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Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten - Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

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    Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten - Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit - Arbeitsplatzverlust eines Kraftfahrers nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt

    Zum Merkmal der Sozialwidrigkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II


    Verliert ein als Kraftfahrer Beschäftigter wegen einer strafbaren Trunkenheit im Verkehr seine Fahrerlaubnis und
    anschließend seinen Arbeitsplatz, kann dies sozialwidrig sein, weil die berufliche Existenzgrundlage durch das
    Verhalten unmittelbar betroffen ist (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R

    Quelle: Rechtsprechung.Niedersachsen.de
    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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