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Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstand

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  • Ravioli
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    Ja klar, nur muss ich dann ja während der fahrt den Sender verstellen, das ist mir zu gefährlich. :)

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  • Sunlight
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    Ravioli
    Mein Problem mit meinen Radio besteht darin dass ich in Bayern kein Bremen4 empfange, was mache ich falsch?
    :rofl2[1]: Bayern hat auch ein Radio-Programm. Bremen in Bayern hören. :rofl2[1]: Du hast aber auch Wünsche.

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  • Ravioli
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    Ja, diesen Bericht habe ich gelesen, dort stand auch drinnen dass ein Hauptproblem darin besteht das die meisten LKW überhaupt kein NBA eingebaut hatten.

    Da von deaktivieren zu sprechen ist doch schon grenzwertig.


    Mein Problem mit meinem Radio besteht darin dass ich in Bayern kein Bremen4 empfange, was mache ich falsch?

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  • Sunlight
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
    Jetzt hört doch mal mit diesen Märchen auf, langsam nervts.

    Danke! :)


    Im Fernverkehr wird das schwierig, da muss ich dann wohl aus gründen der Verkehrssicherheit auf 50% der Strecke Rauschen anhören, das wird ganz schön anstrengend, aber was macht man nicht alles...
    Abschalten der Sicherung-Systeme gibt es inzwischen Untersuchungen nach Unfällen,
    an denen man nicht mehr vorbei kommt. Sicher, kann man das stur ignorieren, aber
    es bringt nichts. Was hast du für Probleme mit deinem Radio?

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  • Ravioli
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    wenn vorhandene Sicherungssysteme nachweisbar, vorsätzlich deaktiviert werden
    Jetzt hört doch mal mit diesen Märchen auf, langsam nervts.

    Danke! :)

    Man entscheide sich für ein Radio-Programm, am besten eins
    mit ständigen Verkehrs-Hinweisen
    Im Fernverkehr wird das schwierig, da muss ich dann wohl aus gründen der Verkehrssicherheit auf 50% der Strecke Rauschen anhören, das wird ganz schön anstrengend, aber was macht man nicht alles...

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  • Sunlight
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
    Ablenkung während des Fahrens bedeutet eine erhöhte Gefährdung. Grundsätzlich
    enthält § 1 StVO die Verpflichtung, sich im Straßenverkehr so zu verhalten,
    dass niemand anderes gefährdet wird. Dies umfasst auch die Anforderung,
    sich im Verkehr stets mit der erforderlichen Aufmerksamkeit und
    Sorgfalt zu bewegen. Diese Sorgfaltspflichten sind eindeutig nicht erfüllt,
    wenn Fahrzeugführerinnen und -führer sich während der Fahrt anderen
    Tätigkeiten widmen, die nachhaltig vom Verkehrsgeschehen ablenken. Eine
    Verletzung dieser allgemeinen Sorgfaltspflichten ist allerdings bisher nicht
    bußgeldbewehrt.
    Im Grundsatz immer dann, wenn der Blick vom Fahrgeschehen abweicht. Bedeutet nämlich "Blindflug"
    mit unabsehbaren Folgen. Macht man ja im Privat-PKW auch nicht.

    Kaffee eingießen (Gibt 500 Milliliter Thermobehälter als Trinktasse mit Deckdeckel,
    kann man vor Fahrtantritt erledigen und in sicherer Halterung griffbereit parken.)
    Radio-Sender umstellen (Man entscheide sich für ein Radio-Programm, am besten eins
    mit ständigen Verkehrs-Hinweisen)
    Tabu, Telefonieren ohne Freisprechanlage, Navi programmieren, im Internet surfen,
    Videos ansehen, in Papiere sehen, oder ausfüllen, Zeitung lesen oder sonstige Sachen.

    Bitte vierstelliges Bußgeld, Punkte und bei Wiederholung Entziehung des CE Führerscheins wegen fehlender Eignung
    zum Führen eines solchen Fahrzeugs. Da kommt wieder ein Bußgeld, was der Sache nicht förderlich ist, weil zu niedrig.
    Das Gleiche, wenn vorhandene Sicherungssysteme nachweisbar, vorsätzlich deaktiviert werden und bitte mehr
    Personal für ständige scharfe Kontrollen.

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  • Ramaanda
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
    In Neufahrzeugen sind diese Systeme ja nun vorgeschrieben, sprich, jeder bekommt sie früher oder später, anstatt dass dies aber geschieht wird nun Aktionismus aufgrund völlig falscher annahmen (Fahrer schalten angeblich Systeme aus weil sie Piepen, was für ein Schwachsinn) gemacht.

