Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten - Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit - Arbeitsplatzverlust eines Kraftfahrers nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt
Zum Merkmal der Sozialwidrigkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Verliert ein als Kraftfahrer Beschäftigter wegen einer strafbaren Trunkenheit im Verkehr seine Fahrerlaubnis und
anschließend seinen Arbeitsplatz, kann dies sozialwidrig sein, weil die berufliche Existenzgrundlage durch das
Verhalten unmittelbar betroffen ist (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R
Zum Merkmal der Sozialwidrigkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Verliert ein als Kraftfahrer Beschäftigter wegen einer strafbaren Trunkenheit im Verkehr seine Fahrerlaubnis und
anschließend seinen Arbeitsplatz, kann dies sozialwidrig sein, weil die berufliche Existenzgrundlage durch das
Verhalten unmittelbar betroffen ist (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R
Quelle: Rechtsprechung.Niedersachsen.de