Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schweiz: Vorsicht mit Navigationsgeräten an der Frontscheibe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schweiz: Vorsicht mit Navigationsgeräten an der Frontscheibe

    Wer in der Schweiz sein Navigationsgerät mittig an der Frontscheibe angebracht hat, muss mit empfindlichen Bußgeldern und sogar dem Führerscheinentzug rechnen. Diese Regelung gilt auch für andere mobile Endgeräte, die zum Navigieren benutzt werden.
    Ab 380 Franken Bußgeld kann die falsche Montage des Navigationsgerätes kosten, zuzüglich Verwaltungsgebühren. Die Schweiz hat hier sehr klare Regeln: Der Fahrer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Sichtfeld seines Fahrzeuges nicht eingeschränkt ist. Konkret heißt das: „Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. […]“. So steht es in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 71a Abs. 1 und 4 .
    Betroffen sind davon die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Hier ist das Anbringen von Aufklebern, Wimpeln, Stofftierchen, Duftbäumen oder Blenden nicht zulässig. Ausnahmen sind nur vorgeschriebene Gegenstände oder Aufkleber, wie zum Beispiel eine Autobahnvignette oder der Innenspiegel.


    Quelle des ganzen Artikels
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

63610 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 63593.

Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X