Hallo liebe (Ex-) Kollegen!
Ich brauche mal einen sachkundigen Rat. Eventuell ist hier ja auch ein Sachverständiger oder Beamter dabei, der sich mit der StVO, bzw. StVZO genauer auskennt.
Es hat ausnahmsweise mal nichts mit Gütertransport zu tun. Es geht um die Camperszene
Und zwar kursiert dort momentan die Meinung, dass eine seitlich am Fahrzeug angebrachte Leiter als Ladung zählt. Die "Experten" sind der Auffassung, sich dabei voll auf den §22StVO berufen zu können. Es wird also munter gebastelt und solche Leitern fein an die Fahrzeugseite rangeschraubt.
Ich bin definitiv der Meinung, solche Teile zählen als Anbauteil, da fest mit dem Fahrzeug verbunden und nicht gemäß VDI 2700 gesichert.
Auch ist in der EU-Richtline 2014/47/EU folgende Aussage zu finden:
"5. „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziertwerden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen"
Dem ist ja bei solchen Bauteilen schon mal gar nicht so, da platt an die Seitenwand geschraubt.
Gibt es weiter irgendwelche konkreten Aussagen, Urteile oder Bestimmungen zu sowas in der Art? Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Gruß
Detlef
Seitenleiter.jpg
Ich brauche mal einen sachkundigen Rat. Eventuell ist hier ja auch ein Sachverständiger oder Beamter dabei, der sich mit der StVO, bzw. StVZO genauer auskennt.
Es hat ausnahmsweise mal nichts mit Gütertransport zu tun. Es geht um die Camperszene
Und zwar kursiert dort momentan die Meinung, dass eine seitlich am Fahrzeug angebrachte Leiter als Ladung zählt. Die "Experten" sind der Auffassung, sich dabei voll auf den §22StVO berufen zu können. Es wird also munter gebastelt und solche Leitern fein an die Fahrzeugseite rangeschraubt.
Ich bin definitiv der Meinung, solche Teile zählen als Anbauteil, da fest mit dem Fahrzeug verbunden und nicht gemäß VDI 2700 gesichert.
Auch ist in der EU-Richtline 2014/47/EU folgende Aussage zu finden:
"5. „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziertwerden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen"
Dem ist ja bei solchen Bauteilen schon mal gar nicht so, da platt an die Seitenwand geschraubt.
Gibt es weiter irgendwelche konkreten Aussagen, Urteile oder Bestimmungen zu sowas in der Art? Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Gruß
Detlef
Seitenleiter.jpg
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