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Gefangen in Südtirol und die Entlassung im Briefkasten

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  • Gefangen in Südtirol und die Entlassung im Briefkasten

    Der Fall des Lkw-Fahrers, der in Südtirol in Zwangs-Quarantäne festsaß, wird immer mehr zu einem klassischen Fall von Ausbeutertum. Aber lest selbst, wie es dem Fahrer ergangen ist. Auch die Kraftfahrerkreise in Person von Sven Fritzsche waren hier involviert, um dem Fahrer Hilfestellung zu geben.

    https://www.eurotransport.de/artikel...eznYz8LJeLfK0c

    Viele Grüße

    Ramaanda

  • #2
    Normal müsste man den spediteur bei vollen namen nennen . Wahrscheinlich muss der fahrer auch noch um seinen lohn bangen

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    • #3
      Jedenfalls ist damit die frage geklärt was die kfk so treiben, außer sich den arsch warm zu halten.

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      • #4
        Hier in diesem Fall zeigt sich, wie lückenhaft und undurchdacht die EU-Gesetzgebung oftmals erfolgt. Ich prangere hier ausdrücklich nicht die deutsche Gesetzgebung an, denn die ist an die Richtlinien und Verordnungen der EU gebunden.
        Am Beispiel der Fahrerkarte, auf der nur Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert sind, lässt sich erkennen, dass eine ordnungsgemäße Archivierung der Arbeitszeiten gar nicht möglich ist. Es sollte technisch unmöglich gemacht werden, dass der Tacho bei "Motor aus" gleich auf Ruhezeit springt. Von einem BKF kann verlangt werden, dass er die Tätigkeiten manuell am Tacho bedient.

        Und auch die Praxis des Nachtrags auf der Fahrerkarte zeigt hier die eklatanten Fehler auf. Davon abgesehen, dass der Fahrer es schwer haben wird, die tatsächliche Arbeitszeit zu beweisen, trägt zur Verschleierung auch der fehlende Urlaubsschein bei. Nachträge bei Krankheit oder Jahresurlaub bewirken ein arbeitgeberfreundliches Absenken des Wochendurchschnitts bei der Arbeitszeit. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU sagt aber ganz deutlich, dass diese Zeiten bei der Ermittlung des Wochendurchschnitts nicht mitgerechnet werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass hier der Arbeitgeber aufgrund seiner Pflicht zur Erfassung der Gesamtarbeitszeiten auch von selbst solche Differenzierungen vornehmen muss.

        In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die große Frage, ob eine Quarantäne als Krankheit anzusehen ist. Mit dieser Frage haben sich die Gerichte noch nicht beschäftigt. Das Problem an der Sache ist, dass ein Infizierter nicht unbedingt auch Krankheitssymptome haben muss. Hier ist lediglich die Kasernierung, also der Verlust von Freizeit, ein Indiz dafür, dass es nicht dem Privatleben zugerechnet werden kann sondern dem Arbeitsleben.

        Weiter sollte auch die Frage geklärt werden, ob man die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch einfordern kann, wenn es um die Rückholpflicht aus dem Ausland geht. Diese Fürsorgepflicht ist im Gesetz ja äußerst schwammig gehalten und kann alles oder nichts bedeuten. Ich bin schon der Meinung, dass hier von Seiten des Arbeitgebers eine Rückholpflicht besteht, zumal der Fahrer ja bis einschließlich heute noch bei der Firma beschäftigt ist. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.

        Alles in allem hat dieser Fall das Potential, einige wichtige Fragen, speziell auf unsere Branche bezogen, endlich zu klären. Bleibt zu hoffen, dass der ETM-Verlag zusammen mit dem betroffenen Fahrer am Ball bleibt und sich nicht hinterher alles durch einen Vergleich in Luft auflöst.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #5
          Könnte aber durchaus sein das sich ein eventueller Arbeitsrechtstreit durch einen Vergleich in Luft auflöst, zumal speziell auf Arbeitgeberseite Grundsatzurteile gerne vermieden werden wenn sie Kosten verursachen.
          Nordsee-Alpen-Express

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          • #6
            Zitat von winni Beitrag anzeigen
            Könnte aber durchaus sein das sich ein eventueller Arbeitsrechtstreit durch einen Vergleich in Luft auflöst, zumal speziell auf Arbeitgeberseite Grundsatzurteile gerne vermieden werden wenn sie Kosten verursachen.
            Das befürchte ich auch. Es kommt jetzt auch darauf an, welche Anträge beim Arbeitsgericht gestellt werden. Ich muss gestehen, mein Vertrauen in den Rechtsanwalt Harry Binhammer ist nicht unbedingt groß. Aber eventuell täusche ich mich.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #7
              Nur mal ne Frage am Rand.. welcher Tacho stellt bei Motor aus automatisch auf Pause? Ich hab jetzt ja schon etliche Modelle der letzten 10 Jahre bei uns in der Firma gehabt, sei es VDO, Siemens oder Stoneridge.. aber automatisch auf Pause gestellt hat noch nie einer?

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              • #8
                Machen hier so ziemlich alle. In den Anfängen haben viele Kutscher vergessen auf Pause zu stellen und dann gab es am nächsten Tag zu Arbeitsbeginn Problemchen.
                Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                • #9
                  Im Originalen Zustand macht das auch kein Tacho. Wird auf Wunsch von den Werkstätten eingestellt. Wir hatten das auch zusätzlich einstellen lassen.


                  Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                  ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                  • #10
                    Manni, die kommen so ab Werk. Erst bei der Werkstatt kannst du dann ändern lassen.
                    Haben bei uns die 2 Ladebordwandfahrer machen lassen, weil sie immer so viele Pausen auf der Karte hatten.

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                    • #11
                      War ja noch bei den ersten Tacho-Einbauten dabei, da musste man das extra ordern. Dann haben sich die Tachohersteller vermutlich zwischenzeitlich an den Angaben der Unternehmer gehalten und die Tachos gleich so eingestellt.


                      Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                      • #12
                        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                        .... Auch die Kraftfahrerkreise in Person von Sven Fritzsche waren hier involviert, um dem Fahrer Hilfestellung zu geben.
                        ...
                        Konnten da etwas erreicht werden?

                        Insgesamt keine schöne Geschichte, vermutlich auch nicht die einzige dieser Art.
                        Schäbig wirkt das beschriebene Verhalten des Arbeitgebers auf mich. Wenn ich richtig verstanden haben, lag die Kündigung bereits im Briefkasten des Fahrers als er den Lkw wieder hätte übernehmen sollen, nach der "Quarantäne"...

                        Gruß
                        Klaus

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