    Und ist sich aus der Thermoskanne etwas einzugießen jetzt schon eine Fahrfremde Tätigkeit?
    Darf man zukünftig den Radiosender noch während der fahrt wechseln?
    Ich würde sagen, dass auch das Einschütten von Kaffee oder Tee aus der Thermokanne eine fahrfremde Tätigkeit ist. Ich habe das früher selbst gemacht und muss gestehen, dass ich mehr darauf geachtet habe nichts zu verschütten, als was auf der Straße los war. Wie viele Meter ich dadurch im Blindflug unterwegs war, weiß ich nicht. Aber es werden wohl etliche gewesen sein. In diesem Sinne gibt es sehr viele Dinge, die man am Steuer einfach nicht machen sollte. Wir machen sie aber trotzdem, weil wir zu faul sind, die Fahrt mal eben zu unterbrechen, um diese Dinge auf einem Parkplatz zu tun. Und wie schon geschrieben, ist es bei mir nicht anders. Solche wie mich muss man eben durch Gesetze dazu zwingen.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Ravioli
    antwortet
    AW: Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abst

    In Neufahrzeugen sind diese Systeme ja nun vorgeschrieben, sprich, jeder bekommt sie früher oder später, anstatt dass dies aber geschieht wird nun Aktionismus aufgrund völlig falscher annahmen (Fahrer schalten angeblich Systeme aus weil sie Piepen, was für ein Schwachsinn) gemacht.

    Und ist sich aus der Thermoskanne etwas einzugießen jetzt schon eine Fahrfremde Tätigkeit?
    Darf man zukünftig den Radiosender noch während der fahrt wechseln?

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  • Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstand

    Eigentlich wollte ich den langen Text nicht kopieren und hier einfügen, aber als PDF ist er scheinbar zu groß um ihn hier zu verlinken. Der Text kommt vom Verlag Bundesanzeiger.

    Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und
    Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und
    Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform
    der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
    1. gegenüber der Kommission eine Anpassung der Verordnungen (EG) Nr.
    661/2009 und (EU) Nr. 347/2012 in folgenden Punkten einzufordern:
    a) Wegen des hohen Anteils von Auffahrunfällen mit stehenden Vorausfahrzeugen
    müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die NotbremsAssistenzsysteme
    für solche Situationen erhöht werden. Auffahrkollisionen
    müssen nicht nur bei bewegten, sondern auch bei stehenden Vorausfahrzeugen
    möglichst vermieden werden.
    b) Die Notbrems-Assistenzsystem (Advanced Emergency Breaking System
    - (AEBS))-Funktion soll permanent verfügbar sein. Ein manuelles "Ausschalten"
    durch Fahrzeugführende soll nicht zulässig sein. Eine situationsbedingte
    Unterbrechung soll nur kurzzeitig möglich sein. Für diesen Fall ist
    eine automatische Wiedereinschaltung vorzusehen.
    c) Für die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktionen
    sollten nur bewusste Fahrer-Aktionen, wie zum Beispiel Lenk- oder
    Bremsaktionen, zulässig sein. Sie sollten nicht versehentlich ausgelöst
    werden können.
    d) Um einerseits Fehlwarnungen weiter zu verringern, aber andererseits bei
    kollisionsrelevanten Fahrsituationen Fahrzeugführende möglichst zuverlässig
    warnen zu können, ist die Identifikation kollisionsrelevanter Fahr-
    Drucksache 676/16 (Beschluss) - 2 -
    zeuge weiter zu verbessern. Es sollten auch kleinere Fahrzeuge inklusive
    Motorräder erkannt werden und dies sollte bei Bedarf zu AEBS-Warnungen
    und Notbremsungen führen. Demensprechend ist die Verordnung (EU) Nr.
    347/2012 anzupassen.
    e) Um Fahrzeugführenden in kritischen Fahrsituationen die Möglichkeit zu
    geben, eine drohende Auffahrkollision mit bewussten Aktionen selbst zu
    beherrschen, ist die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandsinformation
    (Abstandswarnung) zu ergänzen.
    2. die Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den sonstigen
    Pflichten von Fahrzeugführenden (§ 23 StVO) dahingehend zu überarbeiten,
    dass auch solche fahrfremden Tätigkeiten, die nachhaltig ablenkend sind, wie
    beispielsweise Video/TV-schauen, Kaffeekochen oder Zeitunglesen, zukünftig
    ausdrücklich bußgeldbewehrt sind.
    Begründung:
    Auch wenn Autobahnen statistisch gesehen, insbesondere gemessen am Verkehrsaufkommen,
    die sichersten Straßen Deutschlands sind, sind gerade auf
    hochbelasteten Autobahnen eine Vielzahl von Unfällen zu beklagen. Oftmals
    sind Lastkraftwagen (Lkw) die Verursacher.
    Lkw-Unfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie schwerste Schäden verursachen
    und häufig auch Menschenleben fordern, weil die Lkw - zum Teil
    ungebremst - auf Stauenden auffahren. Die Ursachen dieser Unfälle liegen
    meist in menschlichem Fehlverhalten in Form von zu geringen Abständen
    sowie Ablenkung und Unachtsamkeit. Um diese Unfälle zu vermeiden, müssen
    alle vorhandenen technischen Möglichkeiten eingesetzt werden. Es fehlt
    aktuell weniger an der verfügbaren Technik als mehr an den verbindlichen und
    verpflichtenden rechtlichen Vorgaben, diese Technik möglichst optimal einzusetzen.
    Daher müssen die rechtlichen Vorgaben der EU entsprechend angepasst
    werden. Darüber hinaus muss auch an dem Fehlverhalten selbst angesetzt
    werden.
    Der Rechtsrahmen ist so zu gestalten, dass ablenkende Tätigkeiten während der
    Fahrt deutlich sanktioniert werden.
    Dem liegen folgende Erwägungen zu Grunde:
    I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
    Seit November 2015 müssen europaweit nahezu alle neu zugelassenen Omnibusse
    und Güterkraftfahrzeuge ab 8 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem
    Notbremssystem ausgestattet sein.
    - 3 - Drucksache 676/16 (Beschluss)
    In den Verordnungen (EG) Nr. 661/2009 und (EU) Nr. 347/2012 sind fortschrittliche
    AEBS definiert. Sie sollen der Fahrerin beziehungsweise dem
    Fahrer helfen, kritische Auffahrsituationen rechtzeitig zu erkennen, sie beziehungsweise
    ihn bei konkreten Kollisionsrisiken eindringlich zu warnen und
    schließlich eine autonome Notbremsung einleiten, um die Kollision zu
    verhindern oder mindestens die Kollisionsenergie zu mindern. Zum Zeitpunkt
    der Formulierung dieser Verordnungen gab es allerdings nur wenige Notbremsassistenten
    auf dem Markt. Dementsprechend bleiben die geltenden EURegelungen
    aus heutiger Sicht deutlich hinter dem zurück, was aktuell technisch
    möglich wäre.
    Gegenwärtig wird nur dann die Vermeidung einer Auffahrkollision gefordert,
    wenn sich ein Vorausfahrzeug bei Erkennung durch das AEBS (noch) bewegt.
    Wenn hingegen das als kollisionskritisch erkannte Vorausfahrzeug bereits steht
    (zum Beispiel stationäres Stauende, "Liegenbleiber" oder Baustellensicherungsfahrzeug),
    braucht das Notbremssystem eine potenzielle Kollision nicht
    zu vermeiden, sondern nur die Kollisionsgeschwindigkeit zu reduzieren und
    zwar von gefahrenen 80 km/h um mindestens 10 km/h (Fahrzeuge, die bis
    2015 zugelassen wurden) beziehungsweise um 20 km/h (Fahrzeuge, die ab
