Die Kündigung
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums, können Sie sowohl während als auch wegen einer Krankheit gekündigt werden. Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn über einen Zeitraum von mehreren Jahren häufige, kurzzeitige Erkrankungen vorliegen, die insgesamt mindestens sechs Wochen jährlich andauern. Eine Kündigung ist auch möglich, wenn eine über mehrere Jahre andauernde Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit herbeiführt. Die Kündigung ist aber immer nur dann wirksam, wenn für die Zukunft keine Besserung der Gesundheit zu erwarten ist, und dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Dies sind hohe Hürden für den Arbeitgeber, weil die/der Arbeitnehmer/in ja keine Schuld an der Erkrankung trägt. Gerade deshalb versuchen Arbeitgeber gelegentlich, die/den Arbeitnehmer/in wegen Verstoßes gegen Meldepflichten dranzukriegen.
Geht während der Erkrankung ein Kündigungsschreiben ein, müssen Sie auf jeden Fall die dreiwöchige Klagefrist einhalten. Anders ist es nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie während der gesamten Krankheitszeit nicht in der Lage waren, die Klage zu erheben. Die Gerichte legen die Messlatte hier jedoch sehr hoch, so dass dies in der Regel nicht zu beweisen ist. Auch wenn Sie schwerkrank sind, sollten Sie deshalb alles versuchen, die Klage rechtzeitig bei Gericht einzureichen.
Text: Dr. Till Bender, Rechtsschutzsekretär, Nürnberg
geklaut bei https://www.verdi.de/themen/recht-da...f-52540059119e
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums, können Sie sowohl während als auch wegen einer Krankheit gekündigt werden. Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn über einen Zeitraum von mehreren Jahren häufige, kurzzeitige Erkrankungen vorliegen, die insgesamt mindestens sechs Wochen jährlich andauern. Eine Kündigung ist auch möglich, wenn eine über mehrere Jahre andauernde Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit herbeiführt. Die Kündigung ist aber immer nur dann wirksam, wenn für die Zukunft keine Besserung der Gesundheit zu erwarten ist, und dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Dies sind hohe Hürden für den Arbeitgeber, weil die/der Arbeitnehmer/in ja keine Schuld an der Erkrankung trägt. Gerade deshalb versuchen Arbeitgeber gelegentlich, die/den Arbeitnehmer/in wegen Verstoßes gegen Meldepflichten dranzukriegen.
Geht während der Erkrankung ein Kündigungsschreiben ein, müssen Sie auf jeden Fall die dreiwöchige Klagefrist einhalten. Anders ist es nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie während der gesamten Krankheitszeit nicht in der Lage waren, die Klage zu erheben. Die Gerichte legen die Messlatte hier jedoch sehr hoch, so dass dies in der Regel nicht zu beweisen ist. Auch wenn Sie schwerkrank sind, sollten Sie deshalb alles versuchen, die Klage rechtzeitig bei Gericht einzureichen.
Text: Dr. Till Bender, Rechtsschutzsekretär, Nürnberg
geklaut bei https://www.verdi.de/themen/recht-da...f-52540059119e