werden, um die Durchfahrt des
Einsatzfahrzeugs zu ermöglichen. Ein mitschwimmen über die Kreuzung hinweg bleibt verboten.
Pannendienste, Abschleppfahrzeuge gehören ebenfalls zu den Einsatzfahrzeugen, allerdings ohne
Bevorrechtigung. Haben sie sowohl das Rundumlicht auf dem Dach als auch die Warnblinkanlage an,
ist auf der Fahrbahn die Weiterfahrt nur im Schritttempo möglich, gegebenenfalls hat der verkehr
anzuhalten. Ein ausgeschwenkter Arm eines Bergungsfahrzeugs und dieser beschriebene Umstand verbieten zusammen die Weiterfahrt, bis die Gefahr des Abgleitens des abzuschleppenden Fahrzeugs
vorüber ist. Polizeibeamte oder Verkehrshelfer regeln oft in solchen Fällen den Verkehr.
Auf Autobahnen verkehren diese Fahrzeuge auf der Standspur, um an einem Verkehrsstau
vorbeizuziehen. Deshalb ist dies bei Stau nachfolgendes pro Forma immer zu berücksichtigen:
Ist eine Standspur nicht vorhanden oder nicht breit genug, müssen die Verkehrsteilnehmer auf der
rechten Fahrspur am rechten Fahrbahnrand warten, bei mehrspurigen die auf der zweiten Spur von
rechts am linken Fahrbahnrand, so dass sich eine Rettungsgasse bildet.
Fahrbahnsperrungen können von der Feuerwehr oder Polizei angeordnet werden. Dabei kann es
Vorkommen, dass ein Fahrer des Schwerverkehrs von Polizei oder Feuerwehr angewiesen wird, sein
Fahrzeug zwecks Sperrung aller Fahrstreifen querzustellen. Dies muss er dann tun.
Sperrungen werden zum Beispiel nötig, wenn es Tote gab oder große Trümmerteile auf der Fahrbahn
liegen oder aber ein Fahrzeug seine Ladung verloren hat. Kurzfristig wird darüberhinaus auch
gesperrt, wenn der Rettungshubschrauber im Anflug an die Unfallstelle ist, bis die Aufhebung
nach dem anschließenden Start des Helikopters erfolgt.