    2016 zugelassen wurden).
    Technisch können bereits mehrere der aktuell eingesetzten Systeme (Marktanteil
    circa 50 Prozent) vor stehenden Fahrzeugen die Kollisionsgeschwindigkeit
    deutlich stärker (um mehr als 40 km/h) reduzieren oder sogar rechtzeitig
    kollisionsfrei anhalten.
    Mit zunehmender AEBS-Ausstattung schwerer Güterkraftfahrzeuge wachsen
    auch die Felderfahrungen mit solchen Systemen. Kontrollorgane und andere
    stellen fest, dass Fahrzeugführende den Notbremsassistenten dauerhaft abschalten,
    um beispielsweise nicht durch die Kollisionswarnungen vermeintlich
    "gestört" zu werden. Andererseits scheinen Kriterien zur Übersteuerung der
    AEBS-Bremsfunktionen teilweise so "sensibel" zu sein, dass in kritischen
    Verkehrssituationen gegebenenfalls aufgeschreckte Fahrzeugführende ungewollt
    AEBS-Abbrüche auslösen können. Ein inaktives System kann aber keine
    Kollision verhindern. Es muss also sichergestellt werden, dass die vorhandenen
    Systeme auch genutzt werden, denn nur so können Unfälle auch tatsächlich
    verhindert werden.
    Im Jahr 2015 wurden, beispielsweise auf niedersächsischen Autobahnen und
    mehrspurigen Bundesstraßen, alle Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzen
    untersucht, an denen Güterkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gewicht beteiligt
    waren (insgesamt 151 Unfälle). Bei 85 dieser Unfälle konnte der Lkw als
    Hauptverursacher identifiziert werden. Von diesen 85 Unfällen waren 61
    "AEBS-relevant", das heißt es handelte sich um ein Auffahren auf ein
    Hindernis, oftmals auf am Stauende stehende oder auf ruhende Fahrzeuge.
    In genau diesen Situationen lassen technisch optimierte Systeme, die den nachfolgend
    formulierten Empfehlungen folgen, eine deutliche Verbesserung der
    Verkehrssicherheit erwarten. Die Untersuchung dieser notbremsrelevanten
    Unfälle in Niedersachsen hat ergeben, dass mit einem optimierten AEBS
    86 Prozent der Unfälle und vermutlich fast alle Personenschäden hätten
    vermieden werden können. Dies deckt sich mit Daten, die der Deutsche
    Drucksache 676/16 (Beschluss) - 4 -
    Verkehrssicherheitsrat e.V. erhoben hat. Demzufolge besteht bei "optimalen"
    AEBS-Varianten gegenüber solchen, die "nur" der EU-Vorschriftenstufe 2
    entsprechen, eine mehr als dreimal höhere Wahrscheinlichkeit, diese Unfälle
    zu vermeiden. Bei den Getöteten besteht immerhin noch eine mehr als doppelt
    so hohe Wahrscheinlichkeit.
    Schließlich sind die meisten aktuellen Notbremssysteme als reine "Notfallsysteme"
    ausgelegt und warnen nur bei konkreten Kollisionsrisiken. Im
    realen Fahrverkehr, wenn auf Autobahnen Lkw mit praktisch gleichen
    Geschwindigkeiten ("Kolonnenverkehr") fahren, warnen die Systeme im
    Regelfall erst so spät, dass eine Reaktion der Fahrerin oder des Fahrers nicht
    mehr möglich ist. Gerade in diesen Kolonnen sind aber häufig unzulässig
    geringe Abstände zum Vorausfahrenden festzustellen. Ein zu geringer Sicherheitsabstand
    ist häufig unfallursächlich, da sich dadurch die mögliche Zeit, in
    der eine Reaktion noch einen Unfall verhindern könnte, erheblich verkürzt. Nur
    bei rechtzeitiger Warnung können die Fahrzeugführenden noch selbsttätig
    eingreifen. Aus diesem Grund muss zusätzlich zu den Notbremsassistenten
    auch eine vorherige Warnfunktion vorgesehen sein, die bereits beim Unterschreiten
    des Sicherheitsabstandes optisch und akustisch warnt. Die bestehenden
    Systeme sind bereits in der Lage, dies technisch umzusetzen.
    II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
    Ablenkung während des Fahrens bedeutet eine erhöhte Gefährdung. Grundsätzlich
    enthält § 1 StVO die Verpflichtung, sich im Straßenverkehr so zu verhalten,
    dass niemand anderes gefährdet wird. Dies umfasst auch die Anforderung,
    sich im Verkehr stets mit der erforderlichen Aufmerksamkeit und
    Sorgfalt zu bewegen. Diese Sorgfaltspflichten sind eindeutig nicht erfüllt,
    wenn Fahrzeugführerinnen und -führer sich während der Fahrt anderen
    Tätigkeiten widmen, die nachhaltig vom Verkehrsgeschehen ablenken. Eine
    Verletzung dieser allgemeinen Sorgfaltspflichten ist allerdings bisher nicht
    bußgeldbewehrt.
    Eine spezielle Regelung, die ein bestimmtes Verhalten während der Fahrt
    verbietet, findet sich lediglich in § 23 StVO. Dort ist das Verbot der Nutzung
    von Mobiltelefonen geregelt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit
    Bußgeld und zusätzlich mit einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert.
    Im Rahmen von Kontrollen und der Erforschung von Unfallursachen wurde in
    den vergangenen Jahren eine Zunahme von ablenkenden Tätigkeiten während
    der Fahrt festgestellt. Da ein solches Verhalten aber keine Bußgelder nach sich
    zieht, scheint die Neigung, sich nur dem Verkehrsgeschehen zu widmen,
    immer mehr abzunehmen. Um auch hier Sanktionsmöglichkeiten und damit
    eine abschreckende Wirkung zu erhalten, sollte die StVO dahingehend
    überarbeitet werden, dass auch solche fahrfremden Tätigkeiten (zum Beispiel
    Video/TV-schauen, Kaffeekochen, Zeitungslesen) in angemessenem Rahmen
    mit Bußgeldern bewehrt werden können.

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