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Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Rumänien )

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  • Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Rumänien )

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    Rumänien (Stand 27.12.2021)

    Mit Erlass vom 23.12.2021 (vgl. Anlage) hat das rumänische Notfall-Komitee beschlossen, Fahrer von Gütertransportfahrzeugen mit mehr als 2,4 T zGM wieder grundsätzlich von coronabedingten Test- oder Quarantänepflichten auszunehmen, d.h. unabhängig von dem Land, von dem aus sie einreisen bzw. dessen Klassifizierung (rot, gelb, grün). Auch weiterhin gilt diese Ausnahme allerdings nur im Rahmen von Reisen im beruflichen Kontext.

    (Stand 20.12.2021)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Ab dem 20. Dezember 2021 müssen Personen, die in das Land einreisen, das digitale Formular zur
    Feststellung des Aufenthaltsortes in Rumänien (PLF) ausfüllen.
    Auch Berufskraftfahrer müssen das PLF ausfüllen.
    Was ist das Formular für die digitale Fahrgastdatenerfassung in Rumänien?
    Das Formular ist ein Dokument, in dem die Länder und Gebiete aufgeführt sind, in denen eine Person
    vor ihrer Einreise nach Rumänien gereist ist.
    Anhand der Daten im Formular können die Gesundheitsämter leichter Personen identifizieren und
    kontaktieren, die während der Reise mit einem mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Bürger in
    Kontakt gekommen sind. Welche Informationen enthält das Formular zur digitalen Passagierlokalisierung in Rumänien?
    • Vor- und Nachname, Identifikations- und Kontaktangaben,
    • Land, Region und Ort, von dem aus er nach Rumänien reist, einschließlich der Transitreisenden,
    • Standort und Zieladresse in Rumänien,
    • Das für die Reise nach Rumänien benutzte Verkehrsmittel,
    • Datum der Einreise nach Rumänien,
    • Gegebenenfalls Daten von mitreisenden Minderjährigen

    Wer muss das digitale Formular zur Feststellung des Aufenthaltsorts in Rumänien ausfüllen?
    Das Formular wird von allen Personen ausgefüllt, die nach Rumänien einreisen und mit dem
    Flugzeug, dem Zug, dem Straßen- oder dem Seeverkehr reisen.
    Wo kann ich das digitale Formular zur Feststellung des Aufenthaltsorts von Reisenden in Rumänien
    abrufen?

    Das digitale Formular kann elektronisch über die Plattform https://plf.gov.ro erstellt werden, die
    vom speziellen Telekommunikationsdienst (STS) auf der Grundlage der operationellen
    Anforderungen des Gesundheitsministeriums entwickelt wurde.
    Um das Formular freizugeben, muss man sich mit einer E-Mail-Adresse authentifizieren, woraufhin
    der Nutzer einen Zugangslink erhält. Anschließend sind die Felder mit den erforderlichen Daten
    auszufüllen. Die Schritte sind ähnlich wie bei der Erstellung des digitalen EU-Zertifikats COVID.
    Die Plattform wird ab dem 20. Dezember 2021 für jedermann zugänglich sein.
    Wann muss ich das Formular ausfüllen?

    Das Formular muss bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Rumänien individuell ausgefüllt
    werden. Es kann elektronisch von Ihrem Mobiltelefon, Tablet oder Computer aus ausgefüllt werden.
    Wie wird das Formular überprüft?

    Bei der Überprüfung des Personalausweises/Passes im Computersystem der Grenzpolizei wird
    angezeigt, ob die Person das Formular ausgefüllt hat. Es muss nicht ausgedruckt werden.
    Wer hat Zugriff auf die im Formular ausgefüllten persönlichen Daten?

    Auf die im Formular ausgefüllten Daten haben nur befugte Mitarbeiter der Direktionen des
    öffentlichen Gesundheitswesens Zugriff; sie dürfen ausschließlich für die Durchführung
    epidemiologischer Untersuchungen verwendet werden.

    Die Daten sind physisch und rechtlich geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
    Für das Computersystem zur Ausstellung des digitalen Fahrgastdatenblatts sieht der STS spezielle
    Cybersicherheitsmaßnahmen vor.

    Quellen: Rumänische Grenzpolizei, UNTRR

    Das Nationale Komitee für Notfallsituationen in Rumänien hat eine zusätzliche Verordnung
    veröffentlicht, mit der die Maßnahmen für Berufskraftfahrer, die aus Nicht-EU- oder EFTA-Ländern
    nach Rumänien einreisen, geändert werden:
    • Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 2,4 Tonnen, die Güter transportieren, sind nun von der Quarantäne und der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Ergebnisses eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Infektion befreit.
    • Fahrer mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich des Fahrersitzes), die Personentransporte durchführen, sind von der Quarantäne befreit, wenn sie geimpft wurden, die Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise nach Rumänien nachweisen oder einen negativen RT-PCR-Test vorlegen können, der spätestens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Beachten Sie, dass nur vollständige Impfschemata (mindestens 10 Tage) akzeptiert werden. B Die Ausnahmeregelung für Kraftfahrer gilt nur für Reisen zu beruflichen Zwecken.

    Die Maßnahmen für Fahrer von Lastkraftwagen und Personenbeförderungsunternehmen, die nicht
    geimpft sind und aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen
    Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft einreisen, bleiben unverändert (siehe
    unten)

    Seit dem 10. Dezember 2021 gelten folgenden Maßnahmen für Lkw-Fahrer, die nicht geimpft oder
    genesen sind und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
    oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft einreisen:
    • Fahrer, die aus den grünen oder gelben Zonen kommen, sind von der Quarantänepflicht befreit oder müssen ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Infektion vorlegen. Die Fahrerbefreiung gilt nur bei Reisen zu beruflichen Zwecken.
    • Fahrer, die aus der roten Zone kommen, sind von der Quarantäne befreit, wenn sie ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Die Ausnahmeregelung für Fahrer gilt nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken reisen.

    Für Lkw-Fahrer, die nicht geimpft oder genesen sind und aus einem anderen Land einreisen, gelten
    die folgenden Maßnahmen:
    • Fahrer sind von der Quarantäne befreit, wenn sie ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der spätestens 48 Stunden vor der Einreise in das Land durchgeführt wurde, unabhängig von der Klassifizierung der Länder (grün, gelb oder rot). Die Ausnahmeregelung für Fahrer gilt nur bei Reisen zu beruflichen Zwecken. Die Liste der Länder/Gebiete nach der kumulativen Inzidenzrate von COVID-19 wird jede Woche am Freitag aktualisiert und ist hier verfügbar (auf Rumänisch): http://www.cnscbt.ro/index.php/liste...ctate-covid-19

    Fahrer von Güterfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von über 2,4 t sind verpflichtet, am
    Grenzübergang über individuelle Schutzmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mund- und
    Nasenschutzmasken zu verfügen und Dokumente, die die Reiseroute bis zum Ziel bestätigten, zu
    tragen; sie dürfen die Grenze passieren, wenn sie die Fahrtroute nachweisen können und keine
    Krankheitssymptome aufweisen.

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen sind nur für Personen zugänglich, die ein digitales Impfoder Genesenenzertifikat vorlegen können (2G). Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000
    Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig
    geimpfte Personen.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Rumänien ist derzeit nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Für Transportpersonal gilt bei Einreise
    nach Deutschland eine Ausnahme von der Test-/Nachweispflicht. Zu den Auswirkungen dieser
    Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Rumänien nach Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
    Rumänien vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/rumaeniennode/rumaeniensicherheit/210822
    Weitere Informationen sind auch unter Re-open EU zu finden:



    (Stand 29.10.2021)

    Auf der Grundlage des Regierungsbeschlusses Nr. 1090/2021, der am 25. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, sind in Rumänien neue Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingeführt worden.

    Es ist zu beachten, dass Wirtschaftsbeteiligte, die Personen- und Gütertransporte durchführen, unter
    Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen (Verwendung von Gesichtsmasken, Desinfektion des
    Arbeitsplatzes usw.) im "normalen Arbeitsregime" arbeiten können.

    Die wichtigsten Maßnahmen, die gemäß dem Regierungsbeschluss gelten:
    1. Mit dem Regierungsbeschluss Nr. 1090/2021 werden in den nächsten 30 Tagen nächtliche Bewegungseinschränkungen eingeführt. Von 22:00 bis 05:00 Uhr sind alle Personen verpflichtet, an ihren Wohnorten zu bleiben. Die Maßnahme gilt nicht für Fahrer, die im nationalen und internationalen Güterund Personenverkehr tätig sind. Personen, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind (gültig 10 Tage nach Abschluss der Impfung) und Personen, die von COVID-19 genesen sind (zwischen 15 und 180 Tagen nach Bestätigung der Infektion), sind von dieser Maßnahme ausgenommen, sofern sie den Nachweis der Impfung oder der Infektion erbringen. Personen, die nicht von dieser Maßnahme ausgenommen sind und die ihren Wohnsitz während dieser Zeit verlassen, müssen eine Selbsterklärung (in rumänischer Sprache) https://formular.sts.ro/ ausfüllen.
    2. Der Zugang zu öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen ist auf Personen beschränkt, die eine vollständige Impfung nachweisen können (gültig 10 Tage nach Abschluss des Impfprogramms), auf Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests vorweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, das nicht älter als 48 Stunden ist, und auf Personen, die sich von COVID-19 erholt haben (zwischen 15 und 180 Tagen nach Bestätigung der Infektion). Diese Maßnahmen gelten auch für die Räumlichkeiten privater Wirtschaftsbeteiligter, in denen mindestens 50 Personen gleichzeitig arbeiten. Die Beschäftigten der öffentlichen Einrichtungen sind von den oben genannten Maßnahmen ausgenommen.

    (Stand 05.10.2021)

    Diese Änderungen sind am 03. Oktober 2021 (0:00 Uhr) in Kraft getreten.

    Für die Länderklassifikation gilt:

    Personen, die aus Ländern der grünen Zone nach Rumänien einreisen, unterliegen keinen
    Quarantänemaßnahmen.

    Personen, die aus Ländern der gelben Zone nach Rumänien einreisen - einschließlich Fahrer von
    Lastkraftwagen und Bussen - unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne. Die Quarantäne muss in der
    Wohnung der Person, an einem angegebenen Ort oder gegebenenfalls an einem von den Behörden
    bezeichneten Ort stattfinden.

    Als Ausnahmen gelten:
    • Personen, die eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachweisen können, die mindestens zehn Tage vor ihrer Ankunft in Rumänien abgeschlossen wurde.
    • Personen, die im Besitz eines negativen RT-PCR-Tests sind (der nicht mehr als 72 Stunden vor dem
    • Personen, bei denen in den letzten 180 Tagen vor der Einreise nach Rumänien eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus bestätigt wurde und bei denen zwischen dem Datum der Bestätigung und dem Datum der Einreise nach Rumänien mindestens 14 Tage vergangen sind.
    • Personen auf der Durchreise, wenn sie Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet des Landes verlassen
    • Grenzgänger, die aus Ungarn, Bulgarien, Serbien, der Ukraine oder der Republik Moldau nach Rumänien einreisen.

    Personen, die aus den roten Gebieten nach Rumänien einreisen - einschließlich der Fahrer von
    Lastkraftwagen und Bussen - unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne. Die Quarantäne muss in der
    Wohnung der Person, an einem angegebenen Ort oder gegebenenfalls an einem von den Behörden
    benannten Ort stattfinden.

    Als Ausnahmen gelten:
    • Personen, die eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachweisen können, die mindestens zehn Tage vor ihrer Ankunft in Rumänien abgeschlossen wurde.
    • Personen, bei denen in den letzten 180 Tagen vor der Einreise nach Rumänien eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus bestätigt wurde und bei denen zwischen dem Tag der Bestätigung und dem Tag der Einreise nach Rumänien mindestens 14 Tage vergangen sind.
    • Personen, die sich weniger als drei Tage (72 Stunden) in Rumänien aufhalten und bei denen ein negativer RT-PCR-Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt, der nicht mehr als 72 Stunden vor dem Einsteigen oder der Ankunft an der Grenze durchgeführt wurde, wenn sie unabhängig reisen. Wenn die Personen Rumänien nicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) verlassen, werden sie für einen Zeitraum von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt, beginnend mit dem vierten Tag nach der Einreise in das rumänische Hoheitsgebiet.
    • Grenzgänger, die aus Ungarn, Bulgarien, Serbien, der Ukraine oder der Republik Moldau nach Rumänien einreisen.
    • Personen, die sich auf der Durchreise befinden, wenn sie Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet des Landes verlassen.
    • Ausländische Fahrer, die aus Drittländern (andere als Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft) nach Rumänien kommen, sind nicht von der Quarantäne befreit, unabhängig von der Klassifizierung der Zone - grün, gelb oder rot
      (beachten Sie, dass diese Regeln nicht für rumänische Fahrer gelten, sondern für alle anderen Fahrer, unabhängig von ihrer Nationalität).

    Die Quarantänemaßnahme wird für einen Zeitraum von 14 Tagen verhängt, unabhängig davon, in welcher Farbzone sich das Ankunftsland befindet.

    Wie uns der rumänische Verband UNTRR mi eilt gelten bei der Einreise nach Rumänien für EU‐Bürger
    sowie für Personen, die aus EU‐Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID‐19‐Symptome aufweisen, folgende Regelungen:

    Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete
    wird vom rumänischen Nationalinstitut tut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Die
    Länderkategorisierung ist im Internet hier einsehbar:
    https://www.cnscbt.ro/index.php/liste‐zone‐afectate‐covid‐19/

    Deutschland ist mit Wirkung vom 12. September 2021 als gelbe Zone eingestuft.

    Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14‐tägigen Quarantänepflicht.

    Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für
    • Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
    • Kinder bis einschließlich sechs Jahren
    • Kinder zwischen sechs und sechzehn Jahren sind bei Vorlage eines negativen PCR‐Tests, der ‐ je nach Beförderungsmittel ‐ nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise sein darf, ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit.
    • Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID‐19 positiv getestet wurden und einen Genesenenausweis vorlegen können.
    • Getestete: Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR‐Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
    • Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR‐Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhalten dieser Frist, wird ab dem 4. Tag eine 14‐tägige Quarantäne angeordnet.

    Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die
    Quarantäne nach einem negativen PCR‐Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome
    aufweisen.

    Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am 10. Tag verlassen, wenn sie sich am 8. Tag testen lassen (PCR), das Ergebnis negativ ist und sie keine spezifischen Symptome aufweisen. Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.

    Der rumänische Verband UNTRR informierte die deutschen Verbände auf Nachfrage, dass alle
    Personen, einschließlich der Fahrer von Lkw und Personenbeförderungsmitteln, in Rumänien einer
    14‐tägigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie aus einem Land kommen, das unter der gelben
    oder roten Zone kategorisiert ist (darunter inzwischen auch Deutschland und Österreich) und sie
    nicht eine der oben genannten Ausnahmeregelungen geltend machen können (also geimpft,
    genesen oder getestet sind).

    Trotz Intervention von UNTRR Fahrer bei der Einreise nach Rumänien von der Quarantänemaßnahme
    auszunehmen und Fahrer in anderen Ländern der EU von der Quarantänemaßnahme ausgenommen sind, wiesen die rumänischen Behörden darauf hin, dass die Quarantänemaßnahme für alle Personen gelte, "um bestimmte Berufsgruppen nicht gegenüber anderen zu diskriminieren"

    Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können
    tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei hier abgerufen werden.
    https://www.poli adefron era.ro/en/traficonline/


    Quelle
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    kann man alles hier nachlesen...alle Länder vorhanden
    Logistik News: Aktuelle Meldungen aus der Transport- und Logistikbranche von der Straßenverkehrsgenossenschaft.
    Nicht mehr aktiv